über 41% Steuer bei Dividendenabrechnung VMWare ???!!!
08.06.2022 15:32 - bearbeitet 08.06.2022 15:37
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08.06.2022 15:32 - bearbeitet 08.06.2022 15:37
@bandit68 schrieb:
Grundsätzlich - und für das nächste mal würde ich gerne erfahren, ob die Bank berechtigt ist bei einem Storno für eine (Dividenden-) Gutschrift, mehr zurückzubuchen als ursprünglich gutgeschrieben wurde. Ich weiss, dass das mit QSt und Verlustverrechnung und Freibetrag eine komplexe Sache sein kann - trotzdem finde ich, die Bank darf nicht mehr zurückbuchen als die Ursprüngliche Gutschrift. Das ist mein Empfinden von "Alles auf Anfang setzen" und noch mal von Vorne beginnen.
Zuerst einmal: Glückwunsch, daß sich deine Hartnäckigkeit ausgezahlt hat.
Deine Frage kann ich nicht beantworten, dazu müsste einmal ein Gericht Stellung nehmen. Da unser Steuersystem auf dem Kalenderjahr basiert, ist das möglicherweise zulässig, sofern die Jahresabrechnung insgesamt korrekt ist.
Gefühlsmäßig wäre "noch mal von Vorne beginnen" die richtige Lösung, aber diese kommt mit ganz eigenen Problemen: Alle Buchungen nach der zu stornierenden Buchung müssten dann ebenfalls storniert und neu erstellt werden, damit die Freibeträge/anrechenbare Steuern korrekt berücksichtigt werden. Die comdirect hat Kunden, die mehrere tausend Transaktionen im Jahr durchführen. Die würden sich freuen...
Außerdem kann es dann passieren, daß das Konto nachträglich überzogen wird - ich weiß nicht, ob die Kunden damit glücklicher werden als mit dem aktuellen Verfahren.
24.07.2023 19:11 - bearbeitet 24.07.2023 19:32
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24.07.2023 19:11 - bearbeitet 24.07.2023 19:32
Also so langsam verlier ich echt das Vertrauen. Ich war mal so zufrieden mit Comdirect und hab sie auch brav weiterempfohlen. Nun muss sich Comdirect nicht wundern, wenn ich mit den Depots für die ich verantwortlich bin und die meiner Bekannten, wo anders hin gehen.
2013 habe 10 Google Aktien für 6400€ gekauft. Beim Aktien-Split 2014 wurden mir Steuerlich 10 Google C Aktien zu meinen 10 Google A Aktien in Rechnung gestellt (sog. Steuerliche Behandlung: Einbuchung Sachausschüttung vom 03.04.2014). Ich habe diese also den Gegenwert von 4.097,50 € zu 25% versteuern müssen (mal ganz abgesehen davon, dass sich der Damalige Wert meiner 10 Google Aktien halbiert hat und ich sowieso nicht verstand, wehalb ich dafür Steuern zahlen muss).
Ich war bisher davon ausgegangen, dass ich nun 10 Googl A Aktien mit einem EK Wert von 6400€ und 10 Google C Aktien mit einem EK Wert von 4100€ besaß. Die Google C Aktien hab ich dann pö a pö alle verkauft und/oder verschenkt, so dass ich nun noch die 10 Google A Aktien bzw. nach dem Erneuten 1:20 Split 200 Google A Aktien habe. Diese habe ich nun zu einem anderen Depot Transferiert und musste feststellen, dass dort nun ein EK Wert von 3200€ hinterlegt ist (was zu einem höher zu versteuerndem Gewinn führen würde). Diese Bank hat mir mitgeteilt, dass ihr dieser EK-Wert von Comdirect so mitgeteilt wurde und wenn ich den korrigieren wollte, ich zu Comdirect gehen müsste.
Eine erste Anfrage bei CD brachte nur eine Standard Antwort mit Standard Sätzen wie ... Blabla Mischkurs ... blabla sie haben die Möglichkeit die Kaufwerte kostenlos einzufügen bzw. zu ändern blablabla.
