am 02.03.2020 10:44
Hallo,
Meine Frau und ich haben folgendes Problem:
Als wir vor Jahren zusammengezogen sind haben wir, zur besseren Übersicht unserer Finanzen ein Gemeinschaftskonto angelegt. Ich hatte immer Zugriff auf beide Konten via App und Online Banking, meine Frau nicht. Jetzt bekommen wir Nachwuchs, umso wichtiger wäre es jetzt dass wir beide einen Einblick auf das Konto haben.
Also Hotline angerufen und die Antwort bekommen dass meine Frau damals bei der Eröffnung als "neue" Person angelegt wurde. Jetzt scheint es nicht möglich beide, offensichtlich identischen Personen zusammenzuführen. Ist das so korrekt? Für uns ist das essenziell? Wäre die "richtige" Lösung jetzt noch ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen nur um dieses Problem zu beheben? Das Wäre für mich unsinnig und ein erheblicher Aufwand. Gibt es da keine andere Lösung?
am 02.03.2020 11:08
Hallo @Lasso und herzlich willkommen in unserer Community!
Eine Frage vorweg: Führt deine Frau bei uns ein eigenes Einzelkonto oder ist sie bei deinem Konto bevollmächtigt?
Gruß aus Quickborn
Erik
am 02.03.2020 11:45
Hallo Erik,
danke für die schnelle Rückmeldung. Wir führen beide ein Einzelkonto (als Gehaltskonto) und sind nicht auf das jeweilig andere Konto berechtigt. Die "Zusammenführung" erfolgt über das Gemeinschaftskonto.
am 02.03.2020 11:56
Dank für die Info, @Lasso. Dann lässt sich in diesem Falle leider nichts anderes tun, als ein neues Gemeinschaftskonto zu eröffnen und das bisherige im Anschluss zu kündigen 🤷♂️.
Bitte vermerkt handschriftlich auf dem Antrag, dass dieses Konto mit euren beiden Einzelkonten zusammengeführt werden soll, um das Multibanking nutzen zu können.
Gruß
Erik
am 02.03.2020 12:59
Hallo,
das ist gar nicht gut gelöst. Durch einen vermutlich händischen Fehler müssen wir jetzt:
- ein komplett neues Gemeinschaftskonto beantragen
- Alle Lastschriften und Daueraufträge ändern
- Uns 4 (EC & Visa) Karten ausstellen lassen (die Umwelt dankt)
- Das neue Konto mit PhotoTAN, etc. auf den Geräten neu einrichten
am 04.03.2020 22:35
wäre es für euch vielleicht praktischer, wenn deine Frau ihr Einzelkonto kündigt und neu eröffent mit den Stammdaten aus dem Gemeinschaftskonto?
Dann brauch nur sie für ihr Einzelkonto neue Karten und eventuell sind das dann deutlich weniger Lastschriften/Überweisungen die angepasst werden müssen.
am 05.03.2020 07:03
Hallo,
das wäre eine Idee allerdings wäre der Aufwand was Lastschriften, Daueraufträge usw. angeht höher als beim Gemeinschaftskonto.
Ich würde mich ja damit zufrieden stellen wenn man sagt dass es jetzt nicht geht, man aber daran arbeitet. Ich lasse mich gerne korrigieren, vermute aber dass es eher systembedingte und keine rechtlichen Hürden sind. Und wenn so ein use case öfter vorkommt könnte man dort zumindest IT-seitig einen Demand einstellen!?