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Abschied von der Codi - zu teuer?

39 ANTWORTEN

KWie2
Mentor ★★
1.628 Beiträge

Hallo,

 


@Göttlich  schrieb:

Alle Vorredner haben bzgl. der Einlagensicherung scheinbar nicht so ganz verstanden, dass die Wertpapiere Sondervermögen sind und lediglich die Bareinlagen unter die Einlagensicherung fallen.


Ist zwar schon ein bisschen älter und in der Zeit hat sich bei IB einiges getan, aber genau das mit dem Sondervermögen bezweifelt IB selbst ganz konkret.

Vielmehr gehören Dir Aktien bei IB nicht selbst, sondern IB. Du hast nur die bis derzeit 20.000,00 € abgesicherten Schuldverschreibungen bezüglich der Aktien von IB.

Noch einmal ganz klar: Bei IBKR wird man mit dem „Kauf“ einer Aktie kein Shareholder eines Unternehmens, sondern Gläubiger der IBKR in Höhe des Wertes einer Aktie.

 

Gruß: KWie2

... irgendwo in 'nem Portfolio zwischen Graham und Bogle ...

Silver_Wolf
Legende
5.297 Beiträge

@jahahallo  schrieb:

Hallo in die Runde,

 

ich wollte mit meinem kurzen Erfahrungs- und Meinungsbericht an dieser Stelle nochmal eine Preisdiskussion anstoßen und eure Meinungen hören.

 

Kurz zu mir: ich bin noch vergleichweise neu an der Börse, konnte aber aus verschiedenen Gründen in den letzten 12 Monaten viel Zeit damit verbringen, zum Glück mit entsprechendem Erfolg.
In dieser Zeit habe ich bei der Comdirect 632 Trades getätigt, für die ich insgesamt 3212 € an Entgelten bezahlt habe, die allermeisten für 3,90 €, dank Livetrading und Neukundenbonus.

Das ist eine stolze Summe, die beim Schreiben schmerzt, ich hatte dennoch bei allen Trades das Gefühl, dass der Preis in Ordnung ist.
Wenn ich mir nun aber vorstelle, dass ich mindestens 9,90 € zahle, verschiebt sich dieses Verhältnis massiv - ich hätte für die gleichen Transaktionen mindestens 6500 € gezahlt.

 

Dazu kommt, dass ich bei meinem neuen Broker (Interactive Brokers) beim dritten Anruf einen direkten Kontakt zum zuständigen Sachbearbeiter hatte, dies ist mir bei der Comdirect erst nach mehreren Wochen und dann auch nur teilweise gelungen.

 

Fazit: für mich als eher aktiven Anleger lohnt die Comdirect nach Ablauf des Neukundenbonus nicht mehr, da Preis und Leistung zu weit auseinanderklaffen.

 

Was ist eure Meinung, wie seht ihr die Comdirect in 2021 und darüber hinaus positioniert, bei wohl steigendem Preisdruck von Seiten der Konkurrenz?

 


Bei so vielen Geschäften ist die Comdirect vom Preis her für dich natürlich kaum geeignet.

Allerdings würde ich mir gut überlegen ob ich das bei einem ausländischen Broker wie IBKR machen möchte.

Hast du Zeit und Lust die Steuerdaten selbst aufzubereiten?

Vielleicht noch Ärger mit dem FA das auf die Idee von Vorauszahlungen kommen kann.

 

Ich würde da doch eher zu einem deutschen Billig-Broker raten.

Am besten mit eigener Banklizenz.

 

https://www.handelsblatt.com/vergleich/online-broker/

 

Oder einer seriösen Partner-Bank, was bei der Abwicklung aber Verzögerungen und anderen Ärger bedeuten kann.

Preise und Leistung muß man sich ansehen.

Mir wäre vor allem die Auswahl an Handelsplätzen wichtig.

Wenn ich nur auf Gettex handeln könnte wäre das nicht akzeptabel.

 

Keine Ahnung was eToro auf dieser Liste macht.  😞

Ich dachte die Kaufen gar keine Wertpapiere und verkaufen dir nur Schuldscheine.   LOL

Und dann nicht mal günstig.

