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Verlustbescheinigung fehlerhaft....und comdirekt ignoriert sämtlich Anfragen

snitchy
Autor ★★
19 Beiträge

Hallo,

 

ich habe letzes jahr 1 position mit Verlust verkauft, und eine Position wurde seitens der Bank wertlos ausgebucht. (Durch mehrere Reverse Splitts waren nur noch Bruchstücke übrig und die werden unter neuer WKN nicht mehr eingebucht...weg waren sie)

 

Beide Positionen ohne Verrechnung im Verrechnungstopf.!

 

Nach langen hin und her, bekam ich dann schriftlich das diese auf der Steuermitteilung 2022 ausgewiesen werden.

 

Dann kam im Mai, da wurde nur die erste Position ausgewiesen, die zweite fehlt.

 

Seit Mai, ist jetzt die sogenannte "Fachabteilung" dran den Fall zu bearbeiten.

 

Ich würde ja gern meine Steuererklärung abgeben und gern meinen Verlust gegenrechnen lassen.

 

weiß einer ob die Steuerbescheinigung zwinglich notwendig ist oder ob ich das auch nachweisen kann, mit Kaufbescheinigung,  und der Ausbuchungbescheinigung ??

 

 

 

danke

19 ANTWORTEN

dg2210
Legende
6.281 Beiträge

Über die Steuern (und die Anrechenbarkeit von Verlusten) entscheidet nicht die Bank, sondern dein Finanzamt. Die Bankbescheinigungen sind hilfreich, aber i.d.R. nicht notwendig. Notwendig ist nur, daß du in der Erklärung das Feld "Ich beantrage Überprüfung der Kapitalerträge" (o.ä) markierst und Belege beifügst.

paej
Mentor ★★
1.931 Beiträge

@snitchy  schrieb:

Hallo,

 

ich habe letzes jahr 1 position mit Verlust verkauft, und eine Position wurde seitens der Bank wertlos ausgebucht. (Durch mehrere Reverse Splitts waren nur noch Bruchstücke übrig und die werden unter neuer WKN nicht mehr eingebucht...weg waren sie)

 

Beide Positionen ohne Verrechnung im Verrechnungstopf.!

 

Nach langen hin und her, bekam ich dann schriftlich das diese auf der Steuermitteilung 2022 ausgewiesen werden.

 

Dann kam im Mai, da wurde nur die erste Position ausgewiesen, die zweite fehlt.

 

Seit Mai, ist jetzt die sogenannte "Fachabteilung" dran den Fall zu bearbeiten.

 

Ich würde ja gern meine Steuererklärung abgeben und gern meinen Verlust gegenrechnen lassen.

 

weiß einer ob die Steuerbescheinigung zwinglich notwendig ist oder ob ich das auch nachweisen kann, mit Kaufbescheinigung,  und der Ausbuchungbescheinigung ??

 

 

 

danke


Schau doch erst mal in der Steuerübersicht / Detailanzeige ob bzw. wie die beiden Vorfälle steuerlich überhaupt verbucht wurden.

Wurde bei beiden Vorgängen bankseitig die Abgeltungssteuer berücksichtigt ?

Eine „ wertlose Ausbuchung“ würde auf eine andere Regelung hinweisen.

 

 

snitchy
Autor ★★
19 Beiträge

Danke, das macht die Sache aber umständlich...zig Belege dazufügen und Erklärung warum ,weshalb, wieso.

Einfacher wäre natürlich wenn die Comdirect einfach das machen würde wofür sie unsere Gebühren kassiert.

Schlechten Service kann 8vh bei jeden Neobroker auch gratis bekommen 🤷

paej
Mentor ★★
1.931 Beiträge

@snitchy  schrieb:

Danke, das macht die Sache aber umständlich...zig Belege dazufügen und Erklärung warum ,weshalb, wieso.

Einfacher wäre natürlich wenn die Comdirect einfach das machen würde wofür sie unsere Gebühren kassiert.

Schlechten Service kann 8vh bei jeden Neobroker auch gratis bekommen 🤷


naja, so einfach scheint es halt nicht zu sein :

 

BEISPIEL einer lokalen Sparkasse : ( die braucht zur Beschreibung insgesamt 4 Seiten )

https://www.kskbitburg-pruem.de/content/dam/myif/sk-bitburg-pruem/work/dokumente/pdf/allgemein/Kunde...

 

 

b) Vorgehen für das Jahr 2021


Im Kalenderjahr 2021 dürfen wir Verluste aus ausgeknockten Zertifikaten und aus ausge- knockten/verfallenen Optionsscheinen nicht mehr auf Bankebene in den Verlusttopf einstellen und verrechnen (vgl. ebenfalls Rz. 324, Punkt 1, des oben erwähnten BMF-Schreibens vom 3. Juni 2021). Somit können Sie diese Verluste – wie alle oben angeführten und von uns nicht verrechneten Verluste aus wertlosen Kapitalanlagen – ausschließlich über die Steuererklärung in der Veranlagung geltend machen.

