03.02.2024 08:28 - bearbeitet 03.02.2024 08:42
Hallo zusammen,
Ich bin bei einem deutschem Broker, der mit einer deutschen Bank ( Baader) zusammenarbeitet. Trotzdem erhalte ich bei allen Ausschüttungen und auch bei Zahlungsmitteilungen zu von mir zu zahlenden Steuern, die Mitteilung, ich solle eine eventuelle Meldepflicht nach §67 AWV beachten. Wie kann das sein, denn es dürfte sich doch um gar keine meldepflichtige Auslandszahlung halten oder?
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 03.02.2024 09:53
Du meinst wahrscheinlich den Hinweis ganz am Ende. Das ist ein Standardhinweis, wie auch die Information, dass das Schreiben maschinell erstellt und nicht unterschrieben wurde. Statt jeden einzelnen Umsatz zu prüfen und ggf. einen Hinweis anzudrucken, schreiben sie es einfach unten auf jeden Beleg. Sie kommen damit ihrer Hinweispflicht nach und verlagern die Verantwortung auf den Kunden, jeden einzelnen Umsatz selbst zu prüfen.
03.02.2024 10:09 - bearbeitet 03.02.2024 10:22
Es handelt sich um einen Text im Giesskannenprinzip.
Dummerweise gibt es wohl Fälle, bei denen formal/ theoretisch eine Meldung notwendig wäre.
Falls z.B. eine Rückzahlung einer Anleihe in entsprechender Grössenordnung erfolgt, bei der der Emittent im Ausland beheimatet ist. Das Geld kommt - zumindest formal - aus dem Ausland.
Beim börslichen Kauf der gleichen Anleihe zahlst du - vereinfacht ausgedrückt - dein Geld an einen Kontrahenten über die Börse in Deutschland. Da gibt es nichts zu melden. Gleiches gilt beim börslichen Verkauf.
Es gab bei der Comdirect vor 2 Jahren (13.01.2022) ein Schreiben an die Anleger, dass die Bank diese Meldungen erledigt:
mit Schreiben vom 24.09.2021 haben wir Sie darüber informiert, dass Sie gemäß Außenwirtschaftsverordnung (AWV) Meldungen für
• Tilgungen von Anleihen und Geldmarktpapieren ausländischer Emittenten in Euro oder Fremdwährung,
• Erträge aus Aktien und Genussscheinen ausländischer Emittenten in Euro oder Fremdwährung,
• Erträge auf Investmentzertifikate ausländischer Emittenten in Euro oder Fremdwährung
an die Deutsche Bundesbank selbst erfüllen müssen.
Im Interesse unserer Kunden haben wir mit der Deutschen Bundesbank eine kundenfreundlichere Vorgehensweise abgestimmt und können Ihnen heute mitteilen, dass die Commerzbank AG rückwirkend ab 24.09.2021 und auch zukünftig alle o. a. AWV-Meldungen für natürliche Personen an die Deutsche Bundesbank durchführen wird.
Diese Meldungen erfolgen in offener Stellvertretung, jedoch anonymisiert, d. h.,
es erfolgt keine Weitergabe von Kundennamen an die Deutsche Bundesbank
Meldungen werden kumuliert durch die Commerzbank AG an die Bundesbank
vorgenommen, wodurch eine korrekte Zuordnung der Meldungen zum volkswirtschaftlichen
Sektor (Privatpersonen) möglich ist
• Doppelmeldungen durch bereits von Ihnen vorgenommene Meldungen werden von der Bundesbank toleriert
Auf Ihren Tilgungs- und Ertragsabrechnungen finden Sie künftig einen Hinweis, dass die AWV-Meldepflichten durch die Commerzbank AG durchgeführt werden."
am 03.02.2024 10:21
Danke!
Ein ETF von mir mit Wert ca 12000 Euro hat das Fondsdomizil gewechselt. Entsprechend musste ich Steuern zahlen. Kann ich davon ausgehen, dass ich hier nicht melden muss, da die 12000 Euro aus dem formalen Verkauf meinem Konto nie gutgeschrieben wurden? Mache mir da etwas Sorgen...
am 03.02.2024 10:29
keine Kontobewegung = keine Meldepflicht
Kann es eigentlich sein dass Du Dir öfters nutzlos und unnötig mächtig viel Gedanken machst?
Gruß Crazyalex
03.02.2024 10:32 - bearbeitet 03.02.2024 10:39
03.02.2024 10:32 - bearbeitet 03.02.2024 10:39
Danke.
Hast Recht. Tut mir leid...
Dennoch bin ich froh, dass mir hier von dir und der community auf meine Fragen immer gut geholfen wurde:)