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20.12.2023 07:12 - bearbeitet 20.12.2023 07:13
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20.12.2023 07:12 - bearbeitet 20.12.2023 07:13
@Rudimon schrieb:
meine Sorge ist halt nur, dass sich die Kurse bei der Umschichtung, als nach Verkauf der alten und vor Kauf der neuen Anteile negativ verändern und ich dadurch alle Gewinne verlieren könnte.
Diese Sorge ist unbegründet. Realisierte Gewinne bleiben dir immer erhalten; deshalb lautet die goldene Börsenregel Nummer 2 auch "Vom Gewinne mitnehmen ist noch niemand arm geworden"
Nichtrealisierte Gewinne ("Buchgewinne") kannst du allerdings jederzeit komplett verlieren - das liegt an der Natur der Wertpapiermärkte und ist nicht änderbar.
Wenn deine zu realisierenden Gewinne aber so klein sind, daß sie dem "Tagesrauschen" deiner Position entsprechen, dann lohnt sich das Verkaufen/Rückkaufen statistisch gesehen nicht.
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am 20.12.2023 09:02
@Rudimon schrieb:Ja es geht um den A1JX52. Ich habe 500 Anteile und müsste nach der Steuersimulation ca. 120 Anteile verkaufen, um den Freibetrag noch auszuschöpfen.
Drauf, dass Du in diesem Fall die anstehende Ausschüttung (die Du aufgrund des bereits in der Vergangenheit liegenden Ex-Tages definitiv auch für die zu verkaufenden Anteile erhalten wirst) berücksichtigen musst, hat dich @Silver_Wolf ja schon korrekt hingewiesen. Die Steuersimulation rechnet diese Beträge nicht von sich aus ein.
@Rudimon schrieb:Ich dachte, es wäre vielleicht nicht schlecht, die Vorabpauschale „mitzunehmen“ da es mit einer Investition von ca. 70k (nur) in einen Thesaurierer nicht sicher ist, dass der Freibetrag ausgeschöpft ist.
Aber wenn ich 120 Anteile jetzt und den Rest am 2.1. verkaufe, ist ja sowohl der Freibetrag für 2023 als auch für 2024 ausgeschöpft.
Jetzt kommen wir in eine akademische Betrachtung, deren sich auf 2024 beziehender Teil wahrscheinlich im Laufe des kommenden Jahres durch die Realität eingeholt werden wird.
Szeanrio 1: Du verkaufst jetzt Anteile des Ausschütters und kaufst unmittelbar entsprechende Anteile des Thesaurierers.
-> Die fällige Vorabpauschale dient der Nutzung des Freibetrages für 2024.
Szenario 2: Du bleibst beim Ausschütter (ggf. nach Verkauf und unmittelbarem Neukauf um den Freibetrag 2023 optimal nutzen zu können).
-> Die durch diese Anteile in 2024 erhaltenen Ausschüttungen dienen der Nutzung des Freibetrages für 2024.
Um bereits jetzt zuverlässige Aussagen treffen zu können, ob Szenario 1 oder 2 das bessere ist, müsstest Du heute Informationen über die Höhe der vier Ausschüttungen des A1JX52 in 2024 haben. Da Du die aktuell logischerweise nicht haben kannst, müsste eine Schätzung herhalten.
Diese müsste neben der eigentlichen Ausschüttungshöhe aber eigentlich auch den Wechselkurs des USD umfassen.
Aufgrund des diesjährigen Basiszinses von 2,55% liegt der Break Even bei 1,785% (=2,55%*0,7).
Keine Ahnung wie es Dir geht, aber ich würde mir heute keine Prognose zutrauen, ob die Euro-basierte Ausschüttungsquote des A1JX52 im kommenden Jahr über oder unterhalb dieser Schwelle liegen wird.
Die Vorabpauschale wurde ja aus dem Grund eingeführt, um Ausschütter und Thesaurier steuerlich bestmöglich gleichzustellen. Da scheint für den Moment (bei relativ hohem Basiszins) ganz gut gelungen zu sein. Im Umkehrschluss heißt das, dass derzeit keine der beiden Varianten einen klaren Vorteil hat und es aus steuerlicher Sicht somit auch keinen Anlass gibt, zwanghaft von einer in die andere Variante umzuschichten.

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