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am 28.08.2023 21:22
Moin,
da ich absolut nicht mehr weiß, wer mir helfen soll, setze ich alle Hoffnung auf die Community!
Vor ungefähr drei Jahren hat mein Vater mir ein paar wenige Aktien übertragen bzw. geschenkt, es handelt sich also um einen Depotübertrag mit Gläubigerwechsel aber unentgeltlich (ohne fiktiven Verkauf). Bei den Aktien, die mir übertragen wurden, handelt es sich um welche, die vor der Reform der Abgeltungssteuer gekauft wurden.
Ich habe nun folgendes „Problem“: ich bin sehr akribisch, vielleicht auch einfach bekloppt. Ich möchte gern mehr zu den Daten verstehen, die mir vorliegen. Im Anhang „Steuerliche Kaufstaffel der Commerzbank“ könnt ihr den Auszug aus der „steuerlichen Kaufstaffel“ sehen, so heißt es bei der Commerzbank.
Konkret plagt mich Folgendes:
1. Wo kommt das Anschaffungsdatum vom 31.12.2006 her? Das passt meiner Meinung nach, so weit ich das nachvollziehen kann, nicht zum Anschaffungsdatum durch meinen Vater.
Hierfür habe ich tatsächlich eine Idee, zu der ich gern eine Meinung hören würde, siehe dafür Anhang „Ausschnitt aus dem Dokument von Clearstream“: In einem Dokument „Taxbox: Datenverteilung im Rahmen der Abgeltungsteuer „Datenfelddokument““, das von Clearstream, dem Schöpfer von Taxbox zur Verfügung gestellt wird, wird auf Seite 15 zu Feld W1 erklärt, dass „Altfälle […] akkumuliert in einem Posten mit dem Anschaffungstag 31. Dezember 2006 gemeldet werden [können].“ Könnte das zu meinem Sachverhalt passen?
2. Wieso ist kein Einstandskurs übertragen worden bzw. wieso wird er mit 0€ betitelt? Dass er in der Praxis recht egal ist, weiß ich, ich möchte es aber einfach nachvollziehen können. Gibt es für die Anschaffungen vor der Reform der Abgeltungssteuer keine Mitteilungspflicht, wie sie seit der Einführung des Taxbox-Verfahrens existiert? Oder gibt es diese schon, es werden aber immer 0€ angegeben, wenn die Aktien keine Relevanz bezogen auf die Abgeltungssteuer haben? Oder ist es etwas noch ganz anderes? Einen Hinweis darauf, dass die Angabe mit 0€ normal wäre, habe ich in Kaufwerte und Anschaffungsdaten nach Depotübertrag gefunden, siehe Frage 2 des Erstellers und entsprechende Antwort von @nmh.
In der Hoffnung, dass ihr mir helfen und mich besänftigen könnt, wünsche ich euch einen schönen Abend!
Danke für eure Hilfe!
LukezZ
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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Aktien
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am 28.08.2023 21:53
Bei Altbeständen werden keine Kaufwerte übertragen da diese keine Relevanz haben.
Ältere Positionen bis zum 31. Dezember 2006 werden offenbar zusammengefasst.
Eine Vereinfachung da die Einzelpositionen eh steuerfrei sind.
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am 28.08.2023 22:32
Herzlich willkommen in dieser Community und vielen Dank für Dein Interesse an den Beiträgen von nmh.
Die Antwort von @Silver_Wolf ist völlig korrekt: Das "fiktive" Anschaffungsdatum 31.12.2006 ist ein Platzhalter für "Altbestand, steuerfrei". Das ist sogar ausdrücklich so in der Taxbox-Dokumentation vorgesehen, die Fundstelle hast Du ja selbst zitiert.
Leider haben die Banken nicht mehr für alle diese Geschäfte die exakten Daten vorliegen. Es gibt ja Anleger, die ihre Aktien z.B. seit 1960 halten (einige schreiben auch hier in der Community darüber). Es ist unmittelbar nachvollziehbar, dass die Banken damals die Anschaffungsdaten nicht jahrzehntelang gespeichert haben, zumal es steuerlich noch nicht vorgeschrieben war.
