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Änderung des Teilfreistellungssatzes

Markus W.
Autor
2 Beiträge

Vielleicht kann mir ja einer von euch weiterhelfen. Ich habe heute eine Nachricht bekommen, dass bei einigen meiner Fondanteile (betrifft konkret wisdomtree) Kapitalmaßnahmen stattgefunden haben. Konkret geht es um folgenden Text:

 

"Ausbuchung aus fiktiver Veräußerung i.S.d. § 22 InvStG
In dem oben genannten Investmentfonds ändert sich der anwendbare Teilfreistellungssatz i.S.d. § 20 InvStG. Die Investmentanteile gelten zum Ex-Tag als veräußert und zum Folgetag als angeschafft. Als fiktiver Veräußerungserlös und zugleich fiktive Anschaffungskosten wird jeweils der Rücknahmepreis zum Ex-Tag
angesetzt. Auf den fiktiven Gewinn oder Verlust wirkt der Teilfreistellungssatz vor Änderung. Das fiktive Veräußerungsergebnis unterliegt auf Anlegerebene erst bei einer späteren, tatsächlichen Veräußerung der Besteuerung."

 

Sagt das irgendjemanden was? Ich habe schon versucht das zu googeln, da kam aber für mich nur unverständliches Steuerkauderwelsch. Wisdomtree habe ich auch mal angeschrieben, aber da habe ich noch keine Antwort bekommen.

 

Falls jemand weiterhelfen kann wäre das toll und sage schon mal "Tausend Dank" dafür!

 

 

1 ANTWORT

GetBetter
Legende
8.087 Beiträge

@Markus W. 

Fonds und ETFs genießen eine Teilfreistellung deren Höhe sich aus den Papieren ergibt in die diese Fonds investieren:

  • Bei einem Aktienanteil von mind. 50% beträgt die Teilfreistellung 30%.
  • Bei einem Aktienanteil zwischen 25% und 50% beträgt die Teilfreistellung 15%.
  • Bei einem Aktienanteil unter 25% gibt es keine Teilfreistellung.

Scheinbar hat sich der Aktienanteil Deines Fonds kürzlich geändert, so dass der Fonds in eine andere Teilfreistellungsstufe umsortiert wird. In dem Fall werden Deine Anteile fiktiv verkauft und am folgenden Tag neu gekauft um steuerlich eine sauber getrennte Berechnung durchführen zu können.