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Quittung

Leekionkam
Autor
2 Beiträge

Könnten jemanden bitte mir helfen dass wo ich der Überweisung Quittung finden kann!??

42 ANTWORTEN

syuk
Autor ★★
37 Beiträge

Der Grund ist das gesetzliche Barzahlungs-Verbot bei Grundstücks- bzw. Immobilienkäufen. Notare müssen entweder eine Bestätigung der Bank oder einen Kontoauszug sehen und dokumentieren, aus der / dem die Überweisung des Kaufpreises ersichtlich ist. Es reicht aber auch ein Bild der Umsatzanzeige aus dem Online-Banking und kann vom Käufer oder vom Verkäufer vorgelegt werden.

 

Edit: Wozu der Ersteller dieses Threads eine Bestätigung benötigt weiß ich nicht, aber ich kann mich an keine Situation errinnern, wo ein Screenshot vom Onlinebanking zum Zweck des Zahlungsbelegs nicht ausreichend war.

Keine Angabe
Autor ★★
11 Beiträge

Dabei geht es ein Stück weit ums Prinzip.

Es gibt ja eine Druckansicht, die direkt nach der Überweisung möglich ist, das heißt ein Entwickler hat den Knopf, der hier verlangt wird, in maximal 30 Minuten eingebaut, inklusive Test und Review und allem, was dazugehört meinetwegen 2 Stunden.

 

Du sagst, du kannst nicht nachvollziehen, warum 15€ so eine große Sache sind, berücksichtigst dabei aber nicht, dass auf der Seite der Bank eine noch viel kleinere Hürde steht. Wieso also ist deine Einschätzung: "Ach 15€ sind doch nicht so schlimm." Statt: "Ach 2 Stunden einmaliger Aufwand sind doch nicht so schlimm, warum macht ihr das nicht einfach?"

 

Erklär es mir bitte, ich verstehe wirklich nicht, warum von diesen beiden Standpunkten der erste der ist, den du wählst.

paej
Mentor ★★★
3.161 Beiträge

 

 



@Keine Angabe  schrieb:

Dabei geht es ein Stück weit ums Prinzip.

.


Das scheint das Kernproblem zu sein.

 

 

 


@Keine Angabe  schrieb:

 

Es gibt ja eine Druckansicht, die direkt nach der Überweisung möglich ist, das heißt ein Entwickler hat den Knopf, der hier verlangt wird, in maximal 30 Minuten eingebaut, inklusive Test und Review und allem, was dazugehört meinetwegen 2 Stunden.

 

 


 

 

Ich sehe bei dir fehlendes Verständnis im konkreten Ablauf.

 

Beim Ablauf der Überweisung kannst du eine Bestätigung selbst ausdrucken, dass eine Überweisung „veranlasst“ wurde.

Später nicht mehr. Das ist auch korrekt so.

 

Mit geringer zeitlicher Verzögerung im Minutenbereich wird die Überweisung ausgeführt.

 

Dann kannst du den „konkreten Umsatz“ mit allen Daten ausdrucken.

Dafür hast du 2 Jahre Zeit.

Diese „ Umsatzbestätigung“ hat sogar vergleichsweise mehr Aussagekraft als eine reine Bestätigung der Veranlassung einer Überweisung.

 

 

Eine Überweisungsbestätigung ist eine Auftragsbestätigung.

Eine Umsatzbestätigung ist die Bestätigung der Durchführung.

 

Ein späterer Beleg über eine veranlasste Überweisung, die (noch) nicht zum Umsatz geworden ist, erscheint mir völlig nutzlos.

 

Die Funktion - die du benötigst - ist also bereits vorhanden; du musst sie lediglich auch nutzen.

 

 

 

 

Keine Angabe
Autor ★★
11 Beiträge

Ich gebe zu, dass mir der Workaround, die Umsätze einzuschränken und dort dann die Druckansicht zu benutzen, nicht bekannt war. Das liegt aber auch daran, dass hier in dem Thread von einem (zumindest anscheinend) Mitarbeitder der Comdirect folgendes geschrieben wurde:

"Du kannst direkt nach Aufgabe der Überweisung eine Überweisungsbestätigung ausdrucken. Wenn du diese für eine ältere Überweisung benötigst, helfen dir gerne meine Kollegen unter 04106 - 708 25 00 weiter." Das ist, wenn man nach dem Thema sucht, die erste "offizielle" Aussage, die man findet und in der klingt es so, als sei der Support die einzige Alternative.

 

Ich bin weiterhin der Meinung, dass das oben genannte ein unnötiger Workaround ist, aber so lange es irgendwie geht, ist es mir jetzt egal und ich möchte hier nicht mehr Energie hineinstecken.

Lineconnect
Autor ★
3 Beiträge

Den Aerger den das ganze versucht kann ich sehr gut verstehen. Wozu auch immer die Bestätigung gebraucht wird ist aus meiner Sicht ein Stück weit, irrelevant. Die Bank hat die Daten und kann auch verifizieren, das die Buchung getätigt wurde.