 

Tastenhauer
Experte ★
210 Beiträge

@KWie2  schrieb:

Hallo,

 


@Göttlich  schrieb:

Alle Vorredner haben bzgl. der Einlagensicherung scheinbar nicht so ganz verstanden, dass die Wertpapiere Sondervermögen sind und lediglich die Bareinlagen unter die Einlagensicherung fallen.


Ist zwar schon ein bisschen älter und in der Zeit hat sich bei IB einiges getan, aber genau das mit dem Sondervermögen bezweifelt IB selbst ganz konkret.

Vielmehr gehören Dir Aktien bei IB nicht selbst, sondern IB. Du hast nur die bis derzeit 20.000,00 € abgesicherten Schuldverschreibungen bezüglich der Aktien von IB.

Noch einmal ganz klar: Bei IBKR wird man mit dem „Kauf“ einer Aktie kein Shareholder eines Unternehmens, sondern Gläubiger der IBKR in Höhe des Wertes einer Aktie.

 

Gruß: KWie2


Aktien sind ja generell kein Sondervermögen, auch nicht bei der Comdirect. Sondervermögen ist ein Begriff aus dem Bereich der Fonds/ETFs.

 

Trotzdem sind die Aktien, die IB im Auftrag ihrer Kunden hält, rechtlich von ihrem eigenen Vermögen getrennt und da ist es auch vollkommen egal, wer in der Datenbank der Lagerstelle als Halter der Aktie steht. Die 20.000,00 € „Einlagensicherung“ (auch das ist eigentlich ein falscher Begriff) beziehen sich auf den Fall, das IB in ihren eigenen Datenbanken (wem gehören wie viele Aktien) etwas verschlampt. Aber auch das ist nichts anderes, wie bei jedem anderen in der EU ansäßigen Broker auch.

 

Hier wird das recht gut erklärt: https://www.gajowiy.com/2020/11/21/nachgehakt-brexit-einlagensicherung-und-ib-kontenmigration/

Da wird auch auf das berühmt-berüchtigte Interview mit Maximilian Rimpfl eingegangen.

KWie2
Mentor ★★
1.628 Beiträge

@Tastenhauer , vielen Dank für den Link.

 


@Tastenhauer  schrieb:
Hier wird das recht gut erklärt: https://www.gajowiy.com/2020/11/21/nachgehakt-brexit-einlagensicherung-und-ib-kontenmigration/

Da wird auch auf das berühmt-berüchtigte Interview mit Maximilian Rimpfl eingegangen.


Dies ist dann wohl das (startet bei 14:00) von Inside Markets vom 19.11.2020 aus dem Beitrag von ehemaliger Nutzer oben?

Gut, ich schreibe ( sogar ein wenig bewusst) Umgangssprachlich, denn ich bin kein Jurist und mag keine Haarspaltereien um der Haarspalterei Willen.

Zum Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer kommt ins Interview noch einmal der Begriff Inhaber dazu, um die Verwirrung komplett zu machen.

Nichts desto Trotz sagt Maximilian Rimpfl ganz explizit, dass der Kunde und vermeintliche Eigentümer von Aktien in Höhe von 100.000,00€ im Fall des Konkurses von IB 20.000,00€ aus dem Konto herausbekommt.
Ab 19:02 wird erklärt, dass IB immer in Street Names handelt und auf der Aktie der Name Interactive Brokers stünde, nicht der des Kunden.

Die Aussage seitens Maximilian Rimpfl ist wohl nicht mißzuverstehen.

 

In den Kommentaren zu Nils Gajowiy‘s Beitrag steht u.A. unter #3:

Danke für Ihre umfassende Ausführung, leider kauf IB die Aktien nicht im Namen des Kunden, sondern ausschließlich im eigenen Namen, demnach ist beim Zentralverwahrer auch nur IB hinterlegt.


Völlig unklar ist mir, wie ich einem Irischen Broker gegenüber den 

§ 985 BGB durchsetzen können sollte. Deutsches Recht in Irland?

 

Gruß: KWie2

 

... irgendwo in 'nem Portfolio zwischen Graham und Bogle ...

