am 26.02.2024 10:53
@tc_301 schrieb:Wir haben als Eltern auf eigenen Namen einen ETF-Sparplan angelegt der die Ausbildung der Kinder mitfinanzieren soll. Unsere Kinder haben beide neben der deutschen auch die US Staatsbürgerschaft. Deshalb können sie kein eigenes Depot mit ETF-Sparplan führen, da dies aufgrund der Berichtspflichten von allen Banken, die ich kenne, abgelehnt wird.
...
Hi @tc_301
was ich nicht ganz verstehe:
Wenn eure Kinder die deutsche und US- Staatsbürgerschaft haben dann muss mind. ein Elternteil doch auch
diese Staatsbürgerschaft haben, oder ?
Wie habt ihr es da denn mit den Banken bzw. Depot gelöst ?
Gruß Morgenmond
am 26.02.2024 11:06
@Morgenmond schrieb:Wenn eure Kinder die deutsche und US- Staatsbürgerschaft haben dann muss mind. ein Elternteil doch auch
diese Staatsbürgerschaft haben, oder ?
Nicht zwingend, wenn die Kinder in den Staaten geboren wurden.
Deutsche Eltern -> deutsche Staatsbürgerschaft
Geburt auf US-Boden -> US-Staatsbürgerschaft
am 26.02.2024 11:25
@tc_301 schrieb:Das wuerde aber voraussetzen, dass wir eine Bank finden, bei der unsere Kinder als US-Staatsangehoerige ein Depot fuehren koennen und wir die ETF-Anteile dorthin uebertragen. Diese Bank haben wir bisher nicht gefunden.
Ernsthaft gesucht? Ich habe in meinem Bekannten- und Verwandtenkreis viele mit US-Bezug und alle haben Konten bei den örtlichen VR-Banken oder Sparkassen. Ja, man muss eine US-Steuerpflicht bei Kontoeröffnung korrekt angeben (bzw. ggf. bei Volljährigkeit nachmelden) und der Kunde sollte zumindest bei Kontoeröffnung noch eine Anschrift in Deutschland besitzen. Hat man die US-Steuerpflicht bejaht, werden bei einem Anlagevermögen ab $50.000 regelmäßige FACTA-Meldungen seitens der Bank vorgenommen, d.h. es werden Anlagevermögen und Erträge an die das IRS gemeldet. Das ist aber weder bankseitig noch kundenseitig ein Problem. US-Steuerpflichtige müssen Schenkungen ab $18.000 selbst melden (IRS-Formular 709). Steuern fallen für den Schenker (sofern auch US-steuerpflichtig) ab besagten $18.000/Beschenkten an. Jeder Beschenkte mit US-Steuerpflicht hat hingegen einen lebenslang kumulierten Freibetrag von ca. 12 Mio US$.
Diese Infos sollen keine Steuerberatung darstellen - ich will damit nur ausdrücken, dass die US-Phobie, die vor allem deutsche Direktbanken an den Tag legen unbegründet ist.
am 26.02.2024 21:38
Das ist korrekt, das auf finanzen.net beschriebene Vorgehen loest nicht das Problem eine Bank / Broker zu finden, der ein Depot fuer US-Personen eroeffnet um darin ETFs zu halten. Mit dem beschriebenen Vorgehen koennten wir als Eltern und Inhaber des Depots aber zumindest die ETS ohne Abzug von Steuern verkaufen und den Erloes direkt an die Kinder steuerfrei verschenken solange die Freibetraege nicht ueberschritten werden. Da der Erloes zur Finanzierung der Ausbildung dienen soll, waere das Vorgehen, so es denn ueberhaupt funktioniert, erstmal eine Loesung.
am 26.02.2024 22:00
Eine Bankverbindung und Wertpapierdepot an sich ist nicht das Problem. Problematisch sind nur ETFs (moeglicherweise auch klassische Fonds), die im Depot gehalten werden. Wir haben bei der oertlichen Volksbank und Sparkasse gefragt, beide haben nach Pruefung abgelehnt nachdem wir ETFs ins Spiel gebracht haben. Darueber hinaus haben wir bisher nicht gesucht, da wir das "Problem" so geloest haben, dass wir das Depot eben auf unseren eigenen Namen fuehren.
Das im Verlauf der Diskussion beschriebene Verfahren auf finanzen.net koennte aber eine Loesung die ETFs steuerfrei zu verkaufen und den Ertrag an die Kinder zu uebertragen.
am 26.02.2024 22:28
@tc_301 schrieb:Das ist korrekt, das auf finanzen.net beschriebene Vorgehen loest nicht das Problem eine Bank / Broker zu finden, der ein Depot fuer US-Personen eroeffnet um darin ETFs zu halten. Mit dem beschriebenen Vorgehen koennten wir als Eltern und Inhaber des Depots aber zumindest die ETS ohne Abzug von Steuern verkaufen und den Erloes direkt an die Kinder steuerfrei verschenken solange die Freibetraege nicht ueberschritten werden.
Wenn das Depot den Eltern gehört dann zahlt ihr natürlich Steuern auf einen Verkauf.
Das Depot muß schon dem Kind gehören und die Wertpapiere geschenkt werden.
Das ist doch gerade das Problem.
am 26.02.2024 22:43
Da bin ich mir nicht sicher. In dem bereits mehrfach erwaehnten Artikel ist es so beschrieben:
...
https://www.finanzen.net/ratgeber/aktien-verschenken/
...
... Übertragen Sie Wertpapiere an Ihre Kinder, wertet es die Bank als Verkauf, wodurch automatisch Abgeltungsteuer für Ihre Schenkung ausgelöst wird.
Deshalb sollten Sie Ihre Bank beim Depotübertrag vorab schriftlich informieren, dass es sich um eine Schenkung handelt. Erst dann wird die Bank von der Abführung der Abgeltungsteuer absehen und das Finanzamt über die nicht abgeführte Abgeltungsteuer informieren. Die Bank betrachtet die Überschreibung (Übertragung mit Gläubigerwechsel) dann also nicht mehr als Veräußerung.
...
am 26.02.2024 23:00
Um das so zu machen, müsstet ihr ja die ETFs auf ein Depot der Kinder übertragen... und dreht euch im Kreis 🤷
am 26.02.2024 23:03
@tc_301 schrieb:Da bin ich mir nicht sicher. In dem bereits mehrfach erwaehnten Artikel ist es so beschrieben:
...
Solche teilweisen Zitate sind doch nur verwirrend.
Was ist eigentlich nicht verständlich?
Wenn man etwas verkauft um dann Geld zu schenken ist der Verkauf natürlich steuerpflichtig.
Also möchte man die Papiere verschenken was eben kein Verkauf ist.
Dazu braucht das Kind aber ein eigenes Depot und die Papiere müssen dort auch handelbar sein.
Das ist doch das Problem.
am 27.02.2024 06:41
Sieht so aus, dass wir uns hier im Kreis drehen. Danke fuer die zahlreichen Kommentare und Ideen.
Damit will ich die Sache erstmal auf sich beruhen lassen.