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Geschäftspraktiken wie bei Kleinganoven

RRRRRR
Experte ★
132 Beiträge

Gestern habe ich endlich die Konsequenz aus den Fehlentwicklungen der vergangenen Monate gezogen und nach elf Jahren den noch vorhandenen Rest der Geschäftsbeziehung gekündigt.

 

Nun staune ich nicht schlecht, mit welchen unseriösen Methoden die comdirect bank versucht, zum Abschluß noch ein paar Euro abzuzocken. Es wird nun vor Löschung des Girokontos noch ein "Kanalzuschlag" in Höhe von 4,90 € berechnet, weil mit der Löschung des Kontos auch die irgend wann einmal eingeräumte Überziehungskreditlinie gelöscht wird.

 

Je nach Gemütsverfassung kann man das als netten Versuch oder einfach nur als schäbig bezeichnen. Es ist jedenfalls rechtswidrig, weil damit faktisch ein Entgelt für die Kontolöschung berechnet wird, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzulässig ist. Zumindest hat die Bezeichnung "Kanalzuschlag" aber einen gewissen Charme, denn dieser Versuch ist eindeutig ein Griff ins Klo.

 

Leute, ich freue mich schon auf den Rechtsstreit, den wir um die 4,90 € führen werden.

11 ANTWORTEN

dg2210
Legende
6.893 Beiträge

@RRRRRR  schrieb:

 

 

 Es wird nun vor Löschung des Girokontos noch ein "Kanalzuschlag" in Höhe von 4,90 € berechnet, weil mit der Löschung des Kontos auch die irgend wann einmal eingeräumte Überziehungskreditlinie gelöscht wird.

 

 


Tja, wer nicht lesen will, muß zahlen...

 

Screenshot_20200610_110019.png

RRRRRR
Experte ★
132 Beiträge

Du übersiehst, dass die comdirect bank die Möglichkeit der Kündigung online im Internet-Banking gar nicht vorsieht. Außerdem darf grundsätzlich kein Entgelt für eine Kontolöschung berechnet werden. Und was die mit der Dispolinie bei Kontoauflösung machen, ist ausschließlich deren Angelegenheit.

 

Mit der gleichen Begründung könnte man auch für die Abmeldung bei der Schufa oder die Sperrung der Karten bei Kontoschließung noch ein Extra-Entgelt berechnen.  Auch das wäre aber unzulässig. Schauen wir mal, ob da noch was an kreativen Erwerbsversuchen kommt.

Antonia
Mentor ★★★
3.059 Beiträge

@RRRRRR 

 

Da du 11 Jahre dabei warst, kann es so schlimm ja nicht gewesen sein!

 

Konkrete Mißstände hast du nicht ausgeführt.

 

Hier im Forum Dampf abzulassen, bringt niemanden weiter.

Diese Energie hättest du besser beim Lesen der AGB und dem Preis- und Leistungsverzeichnis investiert.

 

Zieh einfach einen dicken Schlußstrich und lasse los!

Nachtreten (Anwalt, Klage, Anschwärzen im Forum etc....) trifft nur dich selbst.

 

Alles Gute wünscht Antonia

Grüße von Antonia
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

GetBetter
Legende
7.857 Beiträge

@RRRRRR  schrieb:

Leute, ich freue mich schon auf den Rechtsstreit, den wir um die 4,90 € führen werden.


Ach, wie ich diese ganzen Ich-bin-Mr-Wichtig-und-ich-nehme-mir-mein-Recht-koste-es-was-es-wolle-Typen schätze.

Albern!

huhuhu
Legende
8.213 Beiträge

Absolut, und bei diesem Streitwert werden sich die RAe um das Mandat duellieren.

 

Wurde auch immer wieder gerne auf dem Bau verwendet;

zb.

"wat, isch werd mingem Anwalt bescheid jeben,

der wird misch schon mein recht verteidigen" Smiley (überglücklich)

 

Ja, wer heutzutage alles einen eigenen RA hat...Herrlich

RRRRRR
Experte ★
132 Beiträge

Anwalt bin ich selbst und Klage hätte die comdirect bank erheben müssen, um die 4,90 € zu bekommen, denn alle Konten standen bei Kündigung natürlich auf exakt 0,00 €. Aber die lesen hier wohl mit und möchten sich die Peinlichkeit ersparen. Reklamiert hatte ich es noch nicht, nur hier ein wenig geschimpft. Heute nachmittag wurde dann per e-Mail mitgeteilt: "... bei der Bearbeitung Ihrer Kündigung kam es zu einer Fehlbuchung. Diesen Fehler bitten wir zu entschuldigen. Die Rückbuchung erfolgte am heutigen Tag. ..." Es gibt also doch kein Musterverfahren zu den Möglichkeiten und Grenzen der Bepreisung von Kündigungen.

 

Madsen
Autor ★
10 Beiträge

Alles normal, habe auch gekündigt

scheint aber nicht zu interessieren

BVB565
Autor ★★
131 Beiträge

Viel Spaß beim Einklagen deiner 4,90 €. Die Kosten für einen Mahnbescheid liegen alleine bei mindestens 32 €. Ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe kostet weitere 15 € und vom Gerichtsverfahren im Falle des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid ganz zu schweigen. 

 

Viel Spaß, wenn deine Klage abgewiesen wird. Der Zuschlag ist berechtigt, da du die Abschaffung des Dispos auch online vornehmen kannst. Du wolltest es am Telefon machen und dann muss dieser "Kanalzuschlag" auch bezahlt werden. Ganz einfach. Wenn ich Richter wäre, und deine Klage bekäme, würde ich sie abweisen.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@RRRRRR ich bin voll auf deiner Seite. Lass dich nicht ärgern von den anderen hier - die halten zusammen, und tendenziell zur Comdirect, in jedem Fall aber gegen den mündigen, (berechtigt) zornigen "Außenseiter", der sich hier im Forum Luft verschafft. Ich wünschte, alle Menschen wären wie du - und würden den ganzen Firmen ihre unzähligen dreisten/unverschämten/illegalen Machenschaften NICHT durchgehen lassen, und bei jedem kleinen Scheiss auf die Barrikaden gehen incl. Klage etc - Langfristige Folge wäre nicht etwa eine komische Bürokratenwelt, sondern dass bei den Firmen ein Umdenken einsetzen würde, und man Kunden von vornherein wirklich ernst nehmen und ehrlich behandeln würde. Aber das passiert natürlich nicht. Stattdessen macht man sich lustig über "Querulanten" und "Besserwisser" wie uns.

 

Fazit: Respekt für dich im Allgemeinen, und besonderen Respekt für den konkreten hier erzielten Erfolg! Für den Rest: Schämt euch. Geschlossen habt ihr gegen @RRRRRR angeredet und sein Anliegen auf alle Weisen abgetan - aber dann gibt selbst die Bank ihm freiwillig recht, OHNE KLAGE. Das spricht Bände. Vor allem sagt es etwas über euch aus. 

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