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Depotübertrag mit Gläubigerwechsel (für Fortgeschrittene...)

chrishb
Autor ★
5 Beiträge

Hallo,

 

ich habe einen etwas ungewöhnlichen Fall zu dem ich den einen oder anderen Tipp gebrauchen könnte.

 

Folgende Situation:

Ich arbeite in einer AG und habe die Möglichkeit vergünstigt Mitarbeiter-Aktien zu erhalten (ca. 20% unter dem Kurswert, limitierte Anzahl).

Ein Freund hat mich nun gefragt ob er über mich Aktien kaufen kann.

Meine Überlegung lautet daher, dass ich xx Aktien für ihn kaufe und ihm diese zu einem festgelegten Kurs (z.B. Kaufwert +10%)wieder verkaufe.

Beachten muss ich selbstvervständlich, dass ich einen geldwerten Vorteile versteuere, den ich im Verkaufspreis einkalkulieren muss.

 

--Wie kann ich meinem Freund nun die Aktien zukommen lassen?

(soweit ich verstehe ist der Depotübertrag "ohne Wert/Preis", das will ich aber ja gar nicht)

 

--Besteht die Möglichkeit eines "Direktverkaufs"?

 

--Welche Probleme können entstehen?

(z.B. bei Verkauf/Übertragung unter dem aktuellen Kurswert)

 

 

4 ANTWORTEN

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.186 Beiträge

Darfst du denn die Aktien gleich verkaufen oder gibt es eine Sperrfrist?

Entgeltlicher Depotübertrag mit Gläubigerwechsel ist richtig.

Das wird wie ein Verkauf behandelt.

Der Verkaufspreis ist dann der tiefste Kurs vom Vortag an einer regulierten Börse.

Das weicht also immer ab von deinem Kaufpreis.

Wenn man es genau nimmt muß man einen Steuer-Ausgleich machen.

GetBetter
Legende
7.314 Beiträge

@chrishb 

Die wesentlichen Stichworte hat @Silver_Wolf schon genannt:

Im Regelfall unterliegen Mitarbeiteraktien einer 5-jährigen Sperrfrist innerhalb der Du gar nicht verkaufen kannst. Damit wäre die Sache wahrscheinlich ohnehin hinfällig.

 

Steuerlich handelt es sich um einen entgeltlichen Depotübertrag mit Gläubigerwechsel, der wie ein Verkauf betrachtet wird. Damit fällt auf der Seite des Verkäufers (also bei Dir) die Kapitalertragssteuer von 25% + SolZ + ggf. Kirchensteuer an. Der Verkaufskurs richtet sich dabei nicht nach eurer internen Vereinbarung sondern nach dem tatsächlichen Kurs zum Zeitpunkt des Übertrages.

 

Abhängig davon wo die Aktien verwahrt werden während Du sie noch besitzt, kann der Übertrag als solches durchaus spannend werden. Vielleicht handelt es sich ja um ein amerikanisches Unternehmen mit zentraler Verwaltung in den USA während Dein Freund sein Depot bei einem deutschen Broker hat.

 

Insgesamt wäre mir der steuerliche und administrative Aufwand viel zu hoch um mich auf solche Spielchen einzulassen.

dg2210
Legende
6.237 Beiträge

Natürlich gibt es auch die super-einfache und schnelle Methode des börslichen Übertrags mit Barausgleich, bei dem die Bank die ganze Arbeit macht.

 

Beispiel: Aktueller Kurs 100 EUR

 

Du kauft mit Rabatt für 80 EUR

 

Die Aktie verkaufst du börslich zu 100 EUR, d.h. du bekommst 10 EUR mehr als bei deinem Ansatz

Dein "Freund" kauft zeitgleich zu 100 EUR, d.h. er bezahlt 10 EUR mehr als bei deinem Ansatz

 

Anschliessend überweist du ihm die 10 EUR

 

Resultat: du hast effektiv 90 EUR für die Aktie bekommen, er hat effektiv 90 EUR bezahlt.

 

 

chrishb
Autor ★
5 Beiträge

Hallo,

 

besten Dank für die Antworten.

Insgesamt wäre mir der steuerliche und administrative Aufwand viel zu hoch um mich auf solche Spielchen einzulassen.

 

Das war bisher auch meine Empfindung, daher habe ich den Thread gestartet.
Ja, ich habe eine Sperrfrist, allerdings habe ich demnächst Aktien die bald frei werden, daher könnte ich meinem Freund xx Aktien weiterreichen, die ich dann neu erwerbe.

 

Stand heute ist der reale Kurs (56€) aber auch viel zu nah an meinem internen Angebotspreis (50€).
Anfang August waren da noch ca. 12€ Unterschied.