Betriebliche Altersvorsorge

am 10.10.2019 10:58
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am 10.10.2019 10:58
Hallo zusammen,
vielleicht kennt sich hier jemand damit aus.
Mein Arbeitgeber bietet die Betriebliche Altersvorsorge an.
Ich kann mich nächste Woche mal bei der Personalabteilung beraten lassen, daher kenne ich noch nicht alle Details,
mir wurde aber gesagt, dass anscheinend auch eine abgeschlossen werden kann "ohne" das ich selber was einzahle sondern nur der Arbeitgeber.
Macht das Sinn bzw. auf was muss ich achten?
Danke
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am 10.10.2019 12:17
Die Altersvorsorge steht auf drei Säulen: a) gesetzliche Pflichtsysteme, b) betriebliche Altersvorsorge und c) die private Altersvorsorge.
a) wird vom unversteuerten Bruttoeinkommen abgezogen. Die Beiträge sind teilweise (prozentsatz steigt jährlich) von der Einkommensteuer als Sonderausgaben absetzbar. Im Gegenzug wird die Rente auch im Alter teilweise versteuert. (prozentsatz steigt ebenfalls jährlich).
c) wird vom Nettoeinkommen bezahlt (zB Aktiensparplan). Bei der Aufzehrung im Alter müssen nur die Gewinne versteuert werden.
b) ist vielfältig
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
- Direktzusage
1) bedeutet, dass der Arbeitgeber eine Rentenversicherung (bei der Allianz zB) abschließt bei der er die Beiträge zahlt und Du der Leistungsempfänger bist.
2) bedeutet, dass der AG und/ oder AN in eine Kasse einzahlen. Die Beiträge können steuer- und SV-befreit sein, wenn sie vom Brutto einbehalten werden. Allerdings muss dann die Leistung später versteuert (und sozialversichert) werden (irgendwann muss das Einkommen versteuert werden). Werden die Beiträge netto geleistet, dann muss man sehen ob sie als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.
3) wie 2) nur als fonds.
4) kann aushelfen, wenn die Bezüge im Alter unter einer gewissen Grenze liegen. Hat sozialen Charakter und somit kein plan- oder sparbares Element der AV.
5) der AG verpflichtet sich dem AN eine direkte Betriebsrente zu zahlen. Er bildet dafür meistens Rückstellungen. Rente muss im Alter wie ganz normales Einkommen versteuert und sozialversichert werden. Das wird bei Einstellungen von attraktiven AN (zB AT) gerne als Entgeltbestandteil mitangeboten.
Im Kern muss man darauf achten, dass Beiträge nicht doppelt besteuert oder sozialversichert werden (beim Sparen und beim Verzehren). Es gibt auch Unterschiede bzgl. Garantien und Vererbbarkeit. Außerdem die Frage ob die Leistung verrentet wird oder als einmalige Zahlung ausgeschüttet wird. Das muss dann etwas in die private Finanzplanung (Fälligkeit Hypothek Haus zB) passen. Da kann man pauschal keine Empfehlung abgeben. Unsere Personalabteilung berät sehr ehrlich und versucht nicht einem etwas zu verkaufen. Sie sprechen Vor- und Nachteile offen an. Oftmals ist die Altersvorsorge günstiger, wenn der AG sie selbst in die Hand nimmt. Kleine bis mittelständische Unternehmen haben aber selten die Möglichkeit dazu und nutzen dann die Angebote von Versicherern. Da muss man dann nochmal genauer hinschauen (Kosten, Leistungen, Ausschlüsse etc.).
Unterschiede gibt es auch bzgl. Risikoabsicherungen. Oftmals kann man noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung dazunehmen, die dann eine vereinfachte Gesundheitsprüfung (wegen Rahmenvertrag) hat. Das ist eventuell zu überlegen, wenn man schon mal krank war und eine "normale" BU zu teuer würde. Die vereinfachte Prüfung checkt oftmals nur die letzten 2 Jahre auf Vorerkrankungen.
Ich hoffe das hilft etwas um nicht ganz unvorbereitet in den Termin zu gehen. Schau mal was Dir angeboten wird und nimm Unterlagen mit nach Hause. Manche Vor- und Nachteile sieht man erst auf den zweiten oder dritten Blick.
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am 10.10.2019 13:21
@ehemaliger Nutzer schrieb:mir wurde aber gesagt, dass anscheinend auch eine abgeschlossen werden kann "ohne" das ich selber was einzahle sondern nur der Arbeitgeber.
Macht das Sinn bzw. auf was muss ich achten?
Hallo,
was @akonkret schrieb ist alles völlig richtig.
Zu deiner obigen Frage noch soviel: das kann sein, dass das bei deinem Arbeitgeber möglich ist. Z.B. sehen einige Tarifverträge sogenannte Altersvorsorge-wirksame Leistungen (AvL) vor. Die zahlt dann der Arbeitgeber in eine betriebliche Altersvorsorge ein, wenn du eine solche abschließt. Es steht dir dann frei, noch mehr als den Betrag, der vom Arbeitgeber kommt, hinzuzuzahlen (wovon ich in den meisten Fällen abraten würde, aber es hängt von der konkreten Ausgestaltung der BAV ab).
Mach es wie mein Vorschreiber schon sagte, lass dir Unterlagen geben, und danach kannst du ja gerne konkreter fragen und auch beschreiben wie das Angebot deines Arbeitgebers überhaupt aussieht. Es gibt in der Tat versteckte Fallen wie z.B. doppelte Beiträge zur Krankenversicherung u.ä.
Gruß
baha

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