Depotübergreifende Verlustverrechnung
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 09.01.2021 21:38
Hallo liebe Community!
Mich beschäftigt aktuell das Thema der Verlustverrechnung über mehrere Depots/Banken hinweg und die Möglichkeiten das ganze in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Das ich eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen muss, bei dem der Verlust angefallen ist, ist mir natürlich klar. Auch die Tatsache, dass es zwei unterschiedliche Verlusttöpfe für Aktien und sonstiges gibt, ist mir bekannt.
Speziell geht es mir nun um die Frage, was mit einem Verlust passiert, den ich in einem Jahr mit Gewinnen anderer Banken nicht komplett ausgleichen kann.
Wenn ich eine Verlustbescheinigung beantrage, bucht die Bank ja meines Wissens nach alle Verluste aus, d.h. jeder weitere Gewinn wird dann ab sofort versteuert.
Beispiel:
Comdirect: Verlust 10.000€
Bank B: Gewinn 2.500€
Bank C: Gewinn 2.500€
Wenn ich dies so angebe in der Einkommensteuererklärung, was passiert dann genau mit meinem "übrigen" Verlust von 5.000€? Gibt es auch beim Finanzamt die Möglichkeit die Verluste immer in das Folgejahr zu übertragen (also so wie es die Bank auch automatisch macht)? Und wenn ja, was muss ich dafür tun bzw. wie läuft das ab?
Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar!
Gruß, Holger
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 09.01.2021 22:01
Es läuft genau so, wie du es vermutest. Das Finanzamt führt in dem Fall den Verlusttopf bzw. die Verlusttöpfe.
In deinem Beispiel beträgt der Verlusttopf beim FA dann 5.000 EUR, die auf Verrechnung in den nächsten Jahren warten. Dafür musst du natürlich wieder deine positiven Ergebnisse in der ESt-Erklärung erklären.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 09.01.2021 22:47
Ich Danke Dir für die schnelle Antwort.
Dann war ja meine Vermutung richtig, aber was mir da noch nicht ganz klar ist: wenn ich meine ESt-Erklärung per WISO mache und einreiche und in diesem Jahr die Verluste eintrage, kann ich denn irgendwie den Rest vom Verlusttopf einsehen? Zum einen um einen Überblick über die Höhe zu haben, zum anderen um sichergehen zu können, dass er in der ESt-Erklärung der Folgejahre dann auch tatsächlich auftaucht.
Also wie kann ich sicherstellen, dass der Verlusttopf auch in den Folgejahren auf mich "wartet" und Berücksichtigung findet.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
09.01.2021 22:53 - bearbeitet 09.01.2021 22:54
Es findet eine sogenannte Verlustfestellung statt. Konkret bedeutet das, dass du zeitgleich mit dem ESt-Bescheid vom FA auch einen Verlustfestellungsbescheid erhältst, aus dem sich der verbleibende (=noch nicht verrechnete) Verlust ergibt.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 09.01.2021 23:02
Klasse, ein riesiges Dankeschön für die Aufklärung!

- Kontoeröffnung dauert zu lange in Konto, Depot & Karte
- Nel ASA (A0B733) Spin off in Wertpapiere & Anlage
- WICHTIGES Feature: *sofortige* Gewinn/Verlustverrechnung bzw. Settlement (T+0) für WP-Orders in Anregungen
- Unterjährige Steuererstattung dank Depotübertrag? in Wertpapiere & Anlage
- CFD Handel - Geschäftspolitik in CFD