Silver_Wolf
Legende
5.297 Beiträge

@KWie2  schrieb:

 

Nichts desto Trotz sagt Maximilian Rimpfl ganz explizit, dass der Kunde und vermeintliche Eigentümer von Aktien in Höhe von 100.000,00€ im Fall des Konkurses von IB 20.000,00€ aus dem Konto herausbekommt.
Ab 19:02 wird erklärt, dass IB immer in Street Names handelt und auf der Aktie der Name Interactive Brokers stünde, nicht der des Kunden.

Die Aussage seitens Maximilian Rimpfl ist wohl nicht mißzuverstehen.

 

In den Kommentaren zu Nils Gajowiy‘s Beitrag steht u.A. unter #3:

Danke für Ihre umfassende Ausführung, leider kauf IB die Aktien nicht im Namen des Kunden, sondern ausschließlich im eigenen Namen, demnach ist beim Zentralverwahrer auch nur IB hinterlegt.


Völlig unklar ist mir, wie ich einem Irischen Broker gegenüber den 

§ 985 BGB durchsetzen können sollte. Deutsches Recht in Irland?

 


Diese Art der Verwahrung ist doch normal.

Wenn eine deutsche Bank/Broker Wertpapiere bei einem Verwahrer wie Clearstream lagert dann erfolgt das natürlich auch auf einem eigenen Konto. Das gleiche bei Wertpapierrechnung bei irgend einer fremden Bank.

Man kann doch nicht für jeden Kunden ein Konto dort einrichten. Wer das möchte kann ja 30.000 Euro Depotgebühr bezahlen.  🙂

Die Bank ist Besitzer der Papiere und zur Herausgabe verpflichtet.

 

Der Punkt ist doch nur die Durchsetzung des Anspruchs im Inland oder Ausland.

Wenn der Verwahrer korrekt arbeitet können die Banken in der Lieferkette pleite gehen wie sie wollen.

Da kann gar nichts passieren.

KWie2
Mentor ★★
1.628 Beiträge

Hallo,

 


@Silver_Wolf  schrieb:
Wenn der Verwahrer korrekt arbeitet können die Banken in der Lieferkette pleite gehen wie sie wollen
Da kann gar nichts passieren.

Wenn IB mit Street Names kauft. dann sind die Verwahrstellen außen vor.

Eher: Wenn der Konkursverwalter korrekt arbeitet ...

 

Gruß: KWie2

... irgendwo in 'nem Portfolio zwischen Graham und Bogle ...

Silver_Wolf
Legende
5.297 Beiträge

@KWie2  schrieb:

Hallo,

 


@Silver_Wolf  schrieb:
Wenn der Verwahrer korrekt arbeitet können die Banken in der Lieferkette pleite gehen wie sie wollen
Da kann gar nichts passieren.

Wenn IB mit Street Names kauft. dann sind die Verwahrstellen außen vor.

Eher: Wenn der Konkursverwalter korrekt arbeitet ...

 


Das ist doch Quatsch.

Comdirect, Consors oder wer auch immer kauft wird hier auch auf eigene Rechnung bei CBF gelagert.

Bei Consors auf CBF 2126.

Und falls Consors pleite macht (LOL) dann gibt es einen Rechtsnachfolger für dieses  Depot der - natürlich - die Ansprüche der Gläubiger befriedigen muß. Da gibt es nun keinerlei Risiko bei deutschen Banken. 🙂

Tastenhauer
Experte ★
210 Beiträge

@KWie2  schrieb:

Ab 19:02 wird erklärt, dass IB immer in Street Names handelt und auf der Aktie der Name Interactive Brokers stünde, nicht der des Kunden.

Die Aussage seitens Maximilian Rimpfl ist wohl nicht mißzuverstehen.

 

In den Kommentaren zu Nils Gajowiy‘s Beitrag steht u.A. unter #3:

Danke für Ihre umfassende Ausführung, leider kauf IB die Aktien nicht im Namen des Kunden, sondern ausschließlich im eigenen Namen, demnach ist beim Zentralverwahrer auch nur IB hinterlegt.


