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Abgeltungssteuer (Auswirkungen für Sparer)

Shane 1
Mentor ★★★
2.059 Beiträge

Abgeltungssteuer 

Allgemein spricht man von einer Abgeltungssteuer, wenn Einkommen nicht ausgezahlt, sondern direkt ans Finanzamt überwiesen werden und die Steuerschuld damit vollständig abgegolten ist. Streng genommen sind nach dieser Erklärung auch andere Steuerarten  (wie Lohnsteuern) eine Abgeltungssteuer, die Steuerschuld ist damit bezahlt. Umgangssprachlich ist aber immer die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge gemeint.

 

Doch halten wir uns an die Reihenfolge. Am 1. Januar 2009 zog Vater Staat mal wieder die Steuerschraube an und brachte dem Sparer und Privatanleger in der Regel zusätzliche Belastungen. Die Vermögensbildung wurde schwieriger und ungerechter. An diesem Tag hielt die Abgeltungssteuer Einzug in Deutschland und wird den Anleger wohl so schnell nicht mehr verlassen.

 

Seit diesem Datum ziehen inländische Banken von allen Kapitalerträgen 25 Prozent plus 1,375 Prozent Solidaritätszuschlag ab. Die Kirchensteuer von 9,0 beziehungsweise 8,0 Prozent (nur in Bayern und Baden-Württemberg) kommt bei Kirchenmitgliedern seit 2 Jahren noch dazu, so dass am Ende die Steuer zwischen 26,375 Prozent (ohne Kirchensteuer) und 27,995 Prozent liegt. Diese Kirchensteuer entfällt jedoch ersatzlos bei Kirchenaustritt, welcher bei der Gemeinde seines Wohnsitzes gegen eine Gebühr von rund 15 Euro sofort bescheinigt und weitergeleitet wird.

 

Seit diesem Datum gilt nun eine einheitliche Steuer für Zinsen, Dividenden und Erlöse aus Wertpapierverkäufen in Höhe von 25 Prozent zuzüglich des oben erwähnten Solidarzuschlags und ggf. der einbehaltenen Kirchensteuer (dass der Staat Kirchensteuer für die Kirche erhebt ist meines Wissens einmalig in Europa).

Die Abgeltungssteuer ist eine "Quellensteuer", denn sie wird dort fällig, wo der zu versteuernde Betrag entsteht. In der Praxis führen also die depotführenden Banken die Steuer direkt an das Finanzamt ab. Eine Steuererklärung ist in diesem Fall nicht mehr notwendig. Für ledige Sparer wurde gleichzeitig ein Sparerpauschbetrag für die Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 801 Euro eingeführt, welcher sich für Eheleute auf 1602 Euro verdoppelt.

 

Schlussstrich bei der Spekulationsfristfrist                                          
Bei Kapitaleinkünften greift seit 2009 die Abgeltungssteuer grundsätzlich immer. Für langfristig orientierte Anleger hieß es damit Abschied von der Spekulationsfrist zu nehmen. Zuvor waren Kursgewinne bei Wertpapieren nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei.

 
Halbeinkünfte-Verfahren
Auch das bis dato so genannte Halbeinkünfte-Verfahren, bei dem Dividenden und Veräußerungsgewinne bei Aktien nur zur Hälfte versteuert werden mussten, gehörte mit dem Start der Abgeltungssteuer der Vergangenheit an. Nun werden alljährliche Dividendenzahlungen genau wie Kursgewinne beim Verkauf von Aktien oder Aktienfonds einheitlich mit 25 Prozent besteuert.

 

25 Prozent für (fast) alle
Diese gleiche Besteuerung und der Wegfall von Spekulationsfristen hatte bereits während des Gesetzgebungsprozesses viele Kritiker auf den Plan gerufen. Denn der Steuersatz von 25 Prozent gilt für den Kleinsparer ebenso wie für den MillionärFür letzteren bedeutet die Abgeltungssteuer gerade bei kurzfristigen Anlagen oder bei Ausschüttungen und Veräußerungsgewinnen aus fest verzinslichen Wertpapieren einen gewaltigen Steuervorteil: Denn bislang muss er die Kapitalerträge mit seinem persönlichen Einkommenssteuersatz von bis zu 45 Prozent versteuern.
War dies der große Wurf zur Steuergerechtigkeit?

