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Ausbuchung von Aktien

schepor
Autor
1 Beiträge

Hallo,

ich möchte mein Depot um wertlos gewordene Aktien bereinigen.

Den Comdirekt Vordruck habe ich schon.

Frage dazu:

Zur steuerlichen Geltendmachung und Verrechnung mit Gewinnen brauche ich für das Finanzamt sicherlich einen Nachweis ! Stellt diesen die ComDirekt aus, wenn der "Antrag (Vordruck) vorliegt ?

Danke für eine Antwort (PS: alles andere ob "ausbuchen" oder nicht habe ich schon gelesen.

Gruß und schöne Festtage

10 ANTWORTEN

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @schepor und herzlich willkommen in unserer Community!

 

Der Ausweis der Verluste aus einer gegenwertlosen Ausbuchung erfolgt in der Jahressteuerbescheinigung.

 

Wenn es sich um bestandgeschützte Alt-Anteile (Anschaffung der Wertpapiere vor dem 1. Januar 2009) handelt, werden die Verluste nicht ausgewiesen, da sie nicht unter die Neuregelung des § 20 Abs. 6 S. 6 EstG fallen.

 

Gruß

Erik

 

basicblue
Autor ★
5 Beiträge

Guten Tag,

 

kann mir Jemand sagen wie lange die Ausbuchung wertlos gewordener Wertpapiere nach Auftragserteilung dauern kann? 

Ich hatte das Formular am 27.11.23 verschickt, aber nichts passiert und wie soll es anders sein benötige ich die Ausbuchung zwecks Verrechnung über die Steuererklärung natürlich noch für 2023.

 

Vielen Dank. 

dg2210
Legende
6.213 Beiträge

@basicblue   schrieb:

Guten Tag,

 

kann mir Jemand sagen wie lange die Ausbuchung wertlos gewordener Wertpapiere nach Auftragserteilung dauern kann? 

 


Tage bis Wochen - je nachdem wieviele andere Kunden auch die Idee hatten, kurz vor Jahreswechsel ihre Papiere ausbuchen zu lassen.

basicblue
Autor ★
5 Beiträge

Ok, dachte ich mir fast. Zumindest kam heute die Bestätigung per E-Mail dass das Formular vorliegt. 

 

Besinnliche Weihnachten!

basicblue
Autor ★
5 Beiträge

Nach einigen E-Mails und verzweifelten Telefonaten kam gestern folgende mail zu meiner gegenwertlosen Ausbuchung Ende November 2023 für von Nominal 5k von 86k. 

 

"Sehr geehrter Herr ...

vielen Dank für Ihre Nachricht zu Ihrem Auftrag zur Ausbuchung der Wertlosen Gattung mit der WKN ....

Sehr gerne haben wir Ihr Anliegen geprüft. Bisher wurde Ihr Auftrag vom zuständigen Fachbereich noch nicht bearbeitet. Wir bitten hierfür ausdrücklich um Entschuldigung. Unsere Prüfung ergab, dass Ihr Auftrag in der vorliegenden Form nicht bearbeitet werden kann. Eine gegenwertlose Ausbuchung ist nur für den gesamten Bestand einer Gattung möglich. Wir bitten daher um einen neuen Auftrag unter Angabe der gesamten Stückzahl des Bestandes. Wir bitten um Verständnis, dass die Bescheinigung der Verluste aus der gegenwertlosen Ausbuchung erst in der Jahressteuerbescheinigung für 2024 erfolgen kann.

Herr ...., wir hoffen, Ihnen helfen diese Informationen. Sollten Sie noch Fragen haben, kommen Sie gerne erneut auf uns zu. Oder nutzen Sie einfach unsere Volltextsuche www.comdirect.de/suche

Wir wünschen Ihnen eine schöne Woche.

Mit freundlichen Grüßen nach Berlin"

 

 

Eine gegenwertlose Ausbuchung ist nur für einen gesamten Bestand möglich? Das kann doch nicht stimmen, ich kann doch auch einen Teilübertrag auf ein anderes Depot durchführen von bspw. 5k von 86k. Hat hier jemand Erfahrung? 

 

Im Formular zur gegenwertlosen Ausbuchung ist doch auch die genaue Anzahl einzutragen.

