Danaher Spin off
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am 02.10.2023 16:39
wann werden die Aktien ins Depot gebucht?
Veralto-Aktien (WKN A3ES7Q; VLTO
Für 3 Danaher Aktien gibt es 1 Veralto Aktie
Bin mal gespannt, wie lange das wieder dauern wird.
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Aktien
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am 13.10.2023 19:51
Laut Steuermitteilung wird als Anschaffungswert für die Veralto-Aktien 0,00 € angesetzt. Der Erlös aus der Ausbuchung der Bruchstücke unterliegt also in voller Höhe der Abgeltungsssteuer (siehe Steuermitteilung). Gleiches gilt dann natürlich für den Erlös beim sofortigen oder späteren Verkauf der eingebuchten Veralto-Stücke.
Für meinen Bestand an Danaher Aktien gelten noch die alten Steuerregeln (Spekulationsfrist 1 Jahr). Sämtliche Verkaufsgewinne bleiben demnach steuerfrei. Für die Veralto-Aktien gilt das nicht mehr, denn diese werden wie eine Neuanschaffung (zum Nullpreis) behandelt. De facto findet hier also ein Zwangsumtausch von steuerfreien Vermögenswerten in steuerpflichtige Vermögenswerte statt, die, weil das noch nicht reicht, auch noch im höchstmöglichen Umfang ohne Gegenrechnung eines Anschaffungspreises besteuert werden. Das deutsche Steuerrecht hebelt also quasi durch die Hintertür seine eigenen Übergangsregelungen aus. Das kommt einer stillen Enteignung gleich und ich frage mich, ob so eine Vorgehensweise rechtmäßig sein kann. Aus meiner Sicht hat der Bestandsschutz auch für Kapitalmaßnahmen zu gelten, wenn und soweit sie sich auf einen geschützten Bestand beziehen. Das Finanzamt wird das natürlich anders sehen und ich kleiner Hansel soll mich dann jahrelang durch die Instanzen klagen? Na dankeschön. Aber Widerspruch werde ich zumindest vorsorglich einlegen. Vielleicht klagt ja irgendein "Großer".
13.10.2023 20:02 - bearbeitet 13.10.2023 20:03
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13.10.2023 20:02 - bearbeitet 13.10.2023 20:03
@redbull21 schrieb:Laut Steuermitteilung wird als Anschaffungswert für die Veralto-Aktien 0,00 € angesetzt. Der Erlös aus der Ausbuchung der Bruchstücke unterliegt also in voller Höhe der Abgeltungsssteuer (siehe Steuermitteilung). Gleiches gilt dann natürlich für den Erlös beim sofortigen oder späteren Verkauf der eingebuchten Veralto-Stücke.
Für meinen Bestand an Danaher Aktien gelten noch die alten Steuerregeln (Spekulationsfrist 1 Jahr). Sämtliche Verkaufsgewinne bleiben demnach steuerfrei. Für die Veralto-Aktien gilt das nicht mehr, denn diese werden wie eine Neuanschaffung (zum Nullpreis) behandelt. De facto findet hier also ein Zwangsumtausch von steuerfreien Vermögenswerten in steuerpflichtige Vermögenswerte statt, die, weil das noch nicht reicht, auch noch im höchstmöglichen Umfang ohne Gegenrechnung eines Anschaffungspreises besteuert werden. Das deutsche Steuerrecht hebelt also quasi durch die Hintertür seine eigenen Übergangsregelungen aus. Das kommt einer stillen Enteignung gleich und ich frage mich, ob so eine Vorgehensweise rechtmäßig sein kann. Aus meiner Sicht hat der Bestandsschutz auch für Kapitalmaßnahmen zu gelten, wenn und soweit sie sich auf einen geschützten Bestand beziehen. Das Finanzamt wird das natürlich anders sehen und ich kleiner Hansel soll mich dann jahrelang durch die Instanzen klagen? Na dankeschön. Aber Widerspruch werde ich zumindest vorsorglich einlegen. Vielleicht klagt ja irgendein "Großer".
Deine Argumentation geht fehl.
Bei einer „normalen“ Dividendenzahlung musst du den Ertrag genau so versteuern und der Einstandswert der Aktie wird nicht geändert. Der Kurs sinkt rechnerisch um den Dividendenwert.
Hier hast du sogar den Vorteil, dass du erst bei einem Verkauf der Veralto versteuern musst und nicht sofort.
Mir ist nicht klar, was du mit 1 Jahr Spekulationfrist meinst. Die gibt es seit 2009 nicht mehr.
Entweder hat man Altbestand ( 2008 und früher) oder eben nicht.
Hat in diesem Fall aber keine Relevanz.
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am 13.10.2023 20:24
Redbull21 schreibt doch für seinen Bestand gelten noch die alten - sprich vor 2009 - Steuerregeln. Damit hat es doch sehr wohl eine Relevanz. Der Gewinn seit damals sollte bei Danaher recht üppig sein und ist bei Altbestand steuerfrei und das wird durch den Spin Off teilweise aufgehoben….
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am 13.10.2023 21:13
@ImFluss schrieb:Redbull21 schreibt doch für seinen Bestand gelten noch die alten - sprich vor 2009 - Steuerregeln. Damit hat es doch sehr wohl eine Relevanz. Der Gewinn seit damals sollte bei Danaher recht üppig sein und ist bei Altbestand steuerfrei und das wird durch den Spin Off teilweise aufgehoben….
Er hat nur von Spekulationsfrist geschrieben und kein Jahr genannt, ist aber egal. Ich gehe von Altbestand aus.
Die Argumentation habe ich verstanden, teile allerdings nicht die Schlussfolgerung.
Der kummulierte Gewinn wird rechnerisch nicht mehr und nicht weniger aufgehoben als durch eine Dividendenzahlung.
Die Art der Unternehmensaufteilung liegt im Ermessen und der Verantwortung von Danaher.
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am 13.10.2023 21:24
Bei Dividenden gibt es aber sehr wohl Sonderregelungen wenn diese aus den Einlagen entnommen werden (z.B. Telekom),
bei Altbestand ist dies dann in der Tat steuerfrei (weder Steuer auf die Dividende noch Abzug vom Einkaufspreis).
Die Frage wäre dann doch wie man so einen Spinoff bewertet, im Sinne einer regulären Dividende oder als Entnahme aus der Einlage.
"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo
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am 13.10.2023 21:41
@CurtisNewton schrieb:
Die Frage wäre dann doch wie man so einen Spinoff bewertet, im Sinne einer regulären Dividende oder als Entnahme aus der Einlage.
Eine steuerneutrale Zuteilung von Aktien nach § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG.
Es sind die "wesentlichen Strukturmerkmale" einer Abspaltung i.S. des § 123 Abs. 2 des Umwandlungsgesetzes erfüllt.
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am 13.10.2023 21:47
Steuerneutral heißt aber, wenn die Danaher vor 2009 gekauft wurden, dass beim Verkauf der Veralto, egal zu welchem Kurs, keine Steuer fällig wird? Ansonsten wäre der spinnoff ja nicht steuerneutral
"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo
13.10.2023 21:56 - bearbeitet 13.10.2023 22:09
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13.10.2023 21:56 - bearbeitet 13.10.2023 22:09
@CurtisNewton schrieb:Steuerneutral heißt aber, wenn die Danaher vor 2009 gekauft wurden, dass beim Verkauf der Veralto, egal zu welchem Kurs, keine Steuer fällig wird? Ansonsten wäre der spinnoff ja nicht steuerneutral
steuerneutrale Zuteilung bedeutet, dass bei Vollzug der Einbuchung keine steuerpflichtigen Erträge anfallen.
Und das ist auch so.
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am 26.10.2023 10:49
Um das Thema nicht offen stehen zu lassen:
Die Abrechnung und Steuerbescheinigung für den Verkauf der Veralto-Bruchstücke wurde nun storniert. Die (zum 2. Mal) korrigierte Abrechnung erfolgte ohne AgSt-Abzug. Für die verbleibenden Stücke wurde im Depot (siehe Tab Steuersimulation) das Steuermerkmal auf "ohne AgSt" geändert. Offensichtlich wurde der Spin-off steuerlich neu bewertet. Ob das allerdings nur für die Zuteilung aus einem steuerfreien Altbestand (Erwerb vor 2009) zutrifft, kann ich nicht sagen, weil ich keine ab 2009 erworbenen Danaher-Aktien besitze. Da müsste jeder mal bei sich selbst nachschauen.
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am 04.11.2023 09:32
Guten Tag,
am 24.10.23 habe ich eine Gutschrift mit dem Buchungstext "Ausübung Umstauf auf A3ES7Q" erhalten. Am selben Tag gab es ein Storno mit dem selbigen Text.
Kann mir jemand erklären was das bedeutet? Ich weiß, dass ich aufgrund meiner Danaher Aktien und dem Spinoff hätte Veralto Anteile eingebucht bekommen müssen. Dies ist nicht der Fall.
Hätte ich etwas proaktiv einfordern müssen oder so ähnlich?
MfG

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