 

Nur für Geringverdiener kann sich der Steuersatz ermäßigen. Liegt der individuelle Steuersatz nämlich unterhalb von 25 Prozent, kann dieser niedrigere Steuersatz zugrunde gelegt werden (dafür muss er jedoch eine Arbeitnehmerveranlagung bei seinem Finanzamt durchführen, vorausgesetzt, er weiß das, kann den Ausgleich selbst vornehmen und muss keinen teuren Steuerberater beauftragen).

 

Vorsorge mit weniger Renditechancen
Der Wegfall der Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist hat nach Expertenansicht gravierende Auswirkungen auf die von der Regierung gewünschte Vermögensbildung und die Altersvorsorge, gerade von Privatanlegern mit kleineren Einkommen.

 

Waren etwa die Kursgewinne bei Aktienfonds nach einem Jahr steuerfrei, greift nun der Fiskus beim Verkauf mit 25 Prozent der Gewinne zu.                                               Bei langjährigen Durchschnittrenditen am Aktienmarkt von 8 von 9 Prozent kann der Privatanleger nach dem steuerlichen Abzug nur noch Nettorenditen von 6 bis 7 Prozent erwarten.
Der Aktienmarkt ist damit für viele kleinere Investoren seit 2009 unattraktiver geworden.

Dafür sorgt auch die relative steuerliche Erleichterung bei Zins-Erträgen aus fest verzinslichen Anlagen wie Anleihen oder Obligationen. Denn auch für sie gilt der Einheitssteuersatz von 25 Prozent, während früher der persönliche Einkommenssteuertarif angewendet wurde.                                                         Lediglich Immobilien und Immobilienfonds werden von der Abgeltungssteuer nicht erfasst. Steuerfrei ist der Verkauf bei offenen Immobilienfonds aber erst nach zehn Jahren.

 

Ich hoffe, ich konnte die Auswirkungen dieser oft erwähnten, aber kaum richtig verstandenen Abgeltungssteuer verständlich näher bringen. Einen Punkt möchte ich aber der Vollständigkeit noch erklären.                                                                            Der ebenso oftmals vorgetragene geflügelte Satz „der Staat würde von unserem bereits schon einmal ersparten und versteuerten Geld nochmals Steuer erheben“ ist einfach falsch. Bereits einmal versteuertes Geld wird kein zweites Mal besteuert. Lediglich die Zinsen, Dividenden oder Erträge die dieses Geld generiert werden versteuert. Das ursprüngliche eingebrachte Kapital bleibt davon unberührt.

Shane

 

20 ANTWORTEN

inliner
Legende
4.665 Beiträge

baha schrieb:

inliner schrieb:

Gut gebrüllt LöweFurfur.


Glaube du meintest Fuchur 🙂


@baha

Danke. Du nimmst mir die Worte von der Tastatur aus dem Mund

Weinlese
Mentor ★
1.456 Beiträge

Shane 1 schrieb:

Wird jedoch beschlossen, den restlichen Gewinn auf natürliche Personen auszuschütten unterliegt die Höhe dieser Zuwendung dann mit 60% dem persönlichen Steuersatz, wobei die bereits einbehaltene Köst. aber angerechnet wird.


Könntest du das nochmal genauer erklären? Geht es hier um die Dividenden? Der persönliche Steuersatz dürfte dabei ja nicht angerechnet werden, wenn das über die Abgeltungssteuer abgewickelt wird. Zumindest aktuell noch nicht, es schwirrten ja bereits Änderungsgerüchte für nach der Wahl durch die Luft. Smiley (zwinkernd)

 

Ansonsten kenne ich mich mit diesem Steuersystem leider auch nicht so genau aus. Interessant wäre es aber allemal zu wissen, wie sich die Gesamtsteuerlast für den Kleinaktionär genau aufsummiert.

 

Viele Grüße

Weinlese

inliner
Legende
4.665 Beiträge

Ich möchte zwar nicht lästern, aber kann es sein, dass es für den Kleinanleger hier um den Microcentbereich geht?

