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am 20.12.2019 10:30
Mir ist bekannt, dass hier keine steuerliche Beratung stattfindet. Dies vorab. Aber event. fällt diese Frage ja nicht in diese Kategorie.
Als früher langfristig Selbständiger mit geringer staatlicher Rente habe ich vom Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten ( für 3 Jahre ). Hat jemand im Forum das Wissen dazu, ob ich mich um Steuern, die bei Verkauf von z.B. Aktiengewinnen anfallen, überhaupt nicht kümmern muß?
Geneva
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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am 20.12.2019 11:06
Hallo @geneva,
du kannst die Nichtveranlagungs-Bescheinigung bei uns einreichen. Dann werden wir für dich keine Abegeltungsteuer mehr automatisch abführen.
Aus rechtlichen Gründen benötigen wir die Nichtveranlagungs-Bescheinigung im Original per Post.
Viele Grüße
Philipp
In der Kürze liegt die Wü
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am 20.12.2019 12:22
Die NV-Bescheinigung gilt nur für "deutsche" Steuern. Wenn du z.B. quellensteuerbelastete Dividenden von Auslandsaktien erhältst, und diese Quellensteuer zurückhaben möchtest, dann mußt du selbst aktiv werden.
Alles Wichtige steht hier in der Community: hier klicken
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am 20.12.2019 12:22
Hallo Philipp,
danke für Deine schnelle Antwort. Die NVA-Bescheinigung für 2020 und Folgejahre ist schon bei Comdirect. Mir ging es darum, ob ich mir ÜBERHAUPT Gedanken über die Versteuerung von Erträgen machen muß, auch über die 801,-- hinaus.
Geneva
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am 20.12.2019 14:09
@geneva schrieb:Hallo Philipp,
danke für Deine schnelle Antwort. Die NVA-Bescheinigung für 2020 und Folgejahre ist schon bei Comdirect. Mir ging es darum, ob ich mir ÜBERHAUPT Gedanken über die Versteuerung von Erträgen machen muß, auch über die 801,-- hinaus.
Geneva
Das ist nicht pauschal zu beantworten: Die NV-Bescheinigung sagt nur aus, dass dein voraussichtliches Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 9200 EUR liegt und daher erstmal keine Steuern anfallen. (Bei Kapitalerträgen kommen noch die 801 EUR dazu).
Wir können aber nicht beurteilen, wie viel drunter du liegst (auch weil Renten ja nur teilweise berücksichtigt werden). Liegst du nur knapp drunter, könnten 1000 EUR Kapitaleinnahmen im Jahr (sind ~200 nach Freistellung) durchaus steuerrelevant sein (wenn auch <25%). Liegst du weit drunter, ist der Puffer entsprechend höher.
Die Bank meldet die nach NV freigestellten Erträge aber jeweils im Folgejahr dem Finanzamt -- wenn du in Summe also über dem Grundfreibetrag liegst, wird sich das FA schon bei dir melden und dich wahrscheinlich zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern. Bis dahin solltest du mal deinen Puffer (s.o.) überschlagen und ansonsten ruhig schlafen 🙂

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