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Tut mir leid aber die Banken haben ein Rad ab

Rengaw98
Autor ★★★
73 Beiträge

Kein Fehler von comdirect aber.....

Meine Frau hat in Wien aus versehen mit der Visakarte € 50 gezogen. Ihr wurden € 9,90 Gebühren in Rechnung gestellt. Kein weitere Kommentar

25 ANTWORTEN

t.w.
Legende
5.119 Beiträge

Die Bank hat eine Dienstleistung gemäß Preisliste in Rechnung gestellt. So unfassbar finde ich das nicht. Wenn ich "aus Versehen" zu schnell fahre und geblitzt werde, beschwere ich mich auch nicht über die StVO sondern ärgere mich beim Begleichen des Strafzettels über meinen Fehler. 

Rengaw98
Autor ★★★
73 Beiträge

Entschuldige eine blöde Antwort. Tut mir leid

t.w.
Legende
5.119 Beiträge

Vielleicht kannst Du das näher erleutern. Wieso hat die Bank "ein Rad ab", wenn sie die Dinge so in Rechnung stellt, wie sie im Preisverzeichnis ausgewiesen sind? Was soll sie sonst machen? Dich anrufen und fragen, welcher Betrag recht wäre? 

huhuhu
Legende
8.776 Beiträge

Wenn man aus versehen anstatt Kalbs Leberwurst,

ein Stück Trüffel Leberwurst einkauft,

bezahlt man an der Kasse auch a bisserl mehr, gell  ?     Smiley (fröhlich)

 

 

 

 

 

 

Elbblick
Experte ★★★
657 Beiträge

Auf der Karte im Restaurant stand, dass das Glas Champgner 25 € kostet. Jetzt will mir der böse Kellner aber nicht den Preis für ein Glas Mineralwasser berechnen.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@Rengaw98 

es ist okay, wenn Du den Preis hoch oder unveschämt findest. Ich finde 9,90€ auch hoch.

 

Aber aufregen darfste Dich halt nicht. Die Spielregeln (Preisliste) sind vorher bekannt. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Vertrauen ist hier fehl am Platz. Heißt hier "Naivität". Die Bank ist nicht die Wohlfahrt.

Necoro
Mentor ★
1.071 Beiträge

Wobei das Argument "Stand so im PLV" kein immergültiges ist: Wenn im PLV stehen würde, dass Abhebungen zwischen 23:50 und 24:00 19,99 EUR kosten, sonst aber kostenlos sind oder dass Abhebungen in Österreich kostenlos sind, aber im Wiener 4. Bezirk 9,90EUR kosten, würde ich deren Gültigkeit anzweifeln wollen. Das fiele dann meines Erachtens unter "überraschende Klauseln" (§305c I BGB).

 

Für den hier vorliegenden Fall sehe ich aber nichts überraschendes: Dass im Ausland Gebühren anfallen können, muss man als Kunde erwarten. Hier kommt noch hinzu dass die Gebühren sogar identisch mit dem Inland sind: Die 9,90 EUR werden ja auch in Deutschland bei Abhebung mit der VISA fällig.

Rengaw98
Autor ★★★
73 Beiträge

noch blödere Antwort

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge