Biontech ADR
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am 29.04.2021 12:10
Guten Tag,
ich besitze Anteile der Biontech ADR (WKN: A2PSR2).
Soweit ich das verstanden habe, muss ja bei einer ADR Aktie sofort der Gewinn versteuert werden, auch wenn der Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft wurde.
Im Internet steht, dass man ADR Aktien, manchmal gegen eine Gebühr, gegen die Stammaktie tauschen kann. Allerdings wird bei der Comdirect mir nur die ADR Aktie von Biontech angezeigt.
Frage: Gibt es eine Möglichkeit, bei dieser Aktie nicht sofort die Gewinne versteuern zu müssen?
Vielen Dank für Eure Antworten!
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Aktien
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29.04.2021 12:50 - bearbeitet 29.04.2021 12:51
@schmiedluch schrieb:Soweit ich das verstanden habe, muss ja bei einer ADR Aktie sofort der Gewinn versteuert werden, auch wenn der Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft wurde.
...
Frage: Gibt es eine Möglichkeit, bei dieser Aktie nicht sofort die Gewinne versteuern zu müssen?
Da hast du was falsch verstanden.
Egal ob ADR oder "Originalaktie", wenn du sie verkaufst, musst du den angefallenen Gewinn versteuern (wenn er den Freistellungsauftrag überschreitet).
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am 29.04.2021 12:50
Ich glaube, da vermischt du etwas.
Ob Aktie oder ADR, einen Kursgewinn musst du erst dann versteuern, wenn du die Aktie veräußerst.
Es gibt allerdings bei Ausschüttungen ausländischer Aktien (je nach Land) eine Quellensteuer, die du trotz Freibetrag bezahlen musst, weil der Freibetrag nur für die deutschen Steuern gilt.
Beispiel USA: 10% Quellensteuer auf Dividende, die aber auf die 25% Zinsabschlagsteuer angerechnet wird. Die 10% US-Quellensteuer wandern in den Topf "anrechenbare ausländische Steuer" und werden aus dem Topf entnommen, wenn dein Freibetrag ausgeschöpft ist.
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am 29.04.2021 14:57
@NordlichtSH schrieb:Beispiel USA:
10%15% Quellensteuer auf Dividende, die aber auf die 25% Zinsabschlagsteuer angerechnet wird. Die10%15% US-Quellensteuer wandern in den Topf "anrechenbare ausländische Steuer" und werden aus dem Topf entnommen, wenn dein Freibetrag ausgeschöpft ist.
😉
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am 29.04.2021 15:34
@GetBetter schrieb:
@NordlichtSH schrieb:Beispiel USA:
10%15% Quellensteuer auf Dividende, die aber auf die 25% Zinsabschlagsteuer angerechnet wird. Die10%15% US-Quellensteuer wandern in den Topf "anrechenbare ausländische Steuer" und werden aus dem Topf entnommen, wenn dein Freibetrag ausgeschöpft ist.😉
Hast recht.

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