Das bedeutet nur, dass IB im Aktienregister des Unternehmens eingetragen ist, und ist in angelsächsischen Ländern wohl auch so üblich: „Bei Investoren aus angelsächsischen Ländern ist die Eintragung eines Treuhänders (Nominee oder Street Name) statt des Aktionärs in das Aktienregister üblich. Oftmals ist zudem eine ganze Kette von Intermediären zwischengeschaltet.“ (Beachte den Begriff Treuhänder)

 

Außerdem greift das auch nur bei Namensaktien, bei Inhaberaktien (keine Ahnung, ob es das in den USA gibt, aber in Deutschland gibt es die) gibt es gar keinen Eigentümer, der in einem Register eingetragen werden kann.

 

Trade Republic macht das übrigens standardmäßig genauso.

 

 

Tastenhauer
Experte ★
210 Beiträge

@KWie2  schrieb:

Völlig unklar ist mir, wie ich einem Irischen Broker gegenüber den 

§ 985 BGB durchsetzen können sollte. Deutsches Recht in Irland?


Es würde mich doch stark wundern, wenn ausgerechnet sowas nicht innerhalb der EU einheitlich geregelt ist.

 


@KWie2  schrieb:
Dies ist dann wohl das (startet bei 14:00) von Inside Markets vom 19.11.2020 aus dem Beitrag von ehemaliger Nutzer oben?

Gut, ich schreibe ( sogar ein wenig bewusst) Umgangssprachlich, denn ich bin kein Jurist und mag keine Haarspaltereien um der Haarspalterei Willen.


Ja, es wäre schön, wenn IB hier nochmal Klarheit schafft. Das Problem sind wie gesagt die unscharfen Begriffe, Beispiel Sondervermögen. Herr Rimpfl hat halt recht, wenn er sagt, dass die Kundenaktien kein Sondervermögen von IB sind, aber es bedeutet nicht das, was man erstmal vermutet.

 

Es werden auch immer irgendwie IB USA und IB Irland vermischt, obwohl das ja zwei rechtlich unterschiedliche Unternehmen sind. Das Innenverhältnis zwischen IB USA und IB Irland muss uns nicht interessieren, aber IB Irland muss seine Leistungen nach EU-Vorgaben umsetzen, um hier tätig sein zu dürfen. Das ist doch genau der Grund, warum es den Hickhack beim Brexit gab: IB UK ist nicht mehr innerhalb der EU und deshalb mussten alle Kunden in eine andere EU-Niederlassung von IB umgezogen werden, um die EU-Regulierungen einhalten zu können.

KWie2
Mentor ★★
1.628 Beiträge

Hallo,

 


@Silver_Wolf  schrieb:
Comdirect, Consors oder wer auch immer kauft wird hier auch auf eigene Rechnung bei CBF gelagert.Bei Consors auf CBF 2126.
Und falls Consors pleite macht (LOL) dann gibt es einen Rechtsnachfolger für dieses  Depot der - natürlich - die Ansprüche der Gläubiger befriedigen muß. Da gibt es nun keinerlei Risiko bei deutschen Banken.

So kommen wir nicht weiter.

Clearstream Banking Frankfurt (CBF) spielt bei einem Irischen Broker doch überhaupt keine Rolle.

Auch das Laugh Out Loud (LOL) ist irrelevant, denn darauf, dass IB gesund dastehe, beruft sich Maximilian Rimpfl in dem Video analog ja auch.

Nur geht es hier nicht um kaufen/halten/verkaufen der IB Aktie, also wie belastbar oder erfolgreich IB wirtschaftlich ist sondern um die rechtliche Position der IB Kunden im Fall einer IB Pleite.

Es geht um die Frage, ob man bei Interactive Brokers Ireland Limited  (IBIE) Eigentümer einer Aktie und damit Anteilseigner einer Firma wird, und im Fall einer IB Pleite auch bleibt.

 

Ich habe die beiden relevanten Sequenzen im Video genau angegeben.

 

Gruß: KWie2

 

 

 

 

... irgendwo in 'nem Portfolio zwischen Graham und Bogle ...