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Ausschüttung: iShares MDAX, iShares DAX.

Bepajo
Experte
111 Beiträge

Hallo verehrte Community.

Die bereits im System befindlichen Einträge zu (Ausschüttungen s.u.) liegen schon länger als ein Jahr zurück, daher bitte ich um Aktualisierung.

Ich vermisse bei meinen ETF iShares DAX wkn 593393 und iShares MDAX wkn 593392 die Gutschriften für die „Ertragsthesaurierung 2018“.

2019 wird ja wohl auch noch kommen.

Die letzte Gutschrift für 593393 DAX kam am 15.1.2018 für das

Geschäftsjahr 1.5.2017 bis 31.12.2017.

Die letzte Gutschrift für 593392 MDAX kam ebenfalls am 15.1.2018 für das

Geschäftsjahr 1.5.2017 bis 31.12.2017.

Bei Comdirect Service liegen für diese angefragten ETF keine weiteren Informationen vor. Ich soll mich bitte an iShares wenden.

Ich nehme an, in der Community hatte schon jemand Erfahrung damit.

Vielen Dank

Bepajo

Anhang: siehe Ausschüttung iShares STOXX Global Select Dividend 100 Januar 2018

9 ANTWORTEN

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

Hallo @Bepajo ,

 

ich bin verwirrt: Der Sinn einer Thesaurierung ist ja gerade, das nichts gutgeschrieben wird (das wäre ja eine Ausschüttung), sondern stattdessen im Fonds investiert wird. Insofern ist deine Erwartung falsch.


Was es bisher gab bei deinen genannten Fonds (sagen die WM-Daten), sind Ausschüttungen der Steuerliquidität: Für die Besteuerung bestimmter thesaurierter Beträge haben die Fonds bisher Liquidität ausgeschüttet, die zur Begleichung dieser Steuern genutzt werden soll. Da die Fonds die steuerliche Situation des Anlegers nicht kennen, kann es (gerade bei Vorliegen eines FSA) gut passieren, dass dort noch etwas überbleibt.

Sofern das ist, was du erwartest, muss ich dich enttäuschen: Diese Steuern werden seit 01.01.2018 auf Ebene des Fonds und nicht mehr vom Anleger abgeführt. Daher gibt es nichts auszuschütten und du erhältst im Gegenzug deine Teilfreistellung.

 

Gruß,

Necoro

paba
Mentor
890 Beiträge

Hallo @Bepajo,

 

eine Ertragsthesaurierung wie du sie meinst (und damit die Auszahlung einer möglichen Steuerliquidität falls z.B. der Freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft wurde oder keine Kirchensteuerpflicht vorliegt) gab letztmalig für das Jahr 2017 mit der Zwangsthesaurierung für alle Fonds vom 31.12.2017 (die Auszahlung erfolgte im Januar 2018). Dieses Verfahren gehört der Vergangenheit an. Seit dem 01.01.2018 gilt das neue Investmentsteuergesetz InvStG 2018. Es gibt jetzt nur noch eine Vorabpauschalte, die versteuert werden muss (bei ausschüttenden Fonds müssen natürlich auch die Ausschüttungen versteuert werden). Die Vorabpauschalte und die darauf entfallende Steuer kann bestenfalls 0,00€ sein, wenn der Fonds im betreffenden Jahr keine positive Wertentwicklung hatte (das war bei deinen beiden Fonds tatsächlich der Fall). Eine Steuerliquidität wie es sie vor 2018 gab wird generell nicht mehr ausgezahlt.

 

Gruß paba

Bepajo
Experte
111 Beiträge

Hallo @Necoro 

Sei nicht traurig, aber Du bist nicht verwirrt.

Das Dokument das ich jährlich von CODI erhalten habe, nennt sich:

Gutschrift fälliger Wertpapier-Erträge.

Ertragsthesaurierung

Depotbestand: Stck. xx   Euro 2,92…Thesaurierung / Stck. für Geschäftsjahr

1.5.2016 bis 30.4.2017,   Zufluss 30.4.2017

KEINE BARAUSSCHÜTTUNG

Informationen zur steuerlichen Behandlung…..in beiliegender Steuermitteilung

Dokument Ende.

Das letzte Dokument das ich erhalten habe s.o. war für das Geschäftsjahr  1.5.2017 bis 31.12.2017  Posteingang bei mir 15.1.2018.

Ich bin auch nicht enttäuscht, da ich ja nichts erwartet habe (bez. Thesaurierung).

Vielen Dank für Deine Hilfe

Gruss

Bepajo

Bepajo
Experte
111 Beiträge

Hallo @paba 

Danke für Deine Info, ich kann nicht alles nachvollziehen aber es enthält schon mehr als erwartet habe.

Ich weiss schon was thesaurierend bedeutet, habe aber leider in meinem Beitrag den Hinweis vergessen, dass da noch steht  „KEINE BARAUSSCHÜTTUNG“. Aber alle Jahre wieder gab es ein Dokument zur Ertragsthesaurierung von CODI namens

„Gutschrift fälliger Wertpapiererträge

Ertragsthesaurierung

Depotbestand

…..   Thesaurierung pro Stck. für Geschäftsjahr 1.5.17 bis 30.4.17

KEINE BARAUSSCHÜTTUNG

…….“

Dokument Ende.

 

Das letzte Dokument  „Gutschrift fälliger Wertpapiererträge“ kam am 15.1.2018 für das Geschäftsjahr. 1.5.2017 bis 31.12.2017  auch wieder mit dem Hinweis

KEINE BARAUSSCHÜTTUNG.