Jedoch habe ich nichts geändert und ich denke man kann den EK Kurs auch nicht Ändern (ich wüsste nicht wo). (gefunden - Aktionen gesamtes Depot - Kaufwerte bearbeiten) Auf mein Anliegen, meine Aktien und meinen konkreten Fall wird nicht eingegangen. Also bin ich so schlau wie vorher. Hab ich jetzt wieder so eine Odyssee vor mir wie schon bei VMWare?
... Als Entschädigung für meinen Stunden-fressenden Aufwand habe ich damals dann doch 10€ bekommen - ich will das nicht noch einmal.
Eigentlich bin ich bei der Bank in der Hoffnung die handeln in meinem Sinne - ohne dass ich jede Transaktion kontrollieren und nachrechnen muss. Keine Ahnung wie viel Verluste, in Form von zu viel gezahlten Steuern, bei den Google C-Aktien schon entstanden sind.
Kann mir jemand sagen, was ich tun kann/soll?
Bin für jeden Rat dankbar.
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24.07.2023 19:22 - bearbeitet 24.07.2023 19:57
... um die Verwirrung komplett zu machen - bei dem letzten Split habe ich auch keine 190 Aktien mehr versteuern müssen - die wurden einfach gewandelt. Vorher 10, nachher 200 🤔, EK wert 1/20 -tel vom Ursprungs EK wert. Aber nichts zu versteuern.
So hätte das in meinen Augen auch 2014 laufen müssen.
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am 24.07.2023 20:32
@bandit68 schrieb:Also so langsam verlier ich echt das Vertrauen. Ich war mal so zufrieden mit Comdirect und hab sie auch brav weiterempfohlen. Nun muss sich Comdirect nicht wundern, wenn ich mit den Depots für die ich verantwortlich bin und die meiner Bekannten, wo anders hin gehen.
2013 habe 10 Google Aktien für 6400€ gekauft. Beim Aktien-Split 2014 wurden mir Steuerlich 10 Google C Aktien zu meinen 10 Google A Aktien in Rechnung gestellt (sog. Steuerliche Behandlung: Einbuchung Sachausschüttung vom 03.04.2014). Ich habe diese also den Gegenwert von 4.097,50 € zu 25% versteuern müssen (mal ganz abgesehen davon, dass sich der Damalige Wert meiner 10 Google Aktien halbiert hat und ich sowieso nicht verstand, wehalb ich dafür Steuern zahlen muss).
Ich war bisher davon ausgegangen, dass ich nun 10 Googl A Aktien mit einem EK Wert von 6400€ und 10 Google C Aktien mit einem EK Wert von 4100€ besaß. Die Google C Aktien hab ich dann pö a pö alle verkauft und/oder verschenkt, so dass ich nun noch die 10 Google A Aktien bzw. nach dem Erneuten 1:20 Split 200 Google A Aktien habe. Diese habe ich nun zu einem anderen Depot Transferiert und musste feststellen, dass dort nun ein EK Wert von 3200€ hinterlegt ist (was zu einem höher zu versteuerndem Gewinn führen würde). Diese Bank hat mir mitgeteilt, dass ihr dieser EK-Wert von Comdirect so mitgeteilt wurde und wenn ich den korrigieren wollte, ich zu Comdirect gehen müsste.
Kann mir jemand sagen, was ich tun kann/soll?
Bin für jeden Rat dankbar.
Wenn du die steuerlichen Wirkungen von Dividenden, Sachausschüttungen und Aktien-Splits nicht verstehst oder sie dir nicht gefallen dann ist ein probates Mittel die Aktie vor einer Kapitalmaßnahme zu verkaufen. 🙂
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am 24.07.2023 20:36
Hallo bandit68, die Steuerbuchung 2014 kam für viele überraschend, da bist du mit nur 10 Aktien noch glimpflich davon gekommen. Es wurde aber Jahre später festgestellt, dass diese Versteuerung falsch ist.
Es wurde nun jedoch nicht einfach die Steuer zurück erstattet, sondern die Steuer wurde mit nachfolgenden Gewinnen verrechnet. du müsstest deshalb alle späteren Wertpapiergeschäfte mit Aktien ansehen.
