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Aktien der Siemens Energy, Gratis­aktien mit hohen steuerlichen Verlusten!

draf80992
Autor ★★
13 Beiträge

Die Stiftung Warentest schrieb am 18.8.2020: "So bekommen etwa Siemens-Aktionäre am 28. September 2020 für je zwei Siemens-Aktien eine weitere Aktie der neuen Siemens Energy SE steuerfrei ins Depot gebucht. Dabei bleiben die Anschaffungs­kosten für den Siemens-Aktienbestand im Depot gleich. Die früheren Kauf­kosten werden zwischen alten und neuen Aktien im Verhältnis 2 zu 1 neu verteilt."

Stimmte das auch für meine Siemenswerte? Den Test und überraschende Erfahrungen habe ich Anfang Dezember beim Verkauf meiner im Sept 20 zugeteilten Siemens Energy Aktien gemacht

Diese Aktien wurden mir am 25.9.20  ins Depot gestellt. Im monatlichen Report wurde für alle Zugänge ein Kaufwert von 0,03 € ausgewiesen.

Im Zuge meiner Depotabstimmung am Jahresende suchte ich nach Werten, um mein Ergebnis aufzubessern. Ich dachte gleich an  einen Verkauf der zugeteilten Siemens Energy Gratisaktien; denn ich hatte vor der Zuteilung die Siemensaktien zum Preis von durchschnittlich  ca. 80 € erworben; der aktuelle Preis der Siemensaktien lag am 10.12.20 bei ca. 114 €. Ich rechnete also bei einem Verkauf der Energyaktien mit einem schönen Gewinn.

Vorsorglich machte ich vor dem Verkaufsauftrag noch einen Blick in die Steuersimulation für die Siemens Energyaktien, die zu diesem Zeitpunkt bei 25,50 € gehandelt wurden. Und erschrak: Denn die Steuersimulation ermittelte pro Aktie einen Verlust von ca. 45 €. 

Ich rief daher in der Abteilung an, wo ich als Kunde geführt werde. Man konnte aber nur den Tipp geben: die Energy-Aktien zu verkaufen und die Steuermitteilung danach zu prüfen. Das habe ich am Tag nach dem Verkauf getan und gesehen, dass die in der Steuersimulation genannten steuerlichen Verluste auch in der Steuermitteilung standen: also ca. - 45 € pro verkaufter Aktie. Ich nahm also wieder Kontakt mit der Bank auf und erhielt die Auskunft, dass es beim Verkaufsergebnis  immer auf die Anschaffungskosten ankäme. Diese Info war mir als langjährigem Investor nicht ganz neu.

Ich nutzte ein Wochenende, um der Sache auf den Grund zu gehen. Dabei stellte ich fest, dass

  1. die Anschaffungskosten meiner Siemensaktien am Tage der Zuteilung wirklich bei ca. 80 € lagen.
  2. Zu diesem Betrag wurden bei der Comdirect auch die Anschaffungskosten der Siemens Energy Aktien angesetzt.
  3.  Zu beachten war, dass die Siemensvorstände beider Firmen in einem Spaltungsbericht vorgegaben, dass die ursprünglichen Anschaffungskosten im Verhältnis 2:1 auf die Siemens- und Energy-Aktien aufzuteilen waren.

Ich habe daher die Comdirect um eine Überprüfung ihrer Wertansätze gebeten, um die Aufteilung den Vorgaben des Spaltungsberichts sicher zu stellen.

 

Ich rate jedem Inhaber von zugeteilten Siemensenergy Aktien, sich die Steuersimulation dazu  anzuschauen.  Denn sie bescheren uns beim Verkauf zu aktuellen Preisen von unter 50 Euro steuerlich erhebliche Verluste.

25 ANTWORTEN

draf80992
Autor ★★
13 Beiträge

Guten Morgen Jan-Ove,

 

ich habe gerade die Regeln der Community gefunden und gelesen:


1. An das „Du“ muss ich mich noch gewöhnen. Beim Kontakt mit den Mitarbeitern der Fachabteilungen werde ich trotzdem beim „Sie“ bleiben.


