Aktien mit Verlust verkaufen - Erhöhung des Freibetrags
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am 09.11.2021 12:00
Hallo zusammen,
ich plane in den nächsten Tagen Aktien mit einem Verlust verkaufen. Jetzt habe ich eine Frage zu meinem Freibetrag bzlg. der Abgelungssteuer (801€). Erhöht sich nach dem Verkauf der Freibetrag dann um die Verluste automatisch? Muss ich irgendeinen Antrag dafür stellen?
Viele Grüße
Johannes
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Aktien
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am 09.11.2021 12:28
Das Steuerrecht sieht vor dass zuerst der Freibetrag aufgebraucht wird und erst dann die Verlustverrechnungstöpfe....
Gruß Crazyalex
An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!
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am 09.11.2021 12:40
Ja das ist mir klar. Aber wie lange sind die Verluste gültig? Wenn ich heute am 09.11.2021 verkaufe, ist das dann über den 31.12.2021 gültig?
09.11.2021 12:43 - bearbeitet 09.11.2021 13:06
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09.11.2021 12:43 - bearbeitet 09.11.2021 13:06
Die Verlustverrechnungstöpfe werden auch ins Folgejahr fortgeschrieben.
Wie lange? Keine Ahnung! Das musst du unsere zukünftige Regierung, die darauffolgende Regierung, deren Nachfolger etc. fragen. Ich weiß nicht wie die Zukunft aussieht.
Nach heutigem Stand gibt es keine zeitliche Beschränkung.
Gruß Crazyalex
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am 09.11.2021 13:05
Danke, die Info reicht mir.
Ich wollte nur wissen ob es steuermäßig über das Kalenderjahr läuft. Weil sonst hätte ich erst im Januar verkauft!
09.11.2021 13:26 - bearbeitet 09.11.2021 13:26
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09.11.2021 13:26 - bearbeitet 09.11.2021 13:26
@19Johannes85 bei den Verlusten, Gewinnen und allem was den Freibetrag angeht, würde ich nicht bis zum letzten Drücker des Jahres warten.
Ich denke mal, dass das CoDi-System auch irgendwie die First in-First-out Methode verwendet, jedenfalls sind bei mir, wenn ich nur Teile des Pakets verkauft habe, grundsätzlich andere Gewinne/Verluste berechnet worden, als ich eigentlich plante.
Und wäre doch furchtbar, wenn man am 31.12. noch ein paar Hundert Freibetrag übrig hätte
Ich fange mit dem Spielchen immer schon Ende September an.
hx.
(Prof. Dr. A. Celentano, Universität Mailand, 1967, Finanzprognostiker)
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09.11.2021 13:38 - bearbeitet 09.11.2021 13:53
@19Johannes85 schrieb:ich plane in den nächsten Tagen Aktien mit einem Verlust verkaufen. Jetzt habe ich eine Frage zu meinem Freibetrag bzlg. der Abgelungssteuer (801€). Erhöht sich nach dem Verkauf der Freibetrag dann um die Verluste automatisch?
Nur um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen:
Ja, der Freibetrag erhöht sich automatisch, dies aber nur unter Voraussetzungen und mit Einschränkungen:
Einschränkung:
Er erhöht sich allenfalls bis zu dem Betrag, der von Dir auch eingereicht wurde. Selbst bei 4-stelligen Verlusten ist also 801 € (oder was auch immer eingereicht war) das obere Ende der Fahnenstage.
Darüberhinausgehende Verluste werden dem entsprechenden Verrechnungstopf zugebucht.
Voraussetzung:
Du hast dieses Jahr noch keine Steuer gezahlt. Sollte doch schon eine gezahlt worden sein, so wird diese zunächst erstattet und erst anschließend der Freibetrag um die dann noch nicht berücksichtigten Verluste erhöht.
Dazwischen käme noch das Wiederaufstocken des Quellensteuerverrechnungstopfes. Jetzt machen wir es aber mal nicht zuuu kompliziert.
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am 09.11.2021 14:11
Na, vor allem werden Verluste aus Aktienverkäufen ausschließlich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet und sonst nix.
Wenn also bisher dieses Jahr 1001 Euro Gewinne aus Aktienverkäufen angefallen sind (und sonst nichts, keine Zinsen, keine Dividenden), dann wurde bisher der Sparerfreibetrag von 801 Euro aufgebraucht und auf die restlichen 200 Euro sind Kapitalertragssteuern abgeführt worden.
Wenn jetzt durch den Verkauf 801 Euro Verlust realisiert werden, dann ist insgesamt nur 200 Euro Gewinn angefallen, es sind wieder 601 Euro Sparerfreibetrag offen und es gibt die schon gezahlten Steuern zurück.
Aber Achtung: Verluste aus Aktienverkäufen werden nicht gegen z.B. Dividenden gegengerechnet. Wenn also der Sparerfreibetrag schon mit Dividenden ausgeschöpft wurde, dann passiert durch den Aktienverkauf diesbezüglich nichts. Statt dessen wird dann der Aktienverlusttopf aufgemacht. Und wenn irgendwann (aktuelle Rechtslage unlimitiert) Gewinne aus Aktienverkäufen anfallen, dann werden die gegen den Verlusttopf gegengerechnet.
09.11.2021 14:36 - bearbeitet 09.11.2021 14:37
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09.11.2021 14:36 - bearbeitet 09.11.2021 14:37
Ich bin mittlerweile so weit, dass ich zum Jahresende lieber einen Batzen mit Gewinn mehr verkaufe und diesen brav mit 25% versteuere, als den Gewinn der letzten Jahrzehnte immer weiter buchmäßig anwachsen zu lassen.
Denn seien wir ehrlich: Weniger als 25% werden es in den nächsten Jahren ja wohl nicht mehr
hx.
(Prof. Dr. A. Celentano, Universität Mailand, 1967, Finanzprognostiker)
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am 09.11.2021 14:53
@haxo schrieb:Ich bin mittlerweile so weit, dass ich zum Jahresende lieber einen Batzen mit Gewinn mehr verkaufe und diesen brav mit 25% versteuere, als den Gewinn der letzten Jahrzehnte immer weiter buchmäßig anwachsen zu lassen.
Denn seien wir ehrlich: Weniger als 25% werden es in den nächsten Jahren ja wohl nicht mehr
hx.
Also, dass man sicherheitshalber Gewinne realisiert, um sie mit dem Verlusttopf zu verrechnen, um dann die Titel wieder zu kaufen, das würde ich ja noch einsehen. Wer weiß, ob der Verlustübertrag in Zukunft weiter unlimitiert gelten wird. Und so hat man seine Verluste halt gleich verrechnet, statt sie ewig mitzuschleppen.
Aber Gewinne zu Realisieren aus Angst vor möglichen zukünftigen Steuererhöhungen auf Gewinne, das halte ich für eher übertrieben. Aber jeder, wie er möchte....
Könnte ja auch passieren, dass man die Spekulationsfrist wieder einführt. Oder oder oder.... Dann wäre es sogar die grundfalsche Entscheidung gewesen.....
Wer noch einen sehr langen Anlagehorizont hat, für den könnte es auch interessant sein, später mal in ein EU-Land ohne Gewinnbesteuerung oder mit Spekulationsfrist auszuwandern, wenn die Zeit der Rente kommt. Falls bis dahin wirklich sehr viele Gewinne angefallen sind, kann sich der Aufwand, mal für ein Jahr wo anders zu leben, durchaus lohnen.....

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