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Abrechnung Abgeltungssteuer fehlerhaft

kleinerpaul6
Autor ★
9 Beiträge

Schaut euch in eigenem Interesse mal eure Abrechnungen bezüglich der Abgeltungssteuer bei den Verrechnungssalden  bei  Sonstige Gewinne und Verluste an.   Mir wurde hier bei einigen Abrechnungen obwohl ich einen Verlustvortrag von -2500 € hatte nochmal die  Kapitalertragssteuer abgezogen.   Was einer Doppelbesteuerung gleichkommt.

Leider kämpfe  ich nun schon seit mehr als 2 Wochen mit dem Kundendienst wobei man leider  nicht in die Fachabteilung weitergeleitet wird.  Sehr großes Defizit hier.  

15 ANTWORTEN

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@kleinerpaul6  schrieb:

Schaut euch in eigenem Interesse mal eure Abrechnungen bezüglich der Abgeltungssteuer bei den Verrechnungssalden  bei  Sonstige Gewinne und Verluste an.   Mir wurde hier bei einigen Abrechnungen obwohl ich einen Verlustvortrag von -2500 € hatte nochmal die  Kapitalertragssteuer abgezogen.   Was einer Doppelbesteuerung gleichkommt.

 


In 20 Jahren habe ich diesbezüglich keine Fehler feststellen können.

Ich gehe davon aus, dass die Steuerbeträge auf den Abrechnungen korrekt in voller Höhe ausgewiesen werden.

Dieser Betrag bleibt bei der Gutschrift/ Belastung aber unberücksichtigt;

vorausgesetzt der Ertrag ist im gleichen Topf wie der Verlust.

Wertgestellt wird dann der Bruttobetrag.

 

In der steuerl. Detailansicht kannst du alles genau nachvollziehen.

 

(Selbst wenn abweichend gebucht würde, handelt es sich nicht um eine Doppelbesteuerung)

 

 

 

 

kleinerpaul6
Autor ★
9 Beiträge

Hallo,

Sorry aber auf Verluste zahlt man keine Steuern.  Wie erwähnt wird in der Detailansicht der Verlustvortrag gekürzt und oben die Steuern 

auch noch mal berechnet und das ist Falsch.

Krügerrand
Mentor
897 Beiträge

Das liegt daran, dass deine sonstigen Verluste geringer sind, als die gebuchten Gewinne aus Aktien.

Die Comdirect weist hier beides trotzdem separat auf, verrechnet aber schon richtig.

 

Das macht sie, damit du sehen kannst, wie viele Verluste aus Aktien du noch realisieren und gegenrechnen kannst.

buffettino
Experte ★★★
540 Beiträge

Ich stehe auf dem Schlauch. Es handelt sich entweder um Dividenden oder Fonds(o.Ä.)-Verkauf (schliesslich verringert die Steuerbemessungsgrundlage den sonstigen Verlusttopf), richtig?

Wie kann die Steuerbemessungsgrundlage lediglich 10eur sein, wenn der "Zu Ihren Gunsten nach Steuern"-Betrag >1keur ist (und gleichzeitg der Sonstige Verlustopf nur um 10eur verringert und nicht vollständig aufgelöst wurde (und anrechenbare ausländische Quellensteuer auch schon genullt ist))?

Edit: Blödsinn, stehe wirklich auf dem Schlauch. Bei einem Verkauf muss natürlich EK und allenfalls Teilfreistellung berücksichtigt werden.

Krügerrand
Mentor
897 Beiträge

Weil es ein Verkauf von Fonds oder Zertifikaten ist:

Steuerbemessungsgrundlage ist der Gewinn: Verkaufserlös - Anschaffungskosten.

Zu Gunsten nach Steuern ist Verkaufserlös - Steuern.

GetBetter
Legende
8.087 Beiträge

@kleinerpaul6  schrieb:

Wie erwähnt wird in der Detailansicht der Verlustvortrag gekürzt und oben die Steuern auch noch mal berechnet und das ist Falsch.


Auf den ersten Blick ist das vielleicht etwas verwirrend, trotzdem aber tatsächlich richtig so.

 

@Krügerrandhat den entscheidenden Hinweis schon geliefert, ich füge nur noch den Hinweis an, dass Sonstige Verluste mit Aktiengewinnen verrechnet werden können. Wenn man alle Verrechnungsmöglichkeiten anwendet, dann dürften also die 476,91 € (Stand vor der Gewinnrealisierung) gar nicht mehr im Verlusttopf dokumentiert gewesen sein, da sie bereits mit Aktiengewinnen gleicher Höhe verrechnet worden sein müssten. Daraus ergäbe sich ein noch nicht verrechneter Aktiengewinn von noch ca. 2.300 € und ein leerer Verlusttopf.

 

Das in Kombination mit einem bereits aufgebrauchten Freibetrag und einer noch anrechenbaren Quellensteuer von 0,00 € führt zu einem tatsächlichen Steuerabzug.

 

Das ist alles vollkommen korrekt.

Micha_89
Experte ★
136 Beiträge

@buffettino  schrieb:

Wie kann die Steuerbemessungsgrundlage lediglich 10eur sein, wenn der "Zu Ihren Gunsten nach Steuern"-Betrag >1keur ist


Naja, wenn zu 1000 Euro gekauft und zu 1010 Euro verkauft wird, dann ist Gutschriftsbetrag >1k Euro und die Bemessungsgrundlage eben 10 Euro.

 

Zum eigentlichen Thema: Ich glaube Glaube das Missverständnis liegt darin, dass die Bank nicht die Verlustverrechnungstöpfe ausweist, sondern die tatsächlich realisierten Gewinne und Verluste aus Aktien und sonstige. Die können eben von den Töpfen abweichen, da die Aktiengewinne auch mit sonstigen Verlusten verrechnet werden.

 

Die Darstellungsweise kann man nun schön finden oder auch nicht, ich persönlich finde sie auch sehr unschön und fände an der Stelle den VVT besser (Kenne ich zumindest auch von anderen Banken so). Ich bezweifle aber, dass ich oder sonst jemand hier etwas daran ändern kann, also muss ich mich wohl damit abfinden 😄

GetBetter
Legende
8.087 Beiträge

@Micha_89  schrieb:

Die Darstellungsweise kann man nun schön finden oder auch nicht, ich persönlich finde sie auch sehr unschön und fände an der Stelle den VVT besser (Kenne ich zumindest auch von anderen Banken so). Ich bezweifle aber, dass ich oder sonst jemand hier etwas daran ändern kann, also muss ich mich wohl damit abfinden 😄


Auf den Abrechungen sind nur die beiden Salden getrennt aufgeführt, den aktuellen Stand der Verrechnungstöpfe findet man dagegen im Persönlichen Bereich unter Verwaltung > Steuerübersicht.

buffettino
Experte ★★★
540 Beiträge

Danke euch. Ja, habe noch während des Drückens des Antworten Buttons gemerkt, dass das bei einem Verkauf nicht aufgeht, daher der unmittelbare, aber immer noch zu langsame Edit🤣.