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ich 75 TKMS Aktien erhalten Gewinn versteuern?

Alberto
Autor ★
6 Beiträge

Hallo ihr Lieben Aktienexperten, kann mir einer mitteilen warum ich den Gewinn meiner eingebuchten TKMS Aktien beim Verkauf versteuern muss?

(Aktien habe ich eingebucht bekommen, da die Thyssen-Krupp Aktien ja schon durch den Börsengang der TKMS AKTIE nach unten korrigiert wurde, wird man hier doch benachteiligt? Wie seht ihr das?

Die Beiträge im Netz sind da ja nicht wirklich hilfreich.

Liebe Alberto Milani 

6 ANTWORTEN

dg2210
Legende
7.869 Beiträge

@Alberto   schrieb:

Hallo ihr Lieben Aktienexperten, kann mir einer mitteilen warum ich den Gewinn meiner eingebuchten TKMS Aktien beim Verkauf versteuern muss?

 


Weil du grundsätzlich alle Gewinne (Kapitalerträge) versteuern musst.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Silver_Wolf
Legende
5.305 Beiträge

Und der Buchgewinn bei TKMS ist doch erheblich.

In einem Depot habe ich da über 1000% Plus.  🙂

 

Das wird natürlich erstmal nicht realisiert.

Kritikerin66
Experte ★★
326 Beiträge

@Alberto   schrieb:

 

Die Beiträge im Netz sind da ja nicht wirklich hilfreich.

 


Welche Hilfe erwartest du denn ?

Eine Erklärung weshalb Gewinne versteuert werden müssen ?

 

Verkauf doch die Thyssen, dann kannst du Verluste realisieren. 😶

 

Silver_Wolf
Legende
5.305 Beiträge

@Kritikerin66  schrieb:

Verkauf doch die Thyssen, dann kannst du Verluste realisieren. 😶

 


LOL.

Habe gerade ein paar Thyssen entsorgt.

 

Glücksdrache
Legende
4.266 Beiträge

Hallo @Alberto,

 

erst einmal herzlich Willkommen in der Community. 😊 Um die derzeitige Art der Besteuerung zu verstehen lohnt sich die gedankliche Reise zurück in das Jahr 2009. Bis zu dem Umstellungszeitpunkt gab es tatsächlich die gängige Rechtsauffassung, dass Kursgewinne aller Aktien etc., die mehr als 1 Jahr gehalten wurden, steuerfrei seien. 

 

Danach kam eine sehr große Steuererhöhung, die damit schmackhaft gemacht wurde, dass alle Kursgewinne egal ob die Aktie 1 Sekunde oder 1 Jahrzehnt gehalten wird, versteuert werden müssen. Das "Zuckerl" war, dass für diese neue Steuer auf eine hohe Bemessungsgrundlage immer nur 25 % Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag und auf Wunsch Kirchensteuer erhoben werden. 

 

Bei der Teilung der Thyssen "Originalaktie" in die Originalaktie und TKMS ist ja im Bezug auf das Eigentum nichts passiert. Du hast die Aktie nicht verkauft und die bisherige Aktie ist sozusagen geteilt in zwei Firmennamen weiter im Depot.

 

Für diese Bestandteile A und B des bisherigen Gesamtunternehmens hast du dann einen Einkaufswert in deinem Depot. Und somit muss dann jeder Zugewinn zu diesem errechneten Einkaufswert entsprechend der neuen, seit 2009 geltenden Logik versteuert werden. 

 

Du kannst also davon ausgehen, dass in dem Moment wo die Aktie in zwei Teile geteilt wurde... eigentlich gewinntechnisch noch nichts passiert ist. Dass die Aktionäre auf dieses Unternehmen wieder aufmerksam wurden und vielleicht beide Aktien stiegen... ist ein angenehmer Nebeneffekt.

 

Auch wenn die Nachricht unangenehm ist: Die Besteuerung, wie sie ist, passt in die Auffassung seit 2009 und ist Bestandteil der Steuergesetzgebung.

 

Deshalb sind Wertzuwächse auf Teil 1 und Teil 2 getrennt dann zu  besteuern, wenn diese Aktien verkauft werden.

 

Liebe Grüße 

 

Gluecksdrache

 

Alberto
Autor ★
6 Beiträge

Dankeschön für eure Antworten ich hab es verstanden....