 

Sollten Sie entsprechende Verluste im Jahr 2021 realisieren, müssen Sie diese somit in der Steuererklärung angeben.

 

Hierzu können Sie die Abrechnungsbelege, die Sie von uns erhalten, als Nachweise verwenden.

 

In der Jahressteuerbescheinigung für 2021 sind die Verluste nicht ausgewiesen.
Bitte beachten Sie:
Ebenso wie im Jahr 2020 stellen wir auch im Jahr 2021 Verluste aus der Veräußerung von (wertlosen) Wertpapieren, bei denen der Veräußerungserlös die (üblichen) Transaktionskosten nicht überschreitet, noch in den Verlusttopf ein und verrechnen diese.
Dies kann jedoch zur Folge haben, dass ggf. in der Veranlagung eine Korrektur zu viel verrechneter Verluste erfolgen muss und Sie hierzu Angaben in der Einkommensteuererklärung machen müssen. Eine solche Korrektur kann erforderlich sein, wenn die Summe aller Verluste i. S. des § 20 Absatz 6 Satz 6 EStG, die Sie im Jahr 2021 insgesamt erlitten haben, den verrechenbaren Höchstbetrag von 20.000 Euro überschreitet.

 

 

snitchy
Autor ★★
19 Beiträge

Hatte ja schon geschrieben....keine Verechnung im Verlusttopf,daher auch keine steuerlich Behandlung.

 

Position 1.... Begründung.... Gebühren höher als Verkaufserlös...deshalb steuerlich nicht im Verlusttopf behandelbar.

 

Position 2...keine Begründung...nur ... Bruchstücke werden nach Reverse-Splitt wertlos ausgebucht. In meinem Fall hatte das Bruchstücke einen Wert von 700,-. 

 

in der Steuerübersicht stehen beide Positionen mit Wert 0,0.

 

Mir wurde aber schriftlich bestätigt das Beide Positionen auf der Jahressteuerbescheinigung als Verlust ausgewiesen werden 

Dies ist aber nicht erfolgt.

Es fehlt die ausgebuchte Position.

 

 

 

 

 

snitchy
Autor ★★
19 Beiträge

Die habe mir doch aber bereits bestätigt das sie Beide Positionen auf der Jahressteuerbescheinigung als Verlust ausweisen.

 

Sie tun es aber nicht...Warum ? Wissen sie ,auf Nachfrage,selbst nicht..

Ich denk mir manchmal,,da im Support sitzen keine Bankfachleute sonder Hausfrauen zu Hause die am PC sitzen mit der Antwort " ich leite das an die Fachabteilung weiter".

 

 

paej
Mentor ★★
1.931 Beiträge

schau sicherheitshalber, ob evtl. folgender Text irgendwo in der JStB steht :

 

c) Ausblick auf das Jahr 2022
Nach Ablauf der beiden Übergangsjahre 2020 und 2021 werden wir ab 2022 entstehende, auf Bankebene nicht verrechnete Verluste aus wertlosen Kapitalanlagen in der Jahressteuer- bescheinigung in der Zeile „Höhe des Verlustes im Sinne des § 20 Absatz 6 Satz 6 EStG“ ausweisen und Ihnen damit die Steuererklärung und die Geltendmachung der Verluste erleichtern.
Ein Antrag auf Verlustbescheinigung ist hierfür nicht erforderlich.

 

snitchy
Autor ★★
19 Beiträge

Nein,steht nicht drauf.

 

Als ich da angerufen habe ,habt der Mitarbeiter sogar gesagt "Ja die Position fehlt...müssen wir korrigieren".

Das war Anfang Mai....bisher Funkstille. Mehrmals Nachgefragt und bekam immer nur die Aussage "Unsere "Fachabteilung " arbeitet dran.

 

 

Wenn das hier durch ist ist auf jeden Fall ein Bankwechsel angesagt...die mehreren hundert Euro jedes Jahr an Gebühren kann ich mir dann echt sparen.

 

dg2210
Legende
6.281 Beiträge

@snitchy  schrieb:

 

Das war Anfang Mai....bisher Funkstille. Mehrmals Nachgefragt und bekam immer nur die Aussage "Unsere "Fachabteilung " arbeitet dran.

 


Wie du an den vielen Diskussionen zur Jahressteuerbescheinigung 21 sehen kannst, dauern diese Sachen einfach ihre Zeit. Eine Beschwerde beim Ombudsman/Bankverband scheint die Abläufe zu beschleunigen.

 


 

Wenn das hier durch ist ist auf jeden Fall ein Bankwechsel angesagt...die mehreren hundert Euro jedes Jahr an Gebühren kann ich mir dann echt sparen.

 


Ja, comdirect ist teuer. Andererseits wird das Geld auch wieder ausgegeben, z.B. für aufwendige "regenbogen"-Aktionen. Wäre doch schade, wenn die Bank das reduzieren müsste...