17.04.2020 12:55 - bearbeitet 17.04.2020 12:58
Hallo Gemeinde,
mag sein, dass den Cracks das völlig klar ist, aber ich vermute einige finden die Frage doch interessant und beantwortenswert. Ich habe auch bereits im Forum gesucht und z.B. hier auch was in die Richtung gefunden:
aber auf diese spezielle Frage so nicht 100% einen Treffer gehandelt.
Zum Fall: Hochtief AG (HOTG) hat in der Einladung zur (virtuellen) HV am 28.4.2020 u.a. folgende Info drin:
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG ist die Hauptversammlung berechtigt, zu beschließen, dass der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende erst an einem späteren Tag fällig wird als dem dritten auf den Beschluss folgenden Geschäftstag.
Wie im Vorjahr wird eine Auszahlung der Dividende zu Beginn des Monats Juli 2020 vorgeschlagen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,.....
Ich nehme an, das bedeutet das der Anspruch auf AUSZAHLUNG sich verschiebt, der Anspruch auf die Dividende jedoch nicht?
D.h. ich kann Hochtief Aktien z.B. am 3. Tag nach der HV verkaufen und habe trotzdem Anspruch auf die Dividende, da ich sie ja am Tag der HV hatte?
Wann ist in diesem Fall der EX-Tag und der "Recordday" (bzw. gibt es den "Recordday" in dieser Form -> Die Meldungen/Meinungen in dem o.a. Post waren da etwas uneinheitlich)?
Schönen Dank für Eure (qualifizierten) Infos.
Gruß Andi B.
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 17.04.2020 13:36
Wenn du den genannten Paragraphen im AktG aufschlägst, erübrigt sich die Frage.
am 17.04.2020 14:20
Ungeachtet dessen hast Du aufgrund des Dividendenabschlags ohnehin keinen Vorteil davon die Aktien nur der Dividende wegen zu behalten.
Somit spielt die Frage eigentlich keine entscheidende Rolle.
18.04.2020 11:39 - bearbeitet 18.04.2020 11:39
18.04.2020 11:39 - bearbeitet 18.04.2020 11:39
Danke für Eure Antworten, also verstehe ich es so richtig, das ich die Aktien bis Anfang Juli bzw. dem in der HV definierten Termin halten muß, wenn/falls ich dividendenberechtigt sein möchte.
@GetBetter -> meinst Du ich hätte deswegen keinen Vorteil davon die Aktie bis zur Dividendenzahlung zu halten, weil sie am/nach dem EX-Tag i.d.R. um diesen Betrag ("Dividendenabschlag") runtergeht?
Da hat doch jeder eine andere Strategie, oder? Es soll nicht so wenig Fälle (ge)geben (haben), wo dies aufgrund der aktuellen Lage am Aktienmarkt z.T. oder voll kompensiert wurde/wird?
am 18.04.2020 22:58
@visionbawue wenn du diese Strategie fahren möchtest ist das selbstverständlich dein Ding. Als Bauingenieur, der natürlich das Unternehmen Hochtief kennt, denke ich aber wird das nicht so wirklich passieren. Baubranche ist nicht gerade die Beste gerade, besonders für Hochtief mit Großbaustellen. Auf Grund von Hygienemaßnahmen werden größere Baustellen erst SEHR viel später beendet oder angefangen. Dazu Lieferengpässe durch reduzierte Produktion (Stahl, Beton, Asphalt - ich habe zwei Baustellen verlegt weil keiner liefern konnte da nur Notfallbesetzung da war). Die Zeit in der kaum gebaut wird wird selbstverständlich auch kein großer Umsatz gemacht, die VOB/B ist bezüglich Abrechnung eindeutig und auch das BGB gibt diesbezüglich kaum Spielraum.
Egal, deine Entscheidung. Ja, normalerweise musst du die Aktie bis nach der HV behalten um Dividendenberechtigt zu sein.
am 19.04.2020 01:07
@visionbawue schrieb:@GetBetter -> meinst Du ich hätte deswegen keinen Vorteil davon die Aktie bis zur Dividendenzahlung zu halten, weil sie am/nach dem EX-Tag i.d.R. um diesen Betrag ("Dividendenabschlag") runtergeht?
