@SMT Frage zu Steuern
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am 03.03.2017 13:47
Hallo SM-Team,
unter
/t5/Wertpapiere-Anlage/Abgeltungssteuer-auf-Quellensteuer/m-p/6341#U6341
wurde eine Frage gestellt und wir "Experten" sind uns nicht so ganz einig. Selbst ich zweifle jetzt an meiner Aussage.
Es geht grob darum:
FSA 800 €:
800 € Dividende aus Ausland erhalten, davon 120 € (15 % anrechenbare) Quellensteuer abgezogen (und vorgemerkt) - Freistellungsvolumen: 0 €
Nun kommen 200 € Zinsen aus Deutschland dazu.
Wieviel Abgeltungssteuer wird nun unter Berücksichtigung der ausländischen Quellensteuer fällig?
Theoretisch müsste man 50 € Abgeltungssteuer bezahlen. Wieviel ausländische Quellensteuer wird nun bei den dt. Zinsen angerechnet? 15 % von 50 € oder 50 € (sodass man erstmal gar nichts bezahlen muss?).
Das Einkommenstuerrecht ist da leider etwas zu vage für mich formuliert. Mich betrifft die Frage zwar nicht, aber die Lösung würde mich interessieren.
Gruß
kroko
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am 03.03.2017 14:06
und ich hab mich ne Stunde gefragt, ob ich das wirklich fragen sollte, oder ob ich Gefahr laufe, gefragt zu werden, ob ich denn wenigstens einen Grundschulabschluss mein eigen nennen darf, da ich ja nichtmals die das kleine einmal eins beherrsche 😉 Letztlich dachte ich mir, das jeder mal auf dem Schlauch stehen darf 😉
Aber jetzt bin ich froh, das die Frage offensichtlich doch nicht ganz trivial war.
P.s. interessant fand ich, das die comdirect via Twitter auf diesen sehr "hilfreichen" community Beitrag hingewiesen hat, und diesen verlinkt hat, ohne das es eine 100% ige Klärung gab.
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am 03.03.2017 14:28
Hallo kroko,
ich kläre deine Frage mit unseren "Steuerexperten" und melde mich dann wieder.
Gruß,
Erik
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03.03.2017 15:22 - bearbeitet 03.03.2017 15:28
krokodil1 schrieb:Hallo SM-Team,
Theoretisch müsste man 50 € Abgeltungssteuer bezahlen. Wieviel ausländische Quellensteuer wird nun bei den dt. Zinsen angerechnet? 15 % von 50 € oder 50 € (sodass man erstmal gar nichts bezahlen muss?).
Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen: alles wird angerechnet.
Ich hatte einen ähnlichen Fall in diesem Jahr: meine erste Transaktion war der Erhalt einer US-Dividende. Der Bruttodividendenbetrag wurde vollständig vom Freistellungsbetrag abgezogen, dafür wurde eine eine "anrechenbare Quellensteuer" ausgewiesen.
Ende Februar (nach Verbrauch meines Freistellungsauftrages) habe ich Wertpapiere (keine Aktien!) verkauft. Vom der Kapitalertragsteuer, die auf diesen Verkauf fällig wurde, hat die comdirect die "anrechenbare Quellensteuer" abgezogen.
Es macht also keinen Unterschied, ob du zuerst ausländische Dividenden beziehst und dann inländische Gewinne machst, oder ob du zuerst deinen Freistellungsauftrag verbrauchst und dann ausländische Dividenden beziehst.
Noch nicht ausprobiert habe ich, ob die ausl. anrechenbare Quellensteuer auch mit Aktiengewinnen verrechnet werden kann; vermutlich geht das nicht.
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am 03.03.2017 16:53
krokodil1 schrieb:
Hallo SM-Team,
unter
/t5/Wertpapiere-Anlage/Abgeltungssteuer-auf-Quellensteuer/m-p/6341#U6341
wurde eine Frage gestellt und wir "Experten" sind uns nicht so ganz einig. Selbst ich zweifle jetzt an meiner Aussage.
Es geht grob darum:
FSA 800 €:
800 € Dividende aus Ausland erhalten, davon 120 € (15 % anrechenbare) Quellensteuer abgezogen (und vorgemerkt) - Freistellungsvolumen: 0 €
Nun kommen 200 € Zinsen aus Deutschland dazu.
Wieviel Abgeltungssteuer wird nun unter Berücksichtigung der ausländischen Quellensteuer fällig?