 

Dass es hier ab und zu Probleme bei den Ausbuchungen gibt, habe ich schon mitbekommen 

 

Weinlese
Mentor ★
1.385 Beiträge

@basicblue   schrieb:

Eine gegenwertlose Ausbuchung ist nur für einen gesamten Bestand möglich? Das kann doch nicht stimmen, ich kann doch auch einen Teilübertrag auf ein anderes Depot durchführen von bspw. 5k von 86k.


Das scheint dann eine spezielle interne Regelung der comdirect zu sein. Technisch sollte zumindest nichts gegen eine Teilausbuchung sprechen.

 

Auf der anderen Seite, warum möchtest Du nur einen Teil Deiner Aktien wertlos ausbuchen lassen? Falls Deine Verluste den jährlich anrechenbaren Betrag von 20.000 Euro überschreiten sollten, kannst Du Dir die überschüssigen Verluste auf die Folgejahre vortragen lassen.

 

Viele Grüße

Weinlese

basicblue
Autor ★
5 Beiträge

@Weinlese  schrieb:

  

Das scheint dann eine spezielle interne Regelung der comdirect zu sein. Technisch sollte zumindest 

 

Auf der anderen Seite, warum möchtest Du nur einen Teil Deiner Aktien wertlos ausbuchen lassen? Falls Deine Verluste den jährlich anrechenbaren Betrag von 20.000 Euro überschreiten sollten, kannst Du Dir die überschüssigen Verluste auf die Folgejahre vortragen lassen.

 

Viele Grüße

Weinlese


Danke für deine Antwort Weinlese. 

Ich hatte 6k an Kapitaleinkünften in 2023 und wollte mit der 5k Ausbuchung den Sparer-Pb noch mitnehmen.
Vielleicht werde ich noch parallel den Weg über den Ombudsmann einschlagen.

Die widersprüchlichen Aussagen vom Kundenservice der comdirect bringen nichts und an die Fachabteilung will man es seit 2 Monaten weiterleiten....

paej
Mentor ★★
1.802 Beiträge

Der Text in §20 EstG lautet:

 

„Verluste ….aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1,“

 

Gegenwertlose Ausbuchung ist nicht unbedingt identisch mit der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter.

Hier sind Begrifflichkeiten zu unterscheiden.

 

Seit 2 Jahren sind mithin aber zum Jahresende von den Banken  entsprechende Bestätigungen in der JStB erforderlich.

Insoweit werden diese Sachverhalte nunmehr gleich gesetzt.

 

Ein wertloses Wirtschaftsgut ist nicht teilbar, es ist einfach in Gänze wertlos.

 

Die Vorgabe der Comdirect ist zumindest nachvollziehbar.

Der Verlustvortrag beim Finanzamt ist zeitlich nicht begrenzt.

Der Ausweis der Verluste aus wertlosen Wirtschaftsgütern und Termingeschäften in der Steuerbescheinigung ist gesetzlich vorgeschrieben, so dass kein Antrag auf Erteilung einer Verlustbescheinigung notwendig ist.

 

Abgesehen davon wäre zu prüfen, ob die Bank überhaupt verpflichtet ist, die Option „ gegenwertlose Ausbuchung“ gemäss Kundenauftrag anzubieten.

 

Nach meinem Verständnis ist  das Vorgehen der Bank rechtlich nicht angreifbar.

 

 

 

 

basicblue
Autor ★
5 Beiträge

Vielen Dank für deine Sichtweise.

 

Ich werde die Überprüfung /Korrektur der Steuerbescheinigung im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2023 beantragen und die Verluste aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalanforderung in der Zeile 15 Anlage KAP betragsmäßig korrigieren inklusive Erläuterung zur Korrektur. 

 

Im §20  Abs. 6 Satz 6  EStG steht ja  u.a. auch die Verlustmöglichkeit von einer ganzen und teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, neben der Option zur Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter.  

 

wertloses Wirtschaftsgut: Die Stückelung/Nennwerte der Anleihe waren damals aber lediglich 1.000€ und nicht 100.000 €, sonst würde ich es ja auch nachvollziehen. Ich kann wie geschrieben auch Teilbeträge der insolventen Anleihe in ein anderes Depot übertragen ,zumindest besteht die Auswahlmöglichkeit. An einer Börse schon seit 2022 nicht mehr handelbar.