Kaufwerte und Anschaffungsdaten nach Depotübertrag
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17.06.2018 22:24 - bearbeitet 17.06.2018 22:28
Hallo,
ich habe mal eine Frage, welche mit einem aktuell laufenden Depotübertrag zusammenhängt.
Vorweg: Ich habe schon einiges in der community dazu gelesen, d.h. sind mir Unterschiede zwischen Kaufwert und Anschaffungsdaten etc. schon bekannt. Aber ich habe das Ganze noch nicht ganz durchdrungen, deshalb habe ich noch folgende Fragen:
1. Bei dem besagten Übertrag wurden die steuerlichen Anschaffungsdaten (Taxbox) einen Tag nach Buchung der Fonds und Aktien bereits eingepflegt (in der Steuersimulation ersichtlich). Werden die Kaufwerte in der Depotübersicht, (welche nur zu Informationszwecken dienen) auch noch automatisch übertragen, muss ich das zwingend selber machen oder ist es von der abgehenden Bank abhängig?
2. Bei Aktien, die vor 2009 (vor der AgSt) gekauft wurden sind die Anschaffungskosten mit 0,00 ausgewiesen. Spielt ja prinzipiell keine Rolle, da sie eh nicht steuerlich relevant sind aber ist das dennoch normal?
3. Bei Fonds die vor 2009 (vor der AgSt) gekauft wurden sind die Kurse vom 01.01.2018 angegeben (wahrscheinlich wegen der Steuerreform und dem damit einhergehenden fiktiven Verkauf) aber der Zusatz „ohne AgSt“ steht dabei. Ich habe festgestellt, dass bei einem simulierten Verkauf der Fondsaltbestände für die Kursgewinne ab Jan. 2018 keine Steuer fällig wird. Das wundert mich. Es müsste doch Steuer abgeführt werden, welche dann optional über die Steuererklärung (bis 100.000€) zurückgeholt werden kann.
4. Von einer Aktie wurden bei der alten Bank am selben Tag (April 2011) zwei Tranchen gekauft. Bei keiner Tranche stimmt der übertragene Kurs. Es gibt sehr sehr starke Kursabweichungen. Vermutlich werde ich bzgl. dieses Punktes mit der Kundenbetreuung telefonieren dürfen.
5. Ein Fonds wurde 2011 gekauft. Das Anschaffungsdatum wurde mit dem Kurs vom 01.01.2018 übertragen. Soweit so gut. Dieser Fonds hat sich bis heute mehr als verdoppelt. Wenn ich einen Verkauf simuliere, wird jedoch nur Steuer für den Zeitraum von Januar 2018 bis jetzt fällig. Als wird die Differenz vom 17.06 und 01.01 als Besteuerungsgrundlage herangezogen und nicht von Kauf bis 17.06, was jedoch richtig wäre.
Ich weiß, dass sind sehr viele und komplizierte Fragen aber vllt. kann man mir hier dennoch weiterhelfen, somit wäre auch zukünftigen Lesern geholfen. Von einem Telefonat mit der Kundenbetreuung hat niemand außer mir etwas.
Falls das Problem hier aber nicht gelöst werden kann, werde ich telefonieren, damit die entsprechenden Kollegen auch Einblick ins Depot nehmen können.
Mfg
fvubnfbvdu
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am 17.06.2018 22:59
Betreffend Punkt 5: Das ist zunächst einmal schon richtig so, weil der Fonds zum 1. 1. 2018 als neu angeschafft gilt. Zum Kursgewinn „jetzt minus Jahresanfang“, ggf. abzüglich Teilfreistellung, kommt dann noch separat die für den fiktiven Verkauf ermittelte Bemessungsgrundlage.
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am 18.06.2018 10:34
Hallo @fvubnfbvdu,
willkommen in dieser Community. Zum Thema Anschaffungskosten/Steuerdaten bei comdirect habe ich hier (bitte klicken) bereits einen längeren Text geschrieben; hilft Dir der?
Viele Grüsse aus einem sonnigen München
nmh
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18.06.2018 10:37 - bearbeitet 18.06.2018 10:41
Hier gerne auch noch paar weitere Antworten:
zu 1.) Ja, das musst Du selbst machen. Aber nur, falls Du Wert auf eine korrekte Anzeige legst. Es ist nicht notwendig, die Steuer wird beim Verkauf auch ohne diese Eingabe korrekt berechnet. Siehe meinen oben verlinkten Beitrag.
zu 2.) Das ist normal. Beim Verkauf zahlst Du keine Abgeltungssteuer. Wichtig ist nur der Hinweis "ohne AgSt" ganz rechts in der Steuersimulation.
zu 4.) Hast Du mal in der Steuersimulation auf das Symbol "ausklappen" geklickt? Wenn dort "falsche" Anschaffungsdaten hinterlegt sind, kann die Ursache auch eine Kapitalmaßnahme bei der Aktie sein. Um welche Aktie (WKN, bitte) geht es? Wann hast Du gekauft?
Für die Fonds gibt es hier andere Experten. @chi hat ja schon sehr kompetent Auskunft gegeben, und auch @paba ist für steuerliche Fragen, gerade bei Fonds, der beste Mann (?) hier.
nmh
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am 18.06.2018 12:06
Hallo,
@chi: Danke für deine zügige Antwort. Frage 5 ist somit beantwortet. Ich wusste nicht, dass in der Steuersimulation nicht die Bemessungsgrundlage durch den fiktiven Verkauf berücksichtigt wird. Bei einem tatsächlichen Verkauf sollte somit alles glatt laufen.