Da hat doch jeder eine andere Strategie, oder? Es soll nicht so wenig Fälle (ge)geben (haben), wo dies aufgrund der aktuellen Lage am Aktienmarkt z.T. oder voll kompensiert wurde/wird?
Ja, genau das meine ich.
Tatsächlich wird der Abschlag meistens nach einiger Zeit kompensiert da die Aktie plötzlich ziemlich billig erscheint. Das das aber nach 3 Tagen (Deine oben angegebene Planung) schon passiert wage ich dann doch zu bezweifeln.
Du kannst es aber natürlich versuchen, geht ja nix kaputt. Außerdem scheint es im konkreten Fall ja auch schon in 10 Tagen soweit zu sein. Also keine Problem.
Mir ging es eher um das Grundsätzliche. Wochen- oder monatelang warten wegen der Aussicht auf eine Dividende würde aus meiner Sicht nämlich keinen Sinn machen.
01.05.2020 19:06 - bearbeitet 01.05.2020 19:14
01.05.2020 19:06 - bearbeitet 01.05.2020 19:14
Hallo nochmals,
sorry dass ich da etwas drauf rumreite aber ich möchte nicht mutmaßen, sondern es genau wissen und habe m.E. KEINE konkrete Antwort(en) auf meine Frage(n) erhalten.
Also: Habe ich Anspruch auf die Dividende, wenn ich die Aktie am Tag der HV hatte (Dividenden-BERECHTIGUNG) oder ist das (zusätzlich) davon abhängig wenn die HV die Auszahlung gemäß § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG an einem anderen Tag beschließt? (-> dann muß ich die Aktie an diesem Tag besitzen?)
Zumindest sagen einige Infos z.B. hier
Zitat: "....Unverändert bleibt der Zeitpunkt für die Dividendenberechtigung. Dieser ist bei Handelsschluss am Tag der jeweiligen Hauptversammlung...."
Und am 19.01.2017 gab es m.E. die jetzige Fassung von § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG in dieser Form schon. Kann ja sein, dass die ARD dieses kleine aber nicht unwesentliche Detail unterschlagen hat und der Satz darin hätte sinngemäß so lauten müssen "...am Tag der jeweiligen Hauptversammlung, es sei denn die HV beschließt lt. § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG einen anderen Tag der den Anleger für die Zahlung der Dividende berechtigt. In diesem Fall muß er die Aktien bis zu/an diesem Tag in seinem Depot haben".
und ja ich weiß, dass "Die Wahrheit irgendwo da draußen liegt...." aber ich hätte sie gern hier gefunden
).
Übrigens Hochtief ging am 29.4. NICHT um den Dividendenbetrag runter, bzw. im Lauf der Woche zeitweise auf den Wert vom 28.4.!!
01.05.2020 19:20 - bearbeitet 01.05.2020 19:22
01.05.2020 19:20 - bearbeitet 01.05.2020 19:22
Du hast doch selber geschrieben was du wissen willst. Du hast selber geschrieben Dividendenberechtigt bedeutet am Tag der HV zum Schluss des Tages die Aktie besitzen. Es sei denn die HV beschließt was anderes. Hast du deswegen deinen eigenen Beitrag als Lösung markiert?...
Und doch der Kurs ist am 29.04. entsprechend Dividende reduziert worden...
01.05.2020 19:52 - bearbeitet 01.05.2020 19:55
01.05.2020 19:52 - bearbeitet 01.05.2020 19:55
Da hier scheinbar etwas Verwirrung herrscht - um dividendenberechtigt zu sein, musst du am Tag der HV Aktionär sein, vgl. § 174 AktG.
§ 58 Abs. 4 S. 3 AktG bezieht sich ausschließlich auf die Fälligkeit, nicht jedoch auf den Dividendenanspruch selbst.
Beschluss und tatsächliche Ausschüttung sind zwei verschiedene Sachen.
am 01.05.2020 20:32
@visionbawue schrieb:Übrigens Hochtief ging am 29.4. NICHT um den Dividendenbetrag runter
Und wie genau hast Du das festgestellt?