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Steuerprogression ausländische Einkünfte

as-1984
Experte ★★
354 Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich hoffe, es kann jemand helfen.

 

Ausländische Einkünfte (ich habe einige Monate ein Gehalt aus der Schweiz bezogen) fließen ja in die Steuerprogression in DE mit ein. Allerdings werden vom Bruttogehalt ja in der Schweiz auch Sozialabgaben und Steuern abgezogen. Welches Einkommen ist dann für die deutsche Steuererklärung relevant? Welchen Betrag gebe ich an? Das Brutto oder das Netto, das ich aus der Schweiz bekommen habe?


Vielen Dank im Voraus!

 

2 ANTWORTEN

Fix1
Experte ★★
424 Beiträge

Hallo,

 

dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegende ausländischen Einkünfte sind nach deutschem Recht (EStG) zu errechnen. Nach Par 12 EStG darf bei den Einkünften ein Abzug von Sozialabgaben und Steuern nicht erfolgen. Was jedoch abgezogen werden darf, sind Werbungskosten, also Kosten, die zur Erzielung dieser Einkünfte aufgewandt worden sind (also beispielsweise Fahrtkosten, Arbeitsmittel und dergleichen).

 

Ich hoffe, ich konnte helfen.

 

Viele Grüße

 

Lukas

as-1984
Experte ★★
354 Beiträge

Vielen Dank, das hat schon geholfen!