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AWV Meldepflicht obwohl deutscher Broker deutsches Empfängerkonto?

Neptun2409
Autor ★★
35 Beiträge

Hallo zusammen, 

 

Ich bin bei einem deutschem Broker, der mit  einer deutschen Bank ( Baader) zusammenarbeitet. Trotzdem erhalte ich bei allen Ausschüttungen und auch bei Zahlungsmitteilungen zu von mir zu zahlenden Steuern, die Mitteilung, ich solle eine eventuelle Meldepflicht nach §67 AWV beachten. Wie kann das sein, denn es dürfte sich doch um gar keine meldepflichtige Auslandszahlung halten oder? 

5 ANTWORTEN

stgt800
Experte ★
164 Beiträge

Du meinst wahrscheinlich den Hinweis ganz am Ende. Das ist ein Standardhinweis, wie auch die Information, dass das Schreiben maschinell erstellt und nicht unterschrieben wurde. Statt jeden einzelnen Umsatz zu prüfen und ggf. einen Hinweis anzudrucken, schreiben sie es einfach unten auf jeden Beleg. Sie kommen damit ihrer Hinweispflicht nach und verlagern die Verantwortung auf den Kunden, jeden einzelnen Umsatz selbst zu prüfen.

paej
Mentor ★★
1.800 Beiträge

@Neptun2409 

@stgt800 

 

 

Es handelt sich um einen Text im Giesskannenprinzip.

 

Dummerweise gibt es wohl Fälle, bei denen formal/ theoretisch  eine Meldung notwendig wäre.

 

Falls z.B. eine Rückzahlung einer Anleihe in entsprechender Grössenordnung erfolgt, bei der der Emittent im Ausland beheimatet ist.  Das Geld kommt - zumindest formal - aus dem Ausland.

Beim börslichen Kauf der gleichen Anleihe zahlst du - vereinfacht ausgedrückt - dein Geld an einen Kontrahenten über die Börse in Deutschland. Da gibt es nichts zu melden. Gleiches gilt beim börslichen Verkauf.

 

Es gab bei der Comdirect vor 2 Jahren (13.01.2022) ein Schreiben an die Anleger, dass die Bank diese Meldungen erledigt:

 

mit Schreiben vom 24.09.2021 haben wir Sie darüber informiert, dass Sie gemäß Außenwirtschaftsverordnung (AWV) Meldungen für

• Tilgungen von Anleihen und Geldmarktpapieren ausländischer Emittenten in Euro oder Fremdwährung,

• Erträge aus Aktien und Genussscheinen ausländischer Emittenten in Euro oder Fremdwährung,

• Erträge auf Investmentzertifikate ausländischer Emittenten in Euro oder Fremdwährung

an die Deutsche Bundesbank selbst erfüllen müssen.

Im Interesse unserer Kunden haben wir mit der Deutschen Bundesbank eine kundenfreundlichere Vorgehensweise abgestimmt und können Ihnen heute mitteilen, dass die Commerzbank AG rückwirkend ab 24.09.2021 und auch zukünftig alle o. a. AWV-Meldungen für natürliche Personen an die Deutsche Bundesbank durchführen wird.

Diese Meldungen erfolgen in offener Stellvertretung, jedoch anonymisiert, d. h.,

  • es erfolgt keine Weitergabe von Kundennamen an die Deutsche Bundesbank

  • Meldungen werden kumuliert durch die Commerzbank AG an die Bundesbank

vorgenommen, wodurch eine korrekte Zuordnung der Meldungen zum volkswirtschaftlichen

Sektor (Privatpersonen) möglich ist
• Doppelmeldungen durch bereits von Ihnen vorgenommene Meldungen werden von der Bundesbank toleriert

Auf Ihren Tilgungs- und Ertragsabrechnungen finden Sie künftig einen Hinweis, dass die AWV-Meldepflichten durch die Commerzbank AG durchgeführt werden."

 

 

 

Neptun2409
Autor ★★
35 Beiträge

Danke!

 

Ein ETF von mir mit Wert ca 12000 Euro hat das Fondsdomizil gewechselt. Entsprechend musste ich Steuern zahlen. Kann ich davon ausgehen, dass ich hier nicht melden muss, da die 12000 Euro aus dem formalen Verkauf meinem Konto nie gutgeschrieben wurden? Mache mir da etwas Sorgen... 

Crazyalex
Legende
7.646 Beiträge

keine Kontobewegung = keine Meldepflicht

 

@Neptun2409 

Kann es eigentlich sein dass Du Dir öfters nutzlos und unnötig mächtig viel Gedanken machst?

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Neptun2409
Autor ★★
35 Beiträge

Danke. 

 

Hast Recht. Tut mir leid...

 

Dennoch bin ich froh, dass mir hier von dir und  der community auf meine Fragen immer gut geholfen wurde:)