Falls also Daten vor 2006 nicht vorliegen, wird stattdessen der Platzhalter verwendet. Ich fürchte, die wirklichen Daten musst Du aus den alten verstaubten Unterlagen Deines Vaters selbst heraussuchen. Die Bank hat diese Daten schlicht nicht mehr.
Übrigens ist es zwar akribisch, aber keinesfalls "bekloppt", dass Du die Daten bis ins kleinste Detail nachvollziehen willst. Mein Nachbar nmh ist genauso: Er hat im Jahre 1988 (nach Christi Geburt) mit Wertpapieren angefangen und bis heute sämtliche Daten (50235 einzelne Buchungen, um genau zu sein) im Computer gespeichert. Er hat daher vollstes Verständnis für Deine Frage und hofft, dass Dir diese Antwort hilft.
Hochachtungsvoll
der Nachbar von nmh
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am 29.08.2023 00:31
Danke an euch beide, das hilft mir schon mal sehr!
@FakeAccount: Du schreibst, „Falls also Daten vor 2006 nicht vorliegen“. So weit ich das verstehe, ist der 31.12.2006 ein Platzhalter für alles vor 2009, also auch für einen hypothetischen Kauf nach 2006, aber eben vor der Reform. Kommt das hin oder verrenne ich mich jetzt?
Danke!
LukezZ
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am 29.08.2023 01:06
@LukezZ schrieb:Danke an euch beide, das hilft mir schon mal sehr!
@FakeAccount: Du schreibst, „Falls also Daten vor 2006 nicht vorliegen“. So weit ich das verstehe, ist der 31.12.2006 ein Platzhalter für alles vor 2009, also auch für einen hypothetischen Kauf nach 2006, aber eben vor der Reform. Kommt das hin oder verrenne ich mich jetzt?
Danke!
LukezZ
Nein, das Datum wurde sicherlich mit Absicht so früh gewählt.
Was danach angeschafft wurde wurde schon aufgezeichnet.
Ich vermute man wollte die Änderung schon 2008 machen und hat das nicht geschafft.
Vorher musste die Aktie ein Jahr im Depot gewesen sein für die Steuerfreiheit.
Ein Kauf in 2008 erfüllt das nicht.
Das ist dann also kein Altbestand der steuerfrei wäre.
29.08.2023 08:33 - bearbeitet 29.08.2023 08:36
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29.08.2023 08:33 - bearbeitet 29.08.2023 08:36
@Silver_Wolf schrieb:
@LukezZ schrieb:Danke an euch beide, das hilft mir schon mal sehr!
@FakeAccount: Du schreibst, „Falls also Daten vor 2006 nicht vorliegen“. So weit ich das verstehe, ist der 31.12.2006 ein Platzhalter für alles vor 2009, also auch für einen hypothetischen Kauf nach 2006, aber eben vor der Reform. Kommt das hin oder verrenne ich mich jetzt?
Danke!
LukezZ
Nein, das Datum wurde sicherlich mit Absicht so früh gewählt.
Was danach angeschafft wurde wurde schon aufgezeichnet.
Ich vermute man wollte die Änderung schon 2008 machen und hat das nicht geschafft.
Diese Überlegung ergibt natürlich Sinn, danke dir!
Das heißt also, dass für alles ab dem 01.01.2007 die korrekten Kaufdaten hinterlegt werden müssten. Werden dann auch die Anschaffungskurse übertragen oder passiert das erst ab dem 01.01.2009, weil es erst ab da relevant wird? 🤔
LukezZ
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am 29.08.2023 12:23
@Silver_Wolf schrieb:
@LukezZ schrieb:Danke an euch beide, das hilft mir schon mal sehr!
@FakeAccount: Du schreibst, „Falls also Daten vor 2006 nicht vorliegen“. So weit ich das verstehe, ist der 31.12.2006 ein Platzhalter für alles vor 2009, also auch für einen hypothetischen Kauf nach 2006, aber eben vor der Reform. Kommt das hin oder verrenne ich mich jetzt?
