am 28.06.2018 10:15
Hallo,
ich bin ganz neu hier und habe auch schon einiges zu meiner Frage hier lesen können. Ich möchte jedoch nur noch mal zu meiner Selbstvergewisserung fragen: Habe ich es richtig verstanden, dass ab 2018 auch ausländische ETF-Gewinne (falls über Steuerfreibetrag) nicht mehr per Steuererklärung anzugeben sind, sondern die Bank dies regelt? Insofern spielt es also keine Rolle mehr, wo der Sitz des Fonds ist?
Danke
28.06.2018 10:36 - bearbeitet 28.06.2018 10:36
Hallo @Bestone,
willkommen in der Community.
Was genau sind denn "ETF-Gewinne" bei dir? Wenn du Verkaufsgewinne meinst: Die wurden bei einer deutschen Bank schon immer* direkt geregelt.
Oder meinst du thesaurierte Gewinne auf Fondsebene? Dann gilt die kurze Antwort: Ja.
Gruß,
Necoro
* Also seit es die Abgeltungssteuer gibt.
am 28.06.2018 21:04
Wie @Necoro es bereits gesagt hat, sind seit dem 01.01.2018 ausländische, thesaurierende Investmentfonds nicht mehr steurhässlich.
Also kurz und knapp: Ab diesem Jahr erledigt die Bank alles steuerliche bzgl. ETFs - egal welchen du hast.
Aber eine etwas präzisere Fragestellung wäre in der Tat sehr hilfreich.
am 17.07.2018 19:34
Danke für eure Antworten.