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Depotübertrag auf Grund einer Erbschaft

yeti2010
Autor ★
7 Beiträge

Sehr geehrte Community,

meine Frau hat (in Erbengemeinschaft) ein Depot bei der ING geerbt. Da kein anderer Erbe Interesse an der Übernahme der Wertpapiere hat, haben die Erben sich geeinigt, dass Sie dieses Depot übernehmen kann und die anderen Erben entsprechend auszahlt. Sie würde dann sicherlich den Depotwechsel-Assistent nutzen und dort die entsprechenden steuerlichen Angaben machen. Wie geht der Prozess weiter. Die abgebene Bank wird sicher nicht ohne Erbschein eine Übertragung veranlassen? Hat jemand schon Erfahrung? Werden die Nachweise wieder über die comdirect abgerufen oder von der Fremdbank direkt beim Erben? Wie lange dauert solch ein Prozess?

 

Vielen Dank für die Antworten im voraus!

4 ANTWORTEN

Crazyalex
Legende
9.375 Beiträge

Hi!

 

Ein weiterer - wichtiger! -  Punkt wäre noch: Die Steuer auf die Gewinne...

Wenn Die Wertpapiere verkauft werden geht da noch Steuer ab... Das bei der auszahlung an die anderen Erben entsprechend beachten!

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

yeti2010
Autor ★
7 Beiträge

Danke für die Nachricht Alex!

 

Es handelt sich um zwei Fonds, die weitgehend vor dem 01.01.2009 angeschafft worden sind. Außerdem sollen sie ja gerade nicht verkauft werden, sondern vererbt werden und damit der Steuerfreibetrag von 200.000 € ausgenutzt werden.

 

Mir ging es bei der Frage nur um die möglichst reibungslose Umsetzung der Übertragung.

Crazyalex
Legende
9.375 Beiträge

@yeti2010 

Wenn vor 2009 angeschafft hast Du ja schon mal ein Problem weniger Smiley (fröhlich)

 

Anaonsten hab ich nicht soooo viel Erfahrung: Hab erst einmal geerbt und gehörte zu denen die zwei Euro fuffzisch ausgezahlt bekommen haben -> bis dahin alles sehr problemlos Lachender Smiley

 

Aber ansonsten denke ich, dass die Bank (abgehend) einfach die entsprechenden Nachweise (Testament oder Erbschein) haben möchte und Dir im Zweifelsfall sagt was nocht fehlt.

Der Depotübertrag ist - auch im Falle einer Erbschafft - unkompliziert und dauert i.d.R. innerdeutsch sehr wenige Wochen.

 

Gruß Crazyalex


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GetBetter
Legende
8.087 Beiträge

@yeti2010 

Ich habe zwar schon alleine aber noch nie als Erbengemeinschaft was geerbt, insofern sind das folgende nur ein paar unsortierte Gedanken:

  • Ich würde mal klären was die Bank genau an Nachweisen fordert. Möglicherweise gibt es ja sogar ein Problem falls eine Gemeinschaft erbt (das so auch im Erbschein steht) und dann alles auf eine Einezelperson übertragen werden soll.
  • Der Freibetrag von 100.000 € gilt pro Sparer, nicht pro Fonds. Abhängig von den Zahlen (schon aufgelaufener bzw. noch zu erwartender Gewinn und Anzahl der Erben) könnte es ja möglicherweise vorteilhaft sein einen Teil noch als Erbengemeinschaft steuerfrei zu verkaufen, nur das Bargeld zu transferieren und davon neu einzusteigen!?