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Abgeltungssteuer - Kirchensteuer - Kirchenaustritt

Hanswu23
Autor ★
10 Beiträge

Nabend allerseits,

 

ich bin im Sommer diesen Jahres aus der Kirche ausgetreten.

 

Bei Aktienverkäufen fielen nun trotzdem die Kirchensteuer an, da offenbar die Bank nicht automatisch benachrichtigt wird.

 

Frage:

1. an wen muss ich mich bei comdirect wenden um die in Zukunft zu vermeiden.

2. die zuviel eingebezogene Kirchensteuer kann ich mir nachträglich bei der kommenden Steuererklärung zurückholen. richtig?

 

Danke :)))

39 ANTWORTEN

baha
Mentor ★★★
2.656 Beiträge

Hallo @Hanswu23,

 

vorab, hier schreibt kein Steuerberater. Aber meines Wissens verhält sich das so:

 

1. Banken führen einmal jährlich eine Abfrage der Steuermerkmale bei dem BZSt durch, um zu erfahren, ob Kirchensteuer einbehalten werden muss, oder nicht. Banken können aber auch sog. anlassbezogene Abfragen durchführen. Comdirect wird sich vermutlich darum kümmern, wenn du der Kundenbetreuung diesbezüglich einen Hinweis auf deine geänderte Kirchenmitgliedschaft gibst.

 

2. Ja.

 

Grüße

baha

Hanswu23
Autor ★
10 Beiträge

Klasse, danke für die schnelle Antwort! HerzSmiley (überglücklich)

macondocon
Autor
2 Beiträge

Das liegt wahrscheinlich daran, daß die Kirche großzügig für das Restjahr des Kirchenaustritts kassiert. Mir ist es nämlich so vor vielen Jahren mit der Lohnsteuer passiert. Das ist natürlich eine Schweinerei.

"Die Kirch' allein - ihr guten Frau'n, kann ungerechtes Gut verdau'n". (Goethe).

baha
Mentor ★★★
2.656 Beiträge

Nein, das liegt an den unglaublich langsam mahlenden Mühlen der Behörden und dem unglaublich komplizierten Steuer- und Abgabensystem. Bei der Lohnsteuer hat sich das durch die Einführung von ElStAM übrigens gebessert. Hier erfolgt die Datenübermittlung wesentlich schneller als bei oben beschriebenem Verfahren.

nmh
Legende
9.959 Beiträge

Es ist genau so wie @baha   schreibt.

 

Es kann sogar sein, daß comdirect bei der Abfrage beim BZSt das Datum des Austritts erfährt und dann automatisch rückwirkend die Geschäfte neu abrechnet (ohne Kirchensteuer). Aber auch das weiß die Kundenbetreuung (Tel. 04106 708 2500).

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Hanswu23
Autor ★
10 Beiträge

Beim Lohn wurde die Kirchensteuer sogar schon im kommenden Monat nicht mehr berücksichtigt. Smiley (fröhlich)

 

Was ist eigentlich die Begründung weshalb auf bereits versteuertes Geld, das ich selbständig in Kapitalanlagen stecke, nochmals die Kirche abkassiert?

Ich meine was hat die Kirche mit Aktiengeschäften zu tun? Ungefähr soviel wie ein Steinzeitmensch mit Halbleitertechnik...Smiley (wütend)

nmh
Legende
9.959 Beiträge

@Hanswu23:

 

Au ja, lass uns eine Moraldiskussion führen! Wenn wir Pech haben, geben dann sogleich auch noch die bekannten Trolle (kein Vorredner ist gemeint) hier in der Community ihren sauren Senf dazu. Aaaaalso.

 

Bei der Besteuerung greift allgemein das Prinzip der Leistungsfähigkeit. Deine Kapitalanlagen verbessern Deine finanzielle Leistungsfähigkeit und werden deshalb besteuert (Abgeltungssteuer). Wenn Du der Meinung bist, dass die Kirche sinnvolle soziale und karitative Aufgaben erfüllt, dann bist Du Kirchenmitglied und finanzierst diese Deiner Meinung nach wichtigen Aufgaben durch die Kirchensteuer, die der Einkommensteuer folgt und daher ebenfalls leistungsbezogen ist.

 

Wenn nicht, dann trittst Du (so wie ich) aus der Kirche aus.

 

Ich selbst bin vor gefühlt 500 Jahren aus der Kirche ausgetreten, und zwar einen Tag, nachdem mein im wesentlichen auf religiöse Gründe gestützer Antrag auf Kriegsdienstverweigerung anerkannt war. Ich hatte Angst, das Bundesamt für Zivildienst erfährt von meinem Kirchenaustritt und lacht mich dann aus.

 

Jeder von uns entscheidet selbst, ob er in der Kirche ist oder freiwillig selbst an ausgewählte Organisationen spendet.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

baha
Mentor ★★★
2.656 Beiträge

Die Kirchensteuer ist im Grunde genommen ein Zuschlag auf die Einkommenssteuer. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Lohn) und Kapitalerträge gehören zu den von der Einkommenssteuer erfassten Arten von Einkünften.

Dementsprechend muss auf diese Kirchensteuer gezahlt werden.

 

 

Ergänzung: wenn es schon politisch wird. Ich bin zwar (wer weiß wie lange noch?) Kirchenmitglied, aber die Finanzierung der Kirchen über eine Steuer wie in Deutschland unterstütze ich ausdrücklich nicht. Es sollte Sache der Religionsgemeinschaften sein, ihre Mitgliedsbeiträge selbst einzutreiben.

nmh
Legende
9.959 Beiträge

@baha: Wie immer Zustimmung zu Deinen politischen Statement. Aber psssst ... jetzt sollten wir still sein, sonst werden wirklich noch ... Du weißt schon wer ... auf uns aufmerksam. Und dann wird es hier unangenehm.  😉

 

Herzliche Grüße aus einem inzwischen stark verschneiten München nach Stuttgart (meine Mutter ist aus Heilbronn)

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.