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comdirect wird barrierefrei

91 ANTWORTEN

c_laus
Experte ★★
269 Beiträge

@SMT_Chris :

Ich frage nun ganz konkret nach einem Aspekt: In der Kontoumsatzübersicht (aktuelles iOS und aktuelle Version der App) werden positive Beträge grün und negative schwarz dargestellt.

 

  • Ist der Kontrast bei schwarz-grün stark genug? Für mich ist der Farbkontrast sehr schwach (ich habe m.W. keine Sehschwäche), insb. auf dem iPhone (Helligkeit eher etwas niedrig um Batteriestrom zu sparen und besser für die Augen).
  • Ist im BFSG genau definiert, welche Farben (nicht) verwendet dürfen?
  • Wenn nicht mehr rot eingesetzt werden darf, warum ist grün erlaubt? Gibt es keine Sehschwäche bei grünen Farbtönen?
  • Warum wird nicht zusätzlich ein "+" vor die positiven Beträgen eingesetzt? Ein "-" wird eingesetzt bei negativen Beträgen.

LG & Danke

Claus

MissSchwert
Experte
86 Beiträge

Ich klinke mich hier ein wegen des Orderbuchs in der webansicht.

 

1. ist das Orderbuch nicht mehr in sich links-rechts-begrenzt, sondern passt sich der Breite des Browsersfensters an - auf einem großen Bildschirm ist es so unmöglich, die Zeile als Ganzes zu erfassen. Ich muss das Browserfenster verkleinern, um mein Orderbuch zu überblicken. Das geht natürlich gar nicht, und Ihr könnt es ja auch anders, wie die Depotansicht mit ihrer fixen Spaltenbreite beweist.

Bitte reparariert das.

 

2. wer braucht die ganzen Infos/Spalten? Das macht das Orderbuch noch unleserlicher. Zumal die wesentlichen Infos (WKN und Ausführungskurs) maximal voneinander entfernt liegen: also WKN ganz links, Ausführungskurs ganz rechts - da verrutsche bestimmt nicht nur ich andauernd in der Zeile.

Bitte lasst mich bestimmte Spalten/Infos wenigstens abwählen, so dass es nicht so schwer ist, den Überblick zu behalten. 

 

Für mich ist das neue Orderbuch leider eine eindeutige Verschlechterung im Vergleich zu vorher.  

 

Viele Grüße 

Miss Schwertfisch

Silver_Wolf
Legende
5.269 Beiträge

@SMT_Chris  schrieb:

 

Allgemein: Es geht darum, dass wir gesetzliche Vorschriften umsetzen müssen. Ich meine mich erinnern zu können, dass es in den von dir angesprochenen Fällen um Kontraste / Farben geht. Der Handlungsspielraum ist aber durch BFSG vorgegeben. Viel Spielraum haben wir daher nicht. Wenn also das Gesetz ein Kontrast X:Y vorgibt, dann können wir diesen nicht einfach gemäß einer Kundeneinlassung anpassen. Das wäre dann nicht im Sinne des BFSGs - kurz: contra legem. 

 


Wenn das alles so wichtig ist finde ich es erstaunlich dass andere Banken sich darum gar nicht kümmern.

 

Von wegen Kontrast:

Wer  Kunde bei der DKB ist möge in die Mailbox schauen und die unterschiedliche Darstellung von gelesenen und ungelesenen Nachrichten beurteilen.  😞

 

c_laus
Experte ★★
269 Beiträge

@SMT_Chris :

Ok, so langsam verstehe ich mehr und mehr das Problem.

 

Ich habe mich etwas (wirklich nur etwas) in das BFSG eingelesen (und hier nur Farbkontrast bei Text).

 

Mein Eindruck ist, dass die IT (oder wer auch immer das bei der comdirect übernommen hat) die einzelnen Elemente - Informationen - der App isoliert betrachtet hat. Also Beträge, WP-Daten, Umsatzdaten usw. Und das Aussehen, die Darstellung der einzelnen Elemente wurde dann entsprechend der Angaben des BFSG überarbeite und geändert.

 

Das Problem, welches nun entsand: Es wurde weniger darauf geachtet, dass eine app-weite Konsistenz eingehalten wird. Es gibt Unterschiede in den Bereichen bei Farbe, Schriften usw. Es wurde auch weniger darauf geachtet, wie nun die Änderungen unabh. von den Angaben des BFSG wirken, weil: Schwerpunkt waren die Vorgaben des BFSG. Der User schaut sich die App aber anders an ans die IT (...). Und das ist die Kritik der User, die hier geäussert wird.

 

Die IT hat sich weniger/kaum um das Gesamtbild der App Gedanken gemacht. Dieser Überblick ging im Zuge der BFSG Vorgabeneinfah unter.

 

Ich weiss, das wird man in der IT anders sehen, aber ... das, was hier beim User angekommen ist, ist das, was die IT produziert hat. Und das sieht nun mal eben so aus wie es aussieht - nicht gut.

__dpk
Mentor ★
1.402 Beiträge

Man weiß doch wie sowas läuft.