Theoretisch müsste man 50 € Abgeltungssteuer bezahlen. Wieviel ausländische Quellensteuer wird nun bei den dt. Zinsen angerechnet? 15 % von 50 € oder 50 € (sodass man erstmal gar nichts bezahlen muss?).
Das Einkommenstuerrecht ist da leider etwas zu vage für mich formuliert. Mich betrifft die Frage zwar nicht, aber die Lösung würde mich interessieren.
Gruß
kroko
Hallo kroko,
die Antwort auf deine Frage lautet 50 Euro.
Von den Zinsen (200 Euro) werden 25 % Abgeltungsteuer (vereinfachter Steuersatz ohne Soli und ggf. Kirchensteuer) abgezogen - also 50 Euro - und dieser Betrag wird vollständig von der anrechenbaren Quellensteuer (120 Euro) abgezogen. Es verbleiben demnach 70 Euro anrechenbare Quellensteuer.
@dg2210: Die anrechenbare Quellensteuer kann auch genutzt werden, um die Steuerlast durch Aktiengewinne zu vermindern.
Gruß aus Quickborn,
Erik
P.S. @Zargoras: Um die Aussagen in deinem Thread "Abgeltungssteuer auf Quellensteuer" zu ergänzen, werde ich diese Antwort noch in dem Thread verlinken.
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am 03.03.2017 17:02
Super, @SMT_Erik, vielen Dank für die ausführliche Antwort und Grüße an den Steuer-Experten (Björn Z.?). Das bedeutet dann, dass comdirect bei meinen Abrechnungen immer alles richtig gemacht hat.
Schönes Wochenende aus München
nmh
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am 03.03.2017 17:09
Hallo dg2210,
so einen Fall hatte ich dieses Jahr auch selbst.
Ich bekam 100 € ausl. Dividende (abzüglich Quellensteuer) und dann 1.000.000 € deutsche Zinsen. Die 15 € Quellensteuer wurden voll angerechnet.
Aber das ist hier nicht das Problem. (Ich glaube, prinzipiell war dies bei Dir dieses Jahr auch so der Fall, auch wenn die Beträge etwas anders sein dürften.)
Die Frage ist vielmehr, wie man mit der Quellensteuer umgeht, wenn die deutschen Zinsen relativ niedrig sind (800 € Dividende und 200 € dt. Zinsen). Zumindest "früher" (vor der Abgeltungssteuer) wurden ausländische Steuern nur in dem Maß angerechnet, wie sie anteilig auf die deutsche Steuer entfielen.
In meinem 2. Beispiel fielen 4/5 der Kapitalerträge aus dem Ausland an, also entfallen auch 4/5 des Freistellungsvolumens (640 €) auf ausländische Erträge. Faktisch werden nur 160 € an ausl. Erträgen besteuert, also werden auch max. 15 % von 160 € an ausländischer Quellensteuer angerechnet (also 24 €).
So ungefähr war es zumindest "früher". Inwiefern dies heute noch gilt, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen.
Dass es letztlich egal, ist ob ich zuerst die Dividende und dann die Zinsen bekomme oder umgekehrt, ist mir schon klar.
Gruß
kroko
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am 03.03.2017 17:17
Danke für die Antwort, jetzt bin ich etwas schlauer geworden. Leider war ich mit meinem letzten Beitrag ein paar Minuten zu spät.
Gruß
kroko
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am 03.03.2017 17:19
nmh schrieb:
Super, @SMT_Erik, vielen Dank für die ausführliche Antwort und Grüße an den Steuer-Experten (Björn Z.?). Das bedeutet dann, dass comdirect bei meinen Abrechnungen immer alles richtig gemacht hat.
Schönes Wochenende aus München
nmh
Hallo @nmh!
Prima, das hören wir gerne! Diesmal hat ein anderer Experte geglänzt, aber deinen Gruß leite ich natürlich weiter. An beide.
Ebenso ein schönes Wochenende aus Quickborn,
Erik
03.03.2017 17:36 - bearbeitet 03.03.2017 17:37
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03.03.2017 17:36 - bearbeitet 03.03.2017 17:37
@SMT_Erik: Herzlichen fürs Grüße-Ausrichten! Sag B.Z. und seinem Kollegen bitte, sie sollen nicht immer vor mir flüchten, wenn ich im Tanneneck bin. Insider-Gag mit Augenzwinkern.
Noch 22 Minuten bis zum wohlverdienten Wochenende - genieße es!
nmh

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