2. Gestern erhielt ich von der Fachabteilung eine Reaktion auf meine Fragen und Feststellungen zum von der Comdirect ermittelten immensen steuerlichen Verlust beim Verkauf meiner Siemens Energy Aktien.
Leider wurden mir dabei nur die allgemeinen Verfahrensweisen der Verlustermittlung aufgezeigt, sodass ich die alten und offenen Fragen erneut stellen und der Fachabteilung vorlegen musste.


3. Nach den Regeln der Community sollte hier eigentlich auch über themarelevante Antworten aus den Fachabteilungen berichtet werden. Ist dem so?

 

Viele Grüße
Draf80992

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @draf80992,

 

ich hoffe, dass dir die Fachabteilung im Nachfassen eine befriedigende Antwort liefern kann. Halte uns bitte auf dem Laufenden. Grundsätzlich veröffentlichen wir die Antworten, die wir zu Themen aus den Fachabteilungen erhalten, sofern diese einen allgemeingültigen Charakter haben und nicht konto- oder depotbezogen sind.

 

Gruß

Erik

draf80992
Autor ★★
13 Beiträge

Hallo Erik,

 

nach deiner „Freigabe“ will ich hier veröffentlichen, was mir die Fachabteilung am Wochenende geschrieben hat.

 

Denn ich denke, dass ich nicht der einzige Comdirect-Kunde bin, der, wenn er in der Steuersimulation nach dem steuerlichen Ergebnis seiner Siemens Energy Aktien schaut, ziemlich enttäuscht ist ob der dort ausgewiesenen steuerlichen Verluste.

 

Am Tag des Verkaufs der Siemens Energy Aktien habe ich die Steuersimulation aufgerufen und dort einen für mich sehr hohen Verlust nach Steuern entdeckt, weil die aufgeführten Anschaffungskosten 3 Mal so hoch waren wie der aktuelle Wert vor Steuern. Zwei Tage später sah ich die identischen Werte bei meiner Wertpapierabrechnung.

 

Im 1. Mail an die Fachabteilung wollte ich daher am 12.12. wissen: Wie der Wert der ausgewiesenen Anschaffungskosten entstanden ist. Vorsorglich machte ich eine Bildschirmkopie von der Steuersimulation und legte sie neben anderen Berechnungen meinem Schreiben bei. (Zu diesem Zeitpunkt wusste ich noch nichts vom Spaltungsbericht der Siemensvorstände, der die Vorgaben für die Kostenzuordnung festlegte.)

 

Am 18.12. kam aus der Fachabteilung auszugsweise folgende  Antwort auf meine Anfragen:

 

„Sie hinterfragen die steuerliche Betrachtung bzw. Berechnung der Anschaffungskosten der Siemens- und Siemens Energie Aktien.

 

Gerne haben wir den Sachverhalt über unsere Steuerfachabteilung prüfen lassen und teilen Ihnen Folgendes mit.

 

Es handelt sich um eine steuerneutrale Entflechtung im Sinne des §15 UmwStG. Dabei gehen die Anschaffungskosten der Siemens AG, WKN 723610, im Zuge der Entflechtung im Verhältnis der Abspaltung auf die neue Siemens Energy, WKN ENER6Y über.

 

Hierbei haben Sie für zwei Siemens Aktien eine Siemens Energy Aktie erhalten.

 

Somit gehen in diesem Zusammenhang ein Drittel der Anschaffungskosten der Siemens auf die Siemens Energy über (Fußstapfentheorie).

 

Bei der steuerfreien Fußstapfentheorie  spielt es im deutschen Steuerrecht keine Rolle, welcher Kurs aktuell sich an der Börse gebildet hat. Allein das Aufteilungsverhältnis ist entscheidend.

 

Es handelt sich um eine steuerfreie Maßnahme. Gewinne gelten im deutschen Steuerrecht erst dann als vereinnahmt, wenn es eine Veräußerung oder Einlösung gegeben hat (§20 EStG).  Die vorgelagerte Verschiebung der Anschaffungskosten führte hier zu einer anderen Aufteilung der ggfs. vorhandenen Kursgewinne.

 

Nach Ansicht der Finanzverwaltung (vgl. Tz.101 des BMF-Schreiben vom 18.Januar 2016, BStBl. I 2016, 85) ist für die Aufteilung der Anschaffungskosten auf die Siemens-Aktien und die Siemens Energy-Aktien grundsätzlich auf das Umtauschverhältnis laut Spaltungsvertrag abzustellen.