Shane 1
Mentor ★★★
2.059 Beiträge

@inliner

Hallo Inliner, natürlich wird es Weinlese nicht um ein paar Cent gehen, er möchte wahrscheinlich nur den korrekten Vorgang verstehen. Dieser ist aber durch Freibeträge und Ausnahmeregelungen sehr kompliziert, so dass dies exakt wahrscheinlich nur ein Steuerberater detailgenau erklären kann ( wobei ich vermute, dass wir danach sowieso überfordert wären). Letztendlich spielt die Firmenbesteuerung für uns auch keine Rolle. Was uns Privatanleger betrifft, ist allein die Abgeltungssteuer.

 

@Weinlese

Hallo Weinlese, wir reden von zwei paar Schuhen. Mit der Abgeltungssteuer werden deine Einkünfte aus Kapitalvermögen, also Zinsen oder Dividenden aus Geldanlagen (nicht aber zum Beispiel Mieteinkünfte) besteuert.

Du bist ja der Meinung, hier wirst du als Eigentümer (Aktienhalter) dann doppelt besteuert, einmal durch die Besteuerung der Kapitalgesellschaft und anschließend durch die Abgeltungssteuer, was ja ein durchaus logischer Gedankengang ist.

 

Während du als Person mit der Abgeltungssteuer belegt wirst, wird bei einer Kapitalgesellschaft nicht die Person, sondern die Gesellschaft, also der Gegenstand besteuert. Dies ist natürlich nicht nur AGs (deswegen dein Dividendengedanke), sondern auch Vereine, Anstalten, Stiftungen, Pensionfonds, Genossenschaften usw.  Und bei diesen Kapitalgesellschaften fallen ja auch andere Unternehmenssteuern zusätzlich an z.B. die Körperschaftssteuer mit 15% , Gewerbesteuer mit 14%, Soli mit 5,5%,  Kapitalertragssteuer mit 17,5%, Soli dazu usw.(insgesamt 48,33%)

Diese werden daher direkt besteuert.

 

Wenn dann der übrige Gewinn auf Andere Kapitalgesellschaften, Töchter usw. übertragen wird ist dieser Steuerfrei und bei einem Übertrag auf eine Privatperson (z. B. ein Familienmitglied bei einer GmbH), wird dieser Betrag versteuert. Und hier gibt es Freibeträge, pauschal bleiben 5 % der Summe frei und viele weitere komplizierte Ausnahmeregelungen. 

Und hier endet wie ich bereits geschrieben habe meine Weisheit. Dies ist fachspezifisch, kompliziert zu verstehen und man braucht Fachkenntnis. Dafür gibt es Wirtschaftsberater usw. Selbst wenn du die Gesetze durchlesen wirst, ist viel unverständlich, aber du kannst es im Web probieren, du wirst wahrscheinlich verzweifeln.

Wie ich schon geschrieben habe, Deutschland hat eines der komplexesten Steuergesetze und irgendwann blickt niemand mehr durch.

 

Vielleicht kannst du mir dann erklären, warum ein Pferd mit 7% besteuert wird und ein Esel mit 19% (wenn er tot ist 7%) ??

Wenn der Vater vom Esel ein Pferd ist, ist es ein Maulesel und er unterliegt dem billigeren Steuersatz. Ist der Vater aber ein Esel und die Mutter ein Pferd, ist es ein Maultier und da greift der volle Steuersatz. Eigentlich logisch und verständlich, nicht wahr ??? 

 

Wenn du ein Brötchen im Stehimbiß kaufst, dies aber nicht dort verzehrst, müßte dir der Verkäufer 13% vom Preis erstatten. Wird die Ware nämlich nicht im Pub verzehrt, fällt keine Steuer von 19% auf deine Fischsemmel an, sondern nur 7%, da sie außerhalb des Ladens verzehrt wird. Logisch, nicht wahr. Also sprich mit dem Verkäufer, er wird es verstehen und dir etwas erstatten!

Du siehst, die Wege des Herrn (und unserer Stiefmutti) sind unergründlich.

 

Lieben Gruß - leider kann ich dir nicht so recht weiterhelfen - Shane

 

 

 

 

 

 

NordlichtSH
Mentor ★★
2.004 Beiträge

Und dann gibt es da noch die berühmten getrockneten Schweineohren.

 

Sind sie grundsätzlich für den menschlichen Verzehr geeignet, haben sie die Zolltarifnummer 0210 99 49 und unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7% (auch wenn sie als Tierfutter verwendet werden).