Die Deadline kommt näher, darum werden mehrere Teams gestartet, die die einzelnen Bereiche parallel umstellen. Wichtigstes Ziel ist die Deadline einzuhalten und die wirklich notwendigen Dinge umzusetzen. Es kann dann ja später aufgeräumt werden. 



Solange das Aufräumen und Harmonisieren im Nachhinein erfolgt, ist ja am Ende alles gut.

 

Wenn die Menschen nur über das sprächen, was sie begreifen, dann würde es sehr still auf der Welt sein.
- Albert Einstein -

Weinlese
Mentor ★
1.456 Beiträge

@SMT_Chris  schrieb:
Du sprichts hier von einem Switch, der die komplette Seite umstellt? Optionalität ist nicht im Sinne des BFSG. Der Standard muss barrierefrei sein.

Ja, so einen Switch meine ich. Macht meinetwegen die barrierefreie Version zur Standardversion, aber erlaubt den Kunden im Sinne einer besseren Nutzbarkeit der Seite auch explizit auf eine nicht barrierefreie, "designorientierte" Version umzuschalten.

 

Es gibt meines Wissens auch Vorschriften für den barrierefreien Zugang von öffentlichen Gebäuden. Dennoch werden dort die alten Treppen deshalb nicht abgerissen und es wird auch niemand gezwungen, den Umweg über die Rollstuhlrampe zu nehmen. Genau das tut ihr aber gerade mit euren Webangeboten.

 

Wenn eure Rechtsabteilung der Auffassung ist, dieses Gesetz verbiete sogar den freiwilligen Verzicht auf Barrierefreiheit, dann würde ich Dich bitten, den entsprechenden Passus einmal zitieren zu lassen. Ich kann mir beim besten WIllen nicht vorstellen, dass die Vorschriften für Online-Inhalte in diesem Punkt so rigide sind.

 

Viele Grüße

Weinlese

Silver_Wolf
Legende
5.269 Beiträge

@Weinlese  schrieb:

Wenn eure Rechtsabteilung der Auffassung ist, dieses Gesetz verbiete sogar den freiwilligen Verzicht auf Barrierefreiheit, dann würde ich Dich bitten, den entsprechenden Passus einmal zitieren zu lassen. Ich kann mir beim besten WIllen nicht vorstellen, dass die Vorschriften für Online-Inhalte in diesem Punkt so rigide sind.

 

 


Das ist ja auch vollkommener Quatsch.

Andere Banken ignorieren das auch einfach und niemand sanktioniert das.  🙂

 

c_laus
Experte ★★
269 Beiträge

@Silver_Wolf@Weinlese :

Ich empfehle euch, etwas zu "googeln" nach "BFSG Abmahnung, Bußgelder" usw. Mögliche Ergebnisse: Bußgelder von bis zu 100.000 Euro (§ 39 BFSG) oder Behördliche Anordnungen zur Behebung der Mängel (§ 36 BFSG) - stammt von https://bfsg2025.de (es gibt weitere, ähnliche Ergebnisse auf anderen Seiten). Stichtag ist der 28. Juni 2025. Ich selbst bin kein RA o. Ä., d.h. habe nur etwas nachgelesen und habe von einer Fundstelle zitiert.

 

Was andere Banken (nicht) machen spielt keine Rolle. Es ist deren Entscheidung. Vielleicht kommen ein, zwei Tage vor dem Stichtag überarbeitete Apps oder Webseiten. Aber wie gesagt, es spielt keine Rolle, was andere (nicht) machen. Wir sind hier bei der comdirect. Wenn es Interesse gibt, was andere Banken in Richtung BFSG machen, dann empfehle ich auch, diese zu kontaktieren und einfach nachzufragen.

Weinlese
Mentor ★
1.456 Beiträge

@c_laus  schrieb:

Ich empfehle euch, etwas zu "googeln" nach "BFSG Abmahnung, Bußgelder" usw. Mögliche Ergebnisse: Bußgelder von bis zu 100.000 Euro (§ 39 BFSG) oder Behördliche Anordnungen zur Behebung der Mängel (§ 36 BFSG)


Du machst den zweiten Schritt vor dem ersten. Mir ging es nicht um ein Umgehen des Gesetzes, sondern zunächst erst einmal um die Frage, ob der oben genannte freiwillige Verzicht auf Barrierefreiheit durch den Nutzer wirklich vom BFSG verboten wird. Mir scheint, die comdirect legt das Gesetz hier unnötig restriktiv aus, wodurch sich für den Großteil der Kunden die Qualität des Webangebotes verschlechtert.

 

Viele Grüße

Weinlese

c_laus
Experte ★★
269 Beiträge

@Weinlese : Ja, das wäre auch eine Lösung (und wäre sicherlich nicht verboten), also z.B. ein Schalter für die Darstellung als "BFSG konform" bzw. "nicht-BFSG konform". Ich vermute aber sehr, dass der Arbeitsaufwand für die IT hier zu gross ist. Man schaue sich an, wie langsam neue Funktionen eingebaut werden.

Auch wenn es primär das "optische" betrifft, wäre es so wie zwei Apps zu entwickeln (und das will die IT vermeiden). M.E. beziehen sich die Änderungen der letzten zwei, drei Versionen nur auf das Einhalten des BSFG, viel mehr ist nicht passiert.