 

Vorliegend erhalten die Siemens-Aktionäre für je zwei Siemens-Aktien eine Siemens Energy-Aktie, wobei dieses Zuteilungsverhältnis nicht notwendigerweise das tatsächliche Wertverhältnis widerspiegeln muss.

 

Vor diesem Hintergrund ist die steuerliche Betrachtung der oben genannten Entflechtung korrekt erfolgt.“

 

Alles korrekt! Das klingt doch gut! Das stimmt nicht ganz. Denn meine Fragen zur Entstehung und Zuordnung der Anschaffungskosten und zum erheblichen Verlust wurden mit keinem Wort erwähnt, geschweige denn geklärt. Deswegen habe ich am Wochenende die Fachabteilung erneut angeschrieben und nach der Entstehung und Zuordnung der Anschaffungskosten bei meinen verkauften Siemens Energy Aktien gefragt.

 

In der Homepage der Bank wird den Kunden der zuständigen Fachabteilung versprochen: „Serviceorientiert – Ihre Bedürfnisse Wir nehmen Ihre Wünsche ernst.“  Mit diesem Versprechen in der Hand wage ich den nächsten Versuch, Transparenz in die Abrechnung meines verlustreichen Geschäfts zu bringen.

 

Viele Grüße

Draf80992

Zilch
Legende
7.851 Beiträge

@draf80992  schrieb:

Das stimmt nicht ganz. Denn meine Fragen zur Entstehung und Zuordnung der Anschaffungskosten und zum erheblichen Verlust wurden mit keinem Wort erwähnt, geschweige denn geklärt.


Naja, wenn die sagen

 


@draf80992  schrieb:

 

Es handelt sich um eine steuerneutrale Entflechtung im Sinne des §15 UmwStG. Dabei gehen die Anschaffungskosten der Siemens AG, WKN 723610, im Zuge der Entflechtung im Verhältnis der Abspaltung auf die neue Siemens Energy, WKN ENER6Y über.

 

Hierbei haben Sie für zwei Siemens Aktien eine Siemens Energy Aktie erhalten.

 

Somit gehen in diesem Zusammenhang ein Drittel der Anschaffungskosten der Siemens auf die Siemens Energy über (Fußstapfentheorie).

 

Bei der steuerfreien Fußstapfentheorie  spielt es im deutschen Steuerrecht keine Rolle, welcher Kurs aktuell sich an der Börse gebildet hat. Allein das Aufteilungsverhältnis ist entscheidend.

 

Es handelt sich um eine steuerfreie Maßnahme. Gewinne gelten im deutschen Steuerrecht erst dann als vereinnahmt, wenn es eine Veräußerung oder Einlösung gegeben hat (§20 EStG).  Die vorgelagerte Verschiebung der Anschaffungskosten führte hier zu einer anderen Aufteilung der ggfs. vorhandenen Kursgewinne.

 

Nach Ansicht der Finanzverwaltung (vgl. Tz.101 des BMF-Schreiben vom 18.Januar 2016, BStBl. I 2016, 85) ist für die Aufteilung der Anschaffungskosten auf die Siemens-Aktien und die Siemens Energy-Aktien grundsätzlich auf das Umtauschverhältnis laut Spaltungsvertrag abzustellen.


Dann gehen die doch sehr ausführlich auf deine Frage nach Entstehung der Anschaffungskosten ein, nämlich genau so, wie wir es in diesem Thread auch entwirrt haben. 

Du hast für 2 Siemens Aktien 1 Siemens Energy Aktie bekommen.

Die Anschaffungskosten für deine Siemens Aktie wurde hierbei gedrittelt und ein Drittel dieser Kosten sind als Anschaffungskosten für die Siemens Energy Aktien angesetzt worden.

 

Wenn du diese nun unter deinem Anschaffungswert verkaufst kann nur ein Verlust bei heraus kommen. Wenn deine Anschaffungskosten nicht so berechnet wurden (also 1/3 der Anschaffungskosten deiner Siemens Aktien) und du somit einen höheren Verlust erlitten hast, als es eigentlich hätte sein sollen, dann würde ich das auch genau so kommunizieren und explizit sagen:

 

Die Anschaffungskosten sind nicht richtig gemäß ihrer Angabe berechnet worden, mein Verlust müsste kleiner sein, ich fordere eine Korrekturabrechnung.

