am 08.08.2022 00:08
Davon möchte ich auch abraten.
Du bekommst keine Anschaffungsdaten und musst dann bei einem Verkauf 30% vom Wert als Gewinn versteuern.
Besser drüben alles verkaufen und hier sauber anfangen.
08.08.2022 08:29 - bearbeitet 12.08.2022 18:06
Hallo,
ich kann bestätigen, was hier schon gesagt wurde. Konkretisieren will ich das mit einem Beispiel ohne Kirchensteuer und SolZ
1) Kauf einer Aktie im US-Depot für 900 Eur
2) Übertrag in das deutsche Depot (Wert zu dem Zeitpunkt irrelevant)
3) Verkauf der Aktie für 1.000 Eur. Da die Bank die Anschaffungskosten und -daten nicht kennt, muss sie den Veräußerungsgewinn mit 30 Prozent des Veräußerungserlöses annehmen (gleich 300 Eur). Hiervon behält sie 25 Prozent ein (gleich 75 Eur) und führt sie ans FA ab.
4) Nun gibt man im Rahmen der Steuererklärung eine Anlage KAP ab und lässt die Besteuerung korrigieren. Dazu reicht man die alten Ankaufabrechnungen von der US-Bank (die man gut aufgehoben hat!) und Verkaufsabrechnungen der deutschen Bank ein. Wurden die Aktien vor 2009 gekauft, bekommt man seine 75 Eur wieder, da der Veräußerungsgewinn steuerfrei ist. Erfolgte die Anschaffung jedoch seit 2009 wird nun der richtige Veräußerungsgewinn ausgerechnet und darauf die 25 Prozent Steuer berechnet (1.000 Eur abzgl 900 Eur ergibt 100 Eur). Davon 25 Prozent sind 25 Eur. Zur Erinnerung: 75 Eur wurden ja von der deutschen Bank an das FA abgeführt. Also bekommt man im Ergebnis 50 Eur vom FA wieder.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Lukas
am 12.08.2022 18:12
Hallo Fix1,
das sind interessante Fakten, die ich bisher so nicht kannte.
Ich bin naiv davon ausgegangen, dass die gesamten 1000 EUR Verkaufserlös besteuert werden würden.
Das bedeutet ja, dass jemand der sein Investment z.B. verdoppelt hat, auf diesem Weg weniger Steuer zahlt, als er müsste.
Natürlich muss er in diesem Fall in der Steuererklärung den Fall offenlegen und zahlt dann die fehlenden Steuern nach, aber was wenn er es in gutem Glauben nicht macht?
Ehrlich gesagt bis ich bisher davon ausgegangen, dass ein deutschen Geldinstitut alles an Steuern einbehält, was nötig ist.
Ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen, das in die Steuererklärung aufzunehmen...
am 12.08.2022 19:20
Das nennt sich dann Steuerhinterziehung.
am 12.08.2022 19:41
Hallo @alba96 ,
vielen Dank für den Feedback. Es freut mich, dass ich was neues erzählen konnte.
Du hast natürlich völlig Recht: Es kann sein, dass auf dem Weg der sog. "Ersatzbemessungsgrundlage" zu wenig Steuern einbehalten werden. In dem Fall kann, genau wie @Silver_Wolf sagt, ein Fall der Steuerhinterziehung oder zumindest ein Fall der leichtfertigen Steuerverkürzung vorliegen. Eine leichtfertige Steuerhinterziehung liegt regelmäßig dann vor, wenn kein Vorsatz, dafür aber grobe Fahrlässigkeit gegeben ist. In dem Fall gilt einmal mehr: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und dass die Bank mangels Info über die Anschaffungskosten die sog. Ersatz-BMG angewandt hat, steht sehr deutlich auf der steuerlichen Abrechnung und auch der Steuerbescheinigung.
Viele Grüße
Lukas