Der Passus "festzustellen, u.a. ob der Kunde als Strohmann für einen
anderen agiert und was der Zweck des Geschäfts ist" steht nicht im
zitierten Gesetz und das kann auch eine Bank nicht wirklich leisten. Wie
Geheimrat schon erwähnt hat, im Grunde ka...
@ehemaliger Nutzer schrieb:@Michael Maierdie Bank ist gesetzlich
verpflichtig zu prüfen, ob da ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz
vorliegt.Und wenn der Kunde diesen Verdacht nicht ausräumen kann, bleibt
der Bank nur übrig das Konto zu kündigen.Je...
@ehemaliger Nutzer: Und was, bitte, ist bei " hohe Bareinzahlungen oder
Auslandsüberweisung/Eingänge über 10.500€ " so anstößig? Ein Dirk
Nowitzki beispielsweise verdient solche Beträge im Ausland innerhalb
kürzerster Zeit. Der macht korrekterweise f...
@ehemaliger Nutzer: 15 Mille sind kein Pappenstil, aber eine
Kontokündigung deswegen sehr wohl. Der Verweis auf die AWV-Meldung ist
in diesem konkreten Fall genau so wie die oben erwähnte Zollerklärung
off-topic, es wurde kein Gesetz verletzt. Diese ...