 

Bei allgemeinen Fragen erhält man nur allgemeine Antworten. Benenne das Problem genau, und erhalte eine genaue Lösung.

 

Viel Erfolg bei deinem Vorhaben! 🙂

______________________
Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD

Thorsten_
Legende
3.748 Beiträge

Betrachte das so (ohne Kursveränderungen über Nacht):

 

Beim Verkauf der Siemens-Aktien am Tag vor dem Split hättest du einen Gewinn von X € gemacht.

Einen Tag später hättest du beim Verkauf der Siemens-Aktien einen größeren Gewinn gemacht, beim Verkauf der Siemens-Energy-Aktien jedoch einen Verlust.

In Summe der beiden Verkäufe aber wieder genau den Gewinn X.

draf80992
Autor ★★
13 Beiträge

Hallo Erik,

 

 ich habe vor zwei Tagen die erbetenen Antworten aus der Fachabteilung, die zu dem nicht ganz einfachen Thema die Steuerabteilung hinzugezogen hatte, erhalten.

 

Sie schrieb mir auszugsweise und mit richtigen Zahlenangaben:

 

„Es handelt sich um eine steuerneutrale Entflechtung im Sinne des §15 UmwStG.

Dabei gehen die Anschaffungskosten der Siemens AG, im Zuge der Entflechtung im Verhältnis der Abspaltung auf die neue Siemens Energy über. 

 

Gerne teilen wir Ihnen die Anschaffungskosten für Ihren Bestand der Siemens Aktien am Tag vor der Zuteilung der Siemens Energy Aktien mit: 

Für Ihre xxx Stücke (Siemens AG) wurden Anschaffungskosten von xx.xxx,xx Euro (xxx Stücke xx,xx Euro Mischkurs) aufgewendet. 

Die Summe aller Anschaffungskosten, die im Zuge der Entflechtung auf Ihre xxx Siemens Energy Aktien zugeordnet wurden: 

Für Ihre xxx Stücke (Siemens Energy AG) wurden Anschaffungskosten von x.xxx,xx Euro zugeordnet.“ 

 

Ich habe die Zahlen geprüft und festgestellt, dass meine ursprünglichen Kosten zur Anschaffung der Siemens Aktien am Tag der Zuteilung der Siemens Energy Aktien wie im Spaltungsbericht der Siemensvorstände vorgesehen im Verhältnis 2/1 aufgeteilt wurden. Das ist korrekt!  

 

Dennoch könnte es sein, dass wie ich der eine oder andere Besitzer zugeteilter Siemens Energy Aktien überrascht wurde von der Realität der 2/1 Zuordnung der Anschaffungskosten, wie die beiliegende Beispielrechnung (sorry wg. weniger guten Kopie aus Excel!) zeigt:   

 

Warum überrascht? Das erklärt der aktuelle Stand der beiden Siemens Aktien: Die Siemens Aktie lag am letzten Handelstag 2020 bei 117,45 €, der steuerliche Buchgewinn betrug also 50,78 €.  

Die Siemens Energy Aktien kletterten (nach einem Plus von fast 20 % in der letzten Woche) auf 30,26 €; daraus ergibt sich bei den am 28.9.20 zugeteilten Aktien ein steuerlicher Buchverlust von 36,41 € pro Aktie. 

 

Einzig und allein ein Trostpflaster bleibt allen Anlegern mit zugeteilten Siemens Energy Aktien: Der hohe, vielleicht zu hohe steuerliche Buchgewinn bei ihren Siemensaktien. Er verschmerzt den erheblichen Buchverlust bei den zugeteilten Siemens Energy Aktien.  

 

Noch ein wichtiger Hinweis für alle Besitzer von Siemens Aktien und der Siemens Energy „Gratisaktie“: In den Monatsreporten der Comdirect haben sich die Kaufwerte bei den beiden Siemens Aktien durch die neue steuerliche Zuordnung der Anschaffungskosten nicht geändert. Nur in der Steuersimulation wird die neue Zuordnung der ursprünglichen Siemens-Anschaffungskosten sichtbar. 

 

Guten Rutsch wünscht allen  

 

Draf80992