Hallo, Die Mindestanlagesumme für den erstmaligen Erwerb der
Anteilklasse I (AK I) wurde ab dem 01.07.2025 deutlich gesenkt – von
bisher €100.000,- auf €10.000,-.Für spätere Zukäufe gilt keine
Mindestgrenze.Ein Ausgabeaufschlag wird nicht erhoben.Die...