Danke!
LukezZ
Nein, das Datum wurde sicherlich mit Absicht so früh gewählt.
Was danach angeschafft wurde wurde schon aufgezeichnet.
Ich vermute man wollte die Änderung schon 2008 machen und hat das nicht geschafft.
Vorher musste die Aktie ein Jahr im Depot gewesen sein für die Steuerfreiheit.
Ein Kauf in 2008 erfüllt das nicht.
Das ist dann also kein Altbestand der steuerfrei wäre.
Etwas missverständlich ausgedrückt. Ich nehme nicht an, dass Du damit ausdrücken willst, dass ein Kauf in 2008 nicht zur Altbestandsregelung gehört. Das tut er nämlich AFAIK, auch wenn er zum 1.1.2009 noch nicht steuerfrei hätte verkauft werden können. Der Stichtag wurde als "Kauf-Stichtag" eingeführt nicht als Stichtag für alles, was schon steuerfrei verkauft werden könnte
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am 29.08.2023 12:33
So hätte ich das eigentlich auch verstanden, aber ich lasse mich gern berichtigen.
Mein neues Problem ist jetzt die Arbitratität des 31.12.2006. Besonders, wenn alles zwischen 31.12.2006 und 31.12.2008 mit dem „richtigen“ Datum übertragen wird und alles davor mit dem 31.12.2006 vereinfacht wird, verstehe ich den Sinn nicht. Den Ansatz von @Silver_Wolf finde ich an sich super, mit Blick auf die Ausführung von @Lars123 ist er aber vermutlich nicht die Lösung.
Vielleicht denke ich auch zu weit und es gibt einfach keinen Sinn und es ist einfach, wie es ist.
LukezZ
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am 29.08.2023 13:30
@LukezZ schrieb:So hätte ich das eigentlich auch verstanden, aber ich lasse mich gern berichtigen.
Mein neues Problem ist jetzt die Arbitratität des 31.12.2006. Besonders, wenn alles zwischen 31.12.2006 und 31.12.2008 mit dem „richtigen“ Datum übertragen wird und alles davor mit dem 31.12.2006 vereinfacht wird, verstehe ich den Sinn nicht. Den Ansatz von @Silver_Wolf finde ich an sich super, mit Blick auf die Ausführung von @Lars123 ist er aber vermutlich nicht die Lösung.
Vielleicht denke ich auch zu weit und es gibt einfach keinen Sinn und es ist einfach, wie es ist.
LukezZ
Na ja, ob das nun immer auf den Punkt genau Sinn hat mit solchen Daten? Der 3.10.1990 als Tag der Deutschen Einheit wurde auch weitgehend zufällig ausgewählt, passte halt gerade.
Die Idee, dass vielleicht mal der 1.1.2008 als Stichtag für die Neuregelung geplant war, ist ja nicht so schlecht. Dann hätten die Banken jedenfalls für Verkäufe im Jahre 2008 noch Kaufdaten zwischen 1.1.2007 und 31.12.2007 vorhalten müssen, da Aktien, die in 2007 gekauft wurden, dann 12 Monate später erst "steuerfrei" geworden wären (z.B. Kauf 31.03.2007, steuerfreier Verkauf ab 01.04.2008). So hat das glaube ich @Silver_Wolf gemeint.
Ob das aber tatsächlich so war, oder ob man einfach ein Jahr mehr Puffer "einfach so" eingebaut hat in die Regel, wer weiß das schon heute noch.... In jedem Falle lagen die Daten ja noch sicher vor, weil die Banken ja nicht nur wegen der steuerlichen Regelungen Daten vorhalten müssen, sondern ganz normal wegen Bilanzierung, HGB, BGB, was was ich alles.
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am 29.08.2023 13:37
Du hast vermutlich recht und ich bin einfach zu versessen auf den tieferen Sinn dahinter.
Du würdest dann aber auch sagen, dass alles ab dem 01.01.2007 mit den „richtigen“ Daten kommen sollte, das also eigentlich losgelöst von der Reform ist, korrekt?
LukezZ

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