am 20.01.2023 20:41
Hallo zusammen,
seit Nov 2022 wird bei der Bezahlung per Kreditkarte von VISA in Argentinien die Blue Euro Rate (etwa 400 ARS pro EUR) als Wechselkurs genommen.
Die Commerzbank nutzt leider immer noch den offiziellen Wechselkurs (etwa 200 ARS pro EUR).
Ist abzusehen ob sich das in nächster Zeit ändert?
Ich dachte immer der Wechselkurs der Commerzbank orientiert sich am VISA Kurs.
Danke
Chris
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 28.01.2023 09:39
@banker777 schrieb:Die Frage ist doch, können gebuchte Umsätze einfach im Nachhinein geändert und anders berechnet werden?
Es wurden keine gebuchten Umsätze im Nachhinein geändert.
Es wurde eine Vormerkung angezeigt, die informellen Charakter hat, aber nicht verbindlich ist. Diese Vormerkung wurde mit dem Kurs von Visa angezeigt, der ausschließlich für Tourisen gedacht war. Eine Vormerkung ist keine Buchung.
Anschließend wurde gebucht und zwar zum Commerzbank-Kurs - genauso wie es im PLV mit dem Kunde vereinbart wurde.
Das PLV sollte man vorher lesen und auch verstehen. Wenn man etwas nicht versteht (z.B. Devisenkurse) sollte man das, was man nicht versteht (Bezahlen in ausländischer Währung), auch nicht nutzen.
@banker777 schrieb:Wenn dem so ist, dann kann man ja nie wieder im Ausland einkaufen mit seiner Kreditkarte.
Du kannst dir im Ausland vor dem Kauf den aktuellen Kurs anschauen. Den findest du - wie im PLV vereinbart - hier:
Alternativ kannst du den Händler vor Ort bitten, in deiner Währung (EUR) abzurechnen. Viele Händler bieten diese Option an - der Wechselkurs ist dann natürlich nochmal ein bisschen schlechter, aber du siehst den Betrag in EUR dann direkt beim Bezahlen.
am 28.01.2023 10:15
Hört doch endlich auf zu diskutieren.
Die Comdirect unterliegt dem BGB.
§305b BGB
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ihr könnt hier noch und nöcher über alles diskutieren, Fakt ist die Bank hat über die 3-Raten-SMS einen Individualvertrag über den Touristen Peso abgeschlossen, die berühmten AGB und PLV gelten hier also nicht mehr. Jeder Geschädigte kann sich darauf berufen und Schadensersatz verlangen, soweit man nicht von Kaufverträgen zurücktreten möchte. Dafür muss man kein Anwalt sein, dafür reicht ein Lesen des BGB und eine Nachricht an Comdirect. Wir sind einfache Verbraucher und genau für solche dubiosen Geschäftspraktiken gibt es diese Paragrafen.
am 28.01.2023 10:20
😂
Da hat also jemand die Weisheit mit Löffeln gefressen und redet hier schon von "Fakt ist" und davon, dass AGB und PLV hier nicht mehr gelten. Dabei ist es schlicht eine juristisch zu klärende Behauptung, dass VORGEMERKTE Buchungen als individuelle Vertragsabreden zählen.
Aber Hauptsache, selbstbewusst irgendwas herausposaunen.
am 28.01.2023 10:25
Wenn mir jemand schriftlich einen Kredit über 600 Euro anbietet, obwohl laut seinen AGB und der späteren Abbuchung ein Betrag von 1000 Euro "korrekt" gewesen wäre, dann ist die Zahlung über 600 Euro eine Individualabrede. Es sei denn, die Comdirect hätte bei Ausgabe des Angebots bereits geschrieben: Hey, das Angebot ist nicht bindend, da der Betrag noch final um bis zu 50% abweichen kann.
Das muss kein Gericht der Welt 10 Jahre lang begutachten.
Ich weiß nicht was ihr beruflich macht, aber das hier hat nichts mit Nischenrecht zu tun sondern ist klar geregelt.
am 28.01.2023 10:29
und genau da haben wir es doch. Der Begriff "vorgemerkt" ist kein festes Angebot, wie kommst du darauf?
am 28.01.2023 10:37
Das ist ein Vertragsangebot über einen Ratenkredit meine Freunde, bitte einmal die Passage zeigen, die auf eine Vormerkung oder eine Abweichung des finalen Kurses hinweist oder vielleicht sogar auf einen gänzlich anderen Kurs, der laut AGB final zur Anwendung kommt.
Findet ihr nicht? Dann ist das wohl ein bindendes Vertragsangebot, das die AGB aushebelt. Dumm gelaufen Comdirect.
am 28.01.2023 10:40
Alles klar, da hast du Recht, ist für mich auch ein Angebot.
Die entscheidende Frage ist nun, hast du das Angebot angenommen? Dann könntest du Chancen haben. Wenn nicht, fällt deine Argumentation ins Wasser.
am 28.01.2023 11:07
So ärgerlich es ist (auch ich habe hier vermutlich einige € in den Sand gesetzt), ich bin froh, dass ich endlich mitbekommen habe, wie die Comdirect hier jahrelang eigene (schlechtere) Kurse gegenüber der Vormerkung abbucht. Und das zusätzlich zu den 1,75% an Auslandseinsatzgebühr. Ich bin sehr oft im nichteuropäischen Ausland unterwegs und habe bishin immer meine Comdirect Kreditkarte benutzt.
Habe hier jetzt Lehrgeld bezahlt, aber habe soeben ein neues Konto inkl. Depot bei einer anderen Bank eröffnet und werde dorthin umziehen.
Das Thema vorgemerkte/abgebuchte Umsätze ist für mich jedoch noch nicht komplett abgehakt, da werde ich auch noch dranbleiben.
am 28.01.2023 11:09
Frage ist halt, was man draus macht. Es dürfte eine nicht sooo kleine Anzahl Betroffene geben, aber für viele wird sich der "Vermögensschaden" irgendwo zwischen 50-500€ bewegen. Den Klageweg dürften da zurecht viele scheuen.
Ob Verbraucherzentralen wegen sowas Musterfestellungsklage erheben, ehrlich gesagt keine Ahnung.
am 28.01.2023 11:44
@Alexander26 schrieb:
Das ist ein Vertragsangebot über einen Ratenkredit meine Freunde, bitte einmal die Passage zeigen, die auf eine Vormerkung oder eine Abweichung des finalen Kurses hinweist oder vielleicht sogar auf einen gänzlich anderen Kurs, der laut AGB final zur Anwendung kommt.
Findet ihr nicht? Dann ist das wohl ein bindendes Vertragsangebot, das die AGB aushebelt. Dumm gelaufen Comdirect.
Dass das ein Vertragsangebot ist kann ich so akzeptieren, alle Deine weiteren Rückschlüsse sind aus meiner Sicht Überinterpretationen, die richtig sein können oder auch nicht.
Wenn ich zur Bank gehe und mir ein Kreditangebot über 354.030 € zum Kauf eines Hauses machen lasse und dies annehme, dann ist es genau das: Die Vereinbarung über eine Finanzierung über 354.030 € für dieses Haus.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass das Haus deswegen nur 354.030 € kosten darf.
Insofern sehe ich nicht, dass dieses Angebot irgendwelche Passagen aus den AGB aushebeln würde.