 

Sind sie nicht für den menschlichen Verzehr geeignet, haben sie die Zolltarifnummer 0511 99 90 und unterliegen dem Steuersatz von 19%.

 

 

 

 

 

Shane 1
Mentor ★★★
2.059 Beiträge

 

@NordlichtSH

Stimmt das auch wirklich? ist ja auch beinahe unglaublich. gibt ja bals Stoff für ein Buch.

Grüßle

Weinlese
Mentor ★
1.456 Beiträge

@inliner

Es ginge (wenn ich den Sachverhalt denn richtig verstehe) immerhin um mindestens 15% vom Unternehmensgewinn, der vor der Dividendenausschüttung noch zusätzlich wegfiele. Statt 1000 nur 850 Euro ausgeschüttet zu bekommen, finde ich schon einen deutlichen Unterschied.

 

@Shane 1

Die Pferde/Esel-Besteuerung kannte ich noch nicht. Als skuriles Beispiel war mir nur die Weihnachtsbaum-Besteuerung im Gedächtnis. Smiley (überglücklich)

NordlichtSH
Mentor ★★
2.004 Beiträge

@Shane1:

 

So etwas Absurdes könnte sich doch niemand ausdenken. Smiley (überglücklich)

 

Aber ich habe hier noch eine Quelle:

 

Umsatzsteuer und Schweineohren

Shane 1
Mentor ★★★
2.059 Beiträge

@Weinlese

Nun, wenn du dich als Miteigentümer einer AG betrachtest (was du ja auch bist), hast du recht. Aber Kapitalgesellschaften werden eben für sich betrachtet und auch so besteuert.

Stell dir vor, die GmbH oder AG bezahlt dir keine Dividende aus, sparst du ja die komplette Abgeltungssteuer und wirst Jahr um Jahr reicher, nur hast du etwas davon?

 

Nehmen wir an der Aufsichtsrat ( in den Staaten bestimmt allein der Aufsichtsrat über Dividenden - hier in Deutschland ja der Vorstand und die Aktionäre) beschließt, keine Div. auszuschütten, weil er mit dem Geld besser umgehen kann, wie seine Aktionäre (Buffetts Meinung zu Berkshire H.), und der Kurs steigt.

 

Spätestens wenn du deine Anteile/Aktien irgendwann verkaufst, wirst du für den Gewinn jetzt nochmal zur Kasse gebeten und dieses war ja vor der Abgeltungsteuer nach einem Jahr steuerfrei. Deshalb mein Beitrag und der Frage, ob dies gerecht ist, zumal die eigene Altersvorsorge ja immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit rückt. Kann der Staat aus gesetzlichen Rücklagen in 20 Jahren seinen Bürger noch Rente bezahlen (oder nur mit einer Grundrente absichern) ?

Ob mit solchen Gesetzen für eine vernünftige Aktienkultur in Deutschland der Boden geebnet wird, wollte ich ja zum Ausdruck bringen.

Mit den schon jahrelangen Minizinsen wird der einfache Arbeiter keine großen Rücklagen bilden können

 

Noch etwas zur Besteuerung in der Forst und Landwirtschaft. Das ist eines der undurchsichtigsten Kapitel in der Besteuerung, hier wird dir fast niemand helfen

können (wegen deinem Beispiel mit dem Tannenbaum). Die Bewertung solcher  Anlagen (Seen, Waldaufforstung, Bauernhöfe, Fischzucht usw.). wird beim Finanzamt extra von einem amtlich land-und forstwirtschaften Sachverständigen bewertet (ausgebildete Finanzbeamte sind hier leider gesetzmäßig überfordert).

 

Ich denke, das solls zu deiner Frage insgesamt gewesen sein, schön für dein Interesse an meinem kleinen Aufsatz.

Grüßle - Shane

 

Shane 1
Mentor ★★★
2.059 Beiträge

@NordlichtSH

Hi, man könnte Stilblüten sammeln, wenn man liest, was es alles gibt.

Mein Rat, wir halten uns da raus und machen am Besten nichts, womit wir etwas mit dem Finanzamt zu tun bekommen, also z.B. Steuern bezahlen.

 

Jeder Schäfer schert seine Schafe nur einmal im Jahr.

Der Finanzminister (ein Badener) aber mehrmals und nimmt das Fell auch noch mit.

 

Grüßle - Shane