Bei mir ist steuerlich alles richtig dargestellt, A und C Aktien sind als Altbestand steuerfrei.
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am 24.07.2023 20:43
Mit dem nicht verstehen solltest du WM Daten ansprechen, die für diese Falscheinschätzung verantwortlich waren. Leider kommt das bei dieser Gurkentruppe häufiger vor.
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am 24.07.2023 23:40
Ich denke ich verstehe das besser als der/die Sachbearbeiter.
Bist du sicher, dass du den Sachverhalt vor deinem comment durchschaut hast?
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am 24.07.2023 23:57
@bandit68 schrieb:Ich denke ich verstehe das besser als der/die Sachbearbeiter.
Bist du sicher, dass du den Sachverhalt vor deinem comment durchschaut hast?
Durchaus.
Da gab es doch schon viele Beispiele wo deutsche Anleger bei Kapitalmaßnahmen etwas überrascht wurden.
Es ist doch klar daß Unternehmen so etwas in einer Art durchführen wie es die Großanleger wünschen.
Das ist dann eben in USA steuerlich günstig und ggf. in Deutschland oder auch Europa von Nachteil. 😞
Wenn so etwas angekündigt wird prüfe ich immer ob ich mich besser vom Acker mache.
24.07.2023 23:57 - bearbeitet 25.07.2023 00:00
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24.07.2023 23:57 - bearbeitet 25.07.2023 00:00
Puh, vielen Dank für deine Antwort.
bedeutet das nun:
- ich muss alle Verkäufe seit 2014 zurückverfolgen/kontrollieren und
- auf eventuelle Verrechnungsfehler des Verlusttopfes mit hypothetisch resultierender, falsch abgerechnerter und gezahlter (Steuer-) Differenz iHv ca. 850€ (plus dem damals dadurch ausgeschöpftem Freistellungsauftrag)
- und das auch noch auf Richtigkeit der Zahlen prüfen?
??? Dein Ernst (mit "Dein" ist die Bank gemeint 😉
Hab ich keinen Anspruch darauf, dass die Bank mir nachweist, dass alle Ihre Berechnungen in diesem Zusammenhang nachvollziehbar und Korrekt sind?
(womit ich wieder bei so einer Baustelle wäre wie bei VMWare - Mit unzählig investierten Arbeitsstunden, die in keinen Verhältnis zum Benefit stehen)
🤢🤢🤢
"Bei mir ist steuerlich alles richtig dargestellt, A und C Aktien sind als Altbestand steuerfrei."
dann hast du sie vor 2010? gekauft? (das macht es natürlich einfacher - Und Glückwunsch zum Gewinn 😃)
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am 25.07.2023 00:18
@bandit68 schrieb:Puh, vielen Dank für deine Antwort.
bedeutet das nun:
- ich muss alle Verkäufe seit 2014 zurückverfolgen/kontrollieren und
- auf eventuelle Verrechnungsfehler des Verlusttopfes mit hypothetisch resultierender, falsch abgerechnerter und gezahlter (Steuer-) Differenz iHv ca. 850€ (plus dem damals dadurch ausgeschöpftem Freistellungsauftrag)
- und das auch noch auf Richtigkeit der Zahlen prüfen?
Hab ich keinen Anspruch darauf, dass die Bank mir nachweist, dass alle Ihre Berechnungen in diesem Zusammenhang nachvollziehbar und Korrekt sind?
(womit ich wieder bei so einer Baustelle wäre wie bei VMWare - Mit unzählig investierten Arbeitsstunden, die in keinen Verhältnis zum Benefit stehen)
🤢🤢🤢
Du bist hier mit dem Thema VMWare aus Ende 2021 aufgetaucht.
Jetzt geht es auch noch um Google aus 2013?
Prüfst du eigentlich deine Abrechnungen nicht zeitnah?
Das wirst du wohl alles nachrechnen müssen. Wobei das ja nicht viel sein kann.
Es geht ja nur darum was in dem Zeitraum von der Gutschrift bis zum Storno passiert ist.
Das ist ja auf den Steuermitteilungen zu den Geschäften dokumentiert.
