am 13.09.2024 11:25
Noch in diesem Jahr soll ein Gesetz verabschiedet werden, welches das Altersvorsorgedepot einführt. Ab dem 01.01.2026 soll es dann möglich sein ein solches zu eröffnen.
Zwar ist noch nichts beschlossen, aber es sickern immer mehr Einzelheiten zu den Plänen durch.
Wie soll das Ganze aussehen:
Ganz stark angelehnt an das Konzept der Riester Rente:
- Steuerlich abziehbare Sparbeiträge
- Zulagen vom Staat
Allerdings mit zwei wesentlichen Unterschieden:
- Keine Beitragsgarantie
- Keine lebenslange Rente
Die Umsetzung erfolgt in einem getrennten Vorsorgedepot. Investieren soll man in eine Positivliste an Anlageklassen können. Bisher wird oft von ETF, Fonds und Aktien gesprochen. Von Anleihen finde ich bisher noch nichts gesichertes. Derivateanbieter wünschen sich natürlich, dass Anlagezertifikate (Idexzertifikate, Aktienanleihen, Discountzertifikate u. ä.) erlaubt werden. Nicht auf dieser Liste werden offensichtlich gehebelte Produkte und Kryptoassets sein.
Ein weiterer Clou ist, dass Umschichtungen im AVD ohne ein Steuerabzug möglich sein sollen. Das bedeutet, dass es einen nicht zu vernachlässigenden Zinseszinseffekt gibt. Eine Verlustverrechnung wird es aber damit auch nicht geben.
Interessant ist aber, dass man auch Wertpapiere von einem regulären Depot übertragen können soll. Dadurch könnte man Positionen mit einem hohen Buchgewinn einfach in das AVD übertragen, um bei Verkauf den Steuerabzug zu vermeiden. Inwiefern man diese Einlagen von der Einkommensteuer abziehen können soll, ist noch nicht durchgesickert. Aus meiner Sicht passend wäre, wenn man den Einstandswert dieser Papiere als steuerlich abzugsfähig anrechnen würde. Das ist deswegen relevant, weil ein Steuerabzug dann in der "Rentenphase" kommt. Ebenfalls soll es möglich sein gegen Gebühr einen Riestervertrag einzubringen.
Es gibt noch nichts festes, was der geförderte Sparbetrag sein wird. Im Raum stehen 2.100 (wie beim Riester), und Beträge zwischen 3.000 und 6.000 EUR pro Jahr. Eine Beschränkung von nicht geförderten Beiträgen soll es nicht geben.
Wie auch beim Riester sind die Auszahlungen wohl komplett zu versteuern. Eine Auszahlung soll ab dem 65 Lebensjahr möglich sein. Diese soll als Rate bis zum 85. Lebensjahr, einer Einmalauszahlung möglich sein. Relevant wäre zu wissen, was mit Beiträgen verfahren wird, die über die steuerliche Abzugsfähigkeit sind, oder Wertpapierüberträge.
Wer vorher an das Geld möchte, muss den Steuervorteil und die Zulagen zurückzahlen. Wie beim Riester soll aber eine wohnwirtschaftliche Verwendung (Kauf, Restschuldablöse) eines eigengenutzten Eigenheims wieder möglich sein.
Quellen: Altersvorsorgedepot: Steuerfrei in ETFs investieren? | justETF, Altersvorsorgedepot: Steuervorteile, Aktien, ETFs und mehr (extraetf.com), Das Altersvorsorgedepot – was Sie jetzt tun sollten! (finanzen.net), Neues Altersvorsorgedepot: Start ab 2026 geplant | Rente (t-online.de), Details von Lindner: So soll die neue private Rente funktionieren - WELT (Paywall),
am 29.09.2026 10:46
@Floppy85 schrieb:Eine Frage zum AVD beschäftigt mich noch. Wenn ich 2 ETF's (oder mehr) bespare - sagen wir MSCI World 100€ und Geldmarkt/Renten ETF mit 50€ =150 €, welchem ETF wird dann die Förderung "draufgeschlagen" ?
Aus gesetzlicher Sicht ist es so, dass der Staat die Förderung auf das Verrechnungskonto auszahlt. Ab diesem Moment dürfte der weitere Prozess von mehreren Faktoren abhängen, die sich aber wahrscheinlich auf der Ebene zwischen Depotinhaber und Broker abspielen und insofern Gegenstand des Vertrages sind.
Im Fall eines Standarddepots mit definierter Gewichtung und laufenden Sparplänen dürfte die Sache anders aussehen als bei einem Selbstentscheider mit lauter Einzelkäufen. Im ersten Fall würde ich davon ausgehen, dass die Bank die Gelder automatisch in der vereinbarten Gewichtung anlegt, in letzterem eher davon, dass die Bank gar nichts macht.