@nmh: Ich habe schon einige deiner sehr interessanten und hilfreichen Artikel gelesen, darunter auch der zum Thema Anschaffungsdaten und Kaufdaten. Nur leider blieben dadurch die obigen Fragen ungeklärt.
Frage 1 konntest du super beantworten, ich habe halt gedacht, dass die Daten für meine Anzeige eventuell auch noch durch den alten Broker übertragen werden.
Frage 2 ist ebenfalls beantwortet. Es hätte ja sein können, dass die korrekten Kurse übermittelt werden aber bei vor 2009 gekauften Papieren mit dem Zusatz "ohne AgSt" ist das ja eigentlich egal.
Frage 4 konnte ich durch einen Tipp von dir lösen. Es handelt sich um die Deutsche Bank (jaja, ich weiß ein Tiefflieger, wird auch bald verkauft), welche ich im April 2017 gekauft habe. Scheinbar stimmen die Steuerdaten doch, da es zu dieser Zeit einen Split 2:1 gab. Die Steuerdaten erscheinen mir nun plausibel, wenn ich das grob überschlage.
Kann einer Privatperson eigentlich bzgl. Steuerhinterziehung etwas passieren, wenn die Taxbox falsch übertragen wird? Kaum Jemand dürfte nach einem Übertrag die Daten wohl überprüfen.
Kurze Zusammenfassung: Punkt 1,2,4 und 5 sind geklärt. Fehlt nur noch 3. Hoffentlich ist ein Fonds-/Steuerexperte hier so nett und hinterlässt eine kurze Nachricht:)
Mfg
18.06.2018 12:36 - bearbeitet 18.06.2018 12:44
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18.06.2018 12:36 - bearbeitet 18.06.2018 12:44
Frage 4 konnte ich durch einen Tipp von dir lösen. Es handelt sich um die Deutsche Bank (jaja, ich weiß ein Tiefflieger, wird auch bald verkauft), welche ich im April 2017 gekauft habe. Scheinbar stimmen die Steuerdaten doch, da es zu dieser Zeit einen Split 2:1 gab. Die Steuerdaten erscheinen mir nun plausibel, wenn ich das grob überschlage.Kann einer Privatperson eigentlich bzgl. Steuerhinterziehung etwas passieren, wenn die Taxbox falsch übertragen wird? Kaum Jemand dürfte nach einem Übertrag die Daten wohl überprüfen.
Freut mich, wenn meine Antwort und meine Artikel hilfreich für Dich sind.
Leider ist Frage 4 noch nicht beantwortet:
Bei der DB, WKN 514000, gab es keinen Split, aber eine Barkapitalerhöhung per Ex-Tag 21.3.2017. Falls Du die Aktien vor diesem Tag gekauft hast (hast Du aber nicht!), musst Du die angezeigten Kurse bereinigen. Der sogenannte R-Faktor beträgt 1,1197. Der R-Faktor wirkt sich allerdings nur auf die Chartdarstellung aus; die ursprünglichen Einstandsdaten ändern sich dadurch nicht - im Gegensatz z.B. zu einem Spin off.
Falls Du die Deutsche-Bank-Aktien allerdings erst im April 2017 gekauft hast, darf das ohnehin keine Auswirkungen haben. Wie gross ist denn die Abweichung? Falls Du hier keine Stückzahlen und Kurse posten möchtest, kann vermutlich nur die Kundenbetreuung helfen. Meine Erfahrung ist aber, dass bei steuerlichen Problemen die Steuerabteilung bei comdirect sehr gut funktioniert und derartige Fragen ohne weiteres beantworten kann. Kontaktiere einfach die normale Kundenbetreuung, die leiten das dann intern an die Steuerfachleute weiter.
Thema Steuerhinterziehung: Du hinterziehst oder verkürzt keine Steuern, denn die Bank zieht die Steuer ein und ermittelt die Steuer. Wenn durch einen Fehler im Taxbox-System (kommt aber praktisch nie vor) zuwenig Steuer abgeführt wird, dann haftet zunächst die Bank für die nicht entrichteten Steuern (siehe Par. 44 EStG).
nmh
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am 18.06.2018 13:06
Taxbox-System?
Was ist das bitte, lieber @nmh ?
Gruß, Pramax
Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.
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am 18.06.2018 13:23
@Pramax: Frage ernst gemeint?
nmh
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am 18.06.2018 13:27
ja
Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.
18.06.2018 13:42 - bearbeitet 18.06.2018 13:43
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18.06.2018 13:42 - bearbeitet 18.06.2018 13:43
Ich mische mich mal hierbei kurz ein.
In der sog. Taxbox werden alle für den Wertpapierhandel steuerlich relevanten Daten zentral gespeichert. Bei einem Depotübertrag wird von jedem deutschen Finanzinstitut die Taxbox des Kunden immer mit übertragen.
Das wäre meine kurze Definition. @nmh kann das sicherlich besser formulieren.
Hier ein bisschen Lektüre zu dem Thema, welche ich in der Kürze gefunden habe.