Frage: zu welchem Termin erfolgt nun eine Information bezüglich „Ertragsthesaurierung“? Wie gesagt, die letzte Mitteilung bekam ich am 15.1.2018. Jetzt sind schon ca.15 Monate rum und es gibt immer noch keine Info zur Ertragsthesaurierung 2018. Gibt es überhaupt noch eine Info von CODI? Vielleicht kennt ja SMT die Antwort, Du könntest Sie ja mal ansprechen.

Vielen Dank für Deine Hilfe

Gruss

Bepajo

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

@Bepajo  schrieb:

 

Frage: zu welchem Termin erfolgt nun eine Information bezüglich „Ertragsthesaurierung“?


Hallo @Bepajo, wie von @paba und mir bereits genannt: Gar nicht. Es gibt den ganzen Vorgang mit dem neuen InvStG nicht mehr.

paba
Mentor
890 Beiträge

Hallo @Bepajo ,

 

wie schon mitgeteilt, wird seit dem 01.01.2018 vor allem bei thesaurierenden Fonds (und in Ausnahmefällen auch bei ausschüttenden Fonds) nur noch eine Vorabpauschale besteuert, die völlig unabhängig von den Erträgen ermittelt wird. Es gibt zwar bei den Fondsgesellschaften noch eine Thesaurierung, aber die Thesaurierungserträge werden nicht mehr besteuert und deshalb gibt es von der Bank dazu auch keine Information mehr. Wenn du wissen willst, wie hoch die Thesaurierung war, musst du in den Bundesanzeiger schauen. Dort müssen die Fondsgesellschaften spätestens 4 Monate nach Geschäftsjahresende des Fonds unter anderem auch die Werte der jährlichen Ertragsthesaurierung veröffentlichen.

 

Bitte schau mal in deine Steuerdaten bei comdirect unter "Verwaltung" ==> "Steuerübersicht" ==> "Steuerliche Detailansicht anzeigen". Es öffnet sich eine Tabelle und etwa um den 15.01.2019 herum wirst du zwei Einträge wie folgt finden: "<Datum> Vorabpauschale Inland <Fonds-Name>", einen Eintag für WKN 593393 und einen Eintrag für WKN 593392. Der Wert beider Vorabpauschalen ist 0,00€ und damit ist auch die Steuer 0,00€. Das war schon alles, mehr gibt’s nicht von der Bank.

 

Wenn die Vorabpauschale nicht 0,00€ gewesen wäre, hättest du von der Bank darüber eine schriftliche Mitteilung in der Postbox erhalten (dann wäre ja dein Freistellungsauftrag mit der drauf anfallenden Steuer belastet worden).

 

Gruß paba

Bepajo
Experte
111 Beiträge

Hallo @paba @Necoro .

Vielen Dank für Eure ausführliche Darstellung. Sorry, konnte leider nicht früher antworten.

Die Info zu „Bundesanzeiger“: habe da leider nichts gefunden. Habe aber auch nicht die Zeit mich da reinzulesen.

Der Hinweis auf die „Steuerübersicht im Depot“ war hilfreich. Leider gibt es hier (an einem Beispiel zu einem Ausschüttungsvorgang) aber unterschiedliche Angaben in der Steuerübersicht und dem ausgeschütteten Betrag durch die Bank (hier werde ich nochmal die Bank ansprechen.

Mit dem Investmentsteuergesetz InvStG 2018 kann ich leider aus Zeitgründen und … nichts anfangen. Bin ja kein Steuerexperte, habt Ihr aber bestimmt schon gemerkt.

 

Alle Informationen die ich bisher erhalten habe, kann ich erst nutzen, wenn ich einen dieser simplen "thesaurierer" - ETF iShares DAX wkn 593393 oder iShares MDAX wkn 593392 verkauft habe und die Abrechnung vorliegt.

Ich warte jetzt mal auf eine Info z.B. bis zum Geschäftsjahresbeginn 30.4.2019. (war früher so und gilt für beide)

Wenn dann auch keine Info kommt verschieben wird das Thema bis Ende 2019.

Brexit wird ja auch wieder verschoben.

Es ist einfach chaotisch, was hier.... abläuft.

Vielen Dank noch mal

Gruss Bepajo

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

Hallo @Bepajo,

Mit dem Investmentsteuergesetz InvStG 2018 kann ich leider aus Zeitgründen und … nichts anfangen. Bin ja kein Steuerexperte, habt Ihr aber bestimmt schon gemerkt.

damit solltest du dich aber trotzdem beschäftigen, ist immerhin von grundlegender Relevanz. Gute Übersichten gibt es z.B. bei Finanztip. Den reinen Gesetzestext zu lesen ist wohl wenig zielführend.

 

Ich warte jetzt mal auf eine Info z.B. bis zum Geschäftsjahresbeginn 30.4.2019. (war früher so und gilt für beide)

Ich weiß nicht, wie häufig wir das noch erwähnen sollen: Es wird KEINE Abrechnung geben.

 

Gruß,

Necoro

Bepajo
Experte
111 Beiträge

Hallo @Necoro 

Danke für die Link auf Finanztip. Auf den ersten Blick sieht diese Info schon mal recht gut aus (auch für mich).

Den Gesetzestext InvStG hast Du aus meiner Sicht gut bewertet.

Gruss und einen schönen Sonntag  Abend.

Bepajo