Aber auch in diesen scheinbar trivialen Fällen dürfte es Regeln geben. Beispielsweise könnten ja die Sparraten nicht in fester Aufteilung, sondern zur Wiederherstellung der vereinbarten Gewichtung angelegt werden (fortwährendes Rebalancing).
Und auch beim Selbstentscheider gibt es möglicherweise einen Zwang innerhalb einer gewissen Zeit aktiv werden zu müssen. Schließlich gibt es die Förderung um die Altersvorsorge zu unterstützen. Diese Förderung (oder auch eigene Einzahlungen) unangetatstet auf dem Verrechnungskonto liegen zu lassen, könnte man also als Zweckentfremdung auslegen und untersagen.
am 29.09.2026 12:06
@Morgenmond schrieb:
@huhuhu schrieb:Ja wenn hier alle Werbung machen <ich erhielt immer einen Rüffel>
Dann werfe ich mal F.v.S. in den
RheinÄH Ring 😉
Grüße
Daniel😇
Wenn du schon was wirfst dann hättest du die Konditionen für das AVD von F.v.S. doch gleich mit werfen können.
So ist es wirklich nur Werbung. 😊
Gruß Morgenmond
Guten Morgen @Morgenmond
soviel ich weiß, zb. um die 1,25 % ... 1,00 % ... je nachdem, und pro Jahr. <ohne Gewähr>
Aber Mann/Frau kann über ALLES sprechen,
und da hier ja so einige Millebärchen sind <angeblich> dürfte das kein Problem darstellen 😉
Grüße
Daniel
Was nimmt nochmal dieser Proffe 🤔
am 29.09.2026 12:37
Dann sehe ich schon, dass Uninformierte denken, wenn die Förderung auf dem Verrechnungskonto liegt, man das dann verkonsumieren könnte, weshalb das Verrechnungskonto ja mit einer Sperre versehen werden muss.
am 29.09.2026 14:48
@huhuhu schrieb:
@Morgenmond schrieb:
@huhuhu schrieb:Ja wenn hier alle Werbung machen <ich erhielt immer einen Rüffel>
Dann werfe ich mal F.v.S. in den
RheinÄH Ring 😉
Grüße
Daniel😇
Wenn du schon was wirfst dann hättest du die Konditionen für das AVD von F.v.S. doch gleich mit werfen können.
So ist es wirklich nur Werbung. 😊
Gruß Morgenmond
Guten Morgen @Morgenmond
soviel ich weiß, zb. um die 1,25 % ... 1,00 % ... je nachdem, und pro Jahr. <ohne Gewähr>
Aber Mann/Frau kann über ALLES sprechen,
und da hier ja so einige Millebärchen sind <angeblich> dürfte das kein Problem darstellen 😉
Grüße
Daniel
Was nimmt nochmal dieser Proffe 🤔
Du hast aber den Threadtitel schon gesehen, oder ?
Es geht um das AVD nicht um deine private Geldanlage.
Da ist es egal ob Millebärchen oder nicht, mehr als 1.800€/Jahr bekommst du nicht gefördert.
Selbst die 1% oder sogar weniger wären für mich beim AVD mehr als überteuert, da geh ich eher zu Scalable.
Gruß Morgenmond
am 29.09.2026 15:13
@Morgenmond schrieb:
@huhuhu schrieb:
@Morgenmond schrieb:
@huhuhu schrieb:Ja wenn hier alle Werbung machen <ich erhielt immer einen Rüffel>
Dann werfe ich mal F.v.S. in den
RheinÄH Ring 😉
Grüße
Daniel😇
Wenn du schon was wirfst dann hättest du die Konditionen für das AVD von F.v.S. doch gleich mit werfen können.
So ist es wirklich nur Werbung. 😊
Gruß Morgenmond
Guten Morgen @Morgenmond
soviel ich weiß, zb. um die 1,25 % ... 1,00 % ... je nachdem, und pro Jahr. <ohne Gewähr>
Aber Mann/Frau kann über ALLES sprechen,
und da hier ja so einige Millebärchen sind <angeblich> dürfte das kein Problem darstellen 😉
Grüße
Daniel
Was nimmt nochmal dieser Proffe 🤔
Du hast aber den Threadtitel schon gesehen, oder ?
Es geht um das AVD nicht um deine private Geldanlage.
Da ist es egal ob Millebärchen oder nicht, mehr als 1.800€/Jahr bekommst du nicht gefördert.
Selbst die 1% oder sogar weniger wären für mich beim AVD mehr als überteuert, da geh ich eher zu Scalable.
Gruß Morgenmond
Is ja jutt, dachte nur mal so, mein Gott auch.
Aber, am 03.10. <Party auf dem Dach> erhalte ich von den Jungs aus dem Triangel bestimmt eine kleine Dankbarkeit 😉
...anders wie hier 😞
Grüße
Daniel