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Deutscher Staatsbürger, wohnhaft in der CH- Steuerfrage

Knamron
Autor
2 Beiträge

Hallo, 

ich wohne und arbeite  seit einiger Zeit in der Schweiz und bin sozusagen voll steuerpflichtig hier. 

Nun wollte ich in 3 Jahren wieder zurück nach Deutschland aber schon jetzt dort ein Depot eröffnen und in ETF investieren. 

Wie sieht es mit den Steuern aus? 

Was kommt da auf mich zu? Nützt mir der Steuerauszug der comdirect hier in der CH etwas? Ist es besser auf ausschüttende ETF zu verzichten solange ich noch hier in der Schweiz bin?

 

Stehe mit dem Thema auf Kriegsfuss und werde einfach nicht schlau.

 

Vielen Dank

 

Knamron

5 ANTWORTEN

nmh
Legende
9.960 Beiträge

@Knamron 

 

Herzlich willkommen in dieser Community!

 

Im Steuerrecht gilt in fast allen Staaten das "Wohnsitzprinzip". Solange Du in der Schweiz wohnst (gewöhnlicher Aufenthalt), bist Du dort und nicht in Deutschland steuerpflichtig. Das bedeutet, dass comdirect Dich als "Steuerausländer" behandelt und Erträge ohne deutschen Steuerabzug auszahlt. Das Geld musst Du in der Schweiz versteuern.

 

Leider kenne ich mich mit dem Steuerrecht der Schweiz nicht aus. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es nachteilig ist, bereits jetzt ein Depot bei comdirect zu eröffnen und die Erträge drei Jahre lang in der Schweiz zu versteuern. Für die Frage ausschüttend oder thesaurierend dürfte die Frage relevant sein, ob es in der Schweiz einen Sparerfreibetrag ähnlich wie in Deutschland gibt. 

 

Viel Erfolg dabei!

 

Beste Grüße aus München

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Knamron
Autor
2 Beiträge

@nmh 

Danke für deine Antwort.

Kursgewinne werden in der CH nicht versteuert was für thesaurierende ETF spricht.

Sparerfreibetrag von 810EUR gibt es hier leider nicht.

Depotgebühren liegen hier bei 200 CHF p.a oder mehr. Zudem gibt es keine Sparplanfunktion und Steuerauszüge machen 100CHF... Sprich, es kommt einiges an Nebenkosten zusammen.

Wenn ich dann noch in 3 Jahren ein Depotwechsel mache von CH nach D, dann kostet mich das 50-100 CHF PRO WERT.

 

So grob denke ich, dass es sich schon lohnen würde

dg2210
Legende
6.235 Beiträge

@Knamron  schrieb:

@nmh 

Danke für deine Antwort.

Kursgewinne werden in der CH nicht versteuert was für thesaurierende ETF spricht.

 


Dann würde ich von einem Depotübertrag nach Deutschland sowieso abraten und stattdessen die Papiere im letzten Schweizer Jahr steuerfrei verkaufen und in Deutschland neu kaufen.

 

Ja, wenn man einmal ins Ausland schaut, dann sieht man, wie günstig die deutschen Banken im europäischen Vergleich tatsächlich sind.  

 

Der "Sparkojote" https://www.sparkojote.ch/depot/  empfiehlt für Schweizer Steuerzahler den Broker Swissquote, ansonsten rate ich von dem Blog eher ab.

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @Knamron und herzlich willkommen in unserer Community!

 

Ich habe bezüglich deiner Frage zur Besteuerung mal unsere "Steuer-Spezis" kontaktiert und möchte zu den Ausführungen von @nmh folgende, allgemeine Informationen ergänzen.

 

Wenn du als Kunde länger als 183 Tage im Jahr in der Schweiz lebst, bist du in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, dass du auf Erträge (z. B. Wertpapierverkäufe oder Zinsen) keine Abgeltungsteuer zahlst.


Was du allerdings zahlst ist die Quellensteuer, die an der Quelle einbehalten wird (z.B. bei ausländischen Dividendenzahlungen). Weiterhin erfolgt bei Dividenden von deutschen Kapitalgesellschaften der volle Steuerabzug (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag). Eine eventuelle Erstattung erfolgt gegebenenfalls über das Finanzamt des jeweiligen Wohnlandes.

 

Nähere Infos kann dir sicherlich ein Steuerberater liefern, da wir keine steuerliche Beratung anbieten können.

 

Gruß

Erik

 

P.S. Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn du das Depot bei uns eröffnest. 😉

 

 

dg2210
Legende
6.235 Beiträge

@SMT_Erik  schrieb:


Was du allerdings zahlst ist die Quellensteuer, die an der Quelle einbehalten wird (z.B. bei ausländischen Dividendenzahlungen). Weiterhin erfolgt bei Dividenden von deutschen Kapitalgesellschaften der volle Steuerabzug (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag). Eine eventuelle Erstattung erfolgt gegebenenfalls über das Finanzamt des jeweiligen Wohnlandes.

 

 


Mehr Informationen zum Erstattungsverfahren:

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Kapitalertraege/Kapitalertragsteuerentlastung/Schriftliches_Antra...