Weshalb man dann irgendwo anrufen muss und extra Geld bezahlen muss, erschließt sich mir nicht. 

Andere Banken können das ja auch(Bunq), und zwar vollautomatisch von der Bank unterschrieben.

paej
Mentor ★★★
3.161 Beiträge

@Lineconnect  schrieb:

Den Aerger den das ganze versucht kann ich sehr gut verstehen. Wozu auch immer die Bestätigung gebraucht wird ist aus meiner Sicht ein Stück weit, irrelevant. Die Bank hat die Daten und kann auch verifizieren, das die Buchung getätigt wurde.

Weshalb man dann irgendwo anrufen muss und extra Geld bezahlen muss, erschließt sich mir nicht. 

Andere Banken können das ja auch(Bunq), und zwar vollautomatisch von der Bank unterschrieben.


….. Auch du hast offenbar nicht wirklich verstanden, dass man sich eine entsprechende Bestätigung selbst ausdrucken kann.

Möglicherweise liegt es aber auch nur am Begriff; Überweisungsbestätigung / Umsatzbestätigung

 

Wenn du eine Heiratsurkunde vorweisen kannst, ist die Bestätigung über eine Verlobung 5 Minuten vor der Hochzeit hinfällig.

 

Auch bei anderen Banken müsstest du eine Gebühr für eine Dienstleistung bezahlen, die du selbst erledigen kannst.

 

 

 

 

Lineconnect
Autor ★
3 Beiträge

 

 


@paej  schrieb:

@Lineconnect  schrieb:

Den Aerger den das ganze versucht kann ich sehr gut verstehen. Wozu auch immer die Bestätigung gebraucht wird ist aus meiner Sicht ein Stück weit, irrelevant. Die Bank hat die Daten und kann auch verifizieren, das die Buchung getätigt wurde.

Weshalb man dann irgendwo anrufen muss und extra Geld bezahlen muss, erschließt sich mir nicht. 

Andere Banken können das ja auch(Bunq), und zwar vollautomatisch von der Bank unterschrieben.


….. Auch du hast offenbar nicht wirklich verstanden, dass man sich eine entsprechende Bestätigung selbst ausdrucken kann.

Möglicherweise liegt es aber auch nur am Begriff; Überweisungsbestätigung / Umsatzbestätigung

 

Wenn du eine Heiratsurkunde vorweisen kannst, ist die Bestätigung über eine Verlobung 5 Minuten vor der Hochzeit hinfällig.

 

Auch bei anderen Banken müsstest du eine Gebühr für eine Dienstleistung bezahlen, die du selbst erledigen kannst.

 


 

Doch das meine ich verstanden zu haben. Nur habe ich den Eindruck das deinerseits nicht ganz verstanden wird das aktuell von Comdirekt keine Heiratsurkunde ausgestellt wird(Um in deinem Beispiel zu bleiben) sondern lediglich die Bestätigung von jemanden, der gesehen hat das jemand anderes geheiratet hat. 
Eine Urkunde muss unterschrieben oder signiert sein um verifizieren zu koennen, dass das Dokument korrekt ist. 

Und fuer diese Urkunde zusätzlich zu bezahlen, obwohl eine Bank jederzeit, jede Zahlung verifizieren koennen muss, finde ich unverständlich. 

 

Floppy85
Mentor ★
1.092 Beiträge

Ganz salopp gesagt, ihr scheint alle in einer ziemlichen verqueren Welt zu leben, wo moderne Prozesse und Abwicklungen mit altertümlichen, seltsamen Gepflogenheiten kollidieren. Niemand braucht explizit eine zusätzliche Bestätigung der Bank ... zur Not zeigt man dem Notar den Umsatz der Buchung. Bei Beträgen wie Hauskauf etc. werden da ja nicht soviele sein. Die Gebühren für eine extra Bestätigung ist im Grunde ein Relikt für die unzureichende Digitalisierung und den altmodischen Abläufen, die an die 1970er und 80er erinnern.

paej
Mentor ★★★
3.161 Beiträge

@Lineconnect  schrieb:

Eine Urkunde muss unterschrieben oder signiert sein um verifizieren zu koennen, dass das Dokument korrekt ist. 

 


Diese Aussage entbehrt wirklich jeglicher Grundlage.

Als Beispiel sind hier die Kontoauszüge zu nennen.

Egal ob aus dem Kontoauszugdrucker oder dem E-Postfach sind das gerichtsverwertbare Zahlungsbelege.

 

Wenn Buchungsausdrucke alle relevanten Angaben inkl. der bankinternen Referenznummer enthalten, sind auch das Zahlungsbelege.

 

 

 


@Lineconnect  schrieb:

 


Und fuer diese Urkunde zusätzlich zu bezahlen, obwohl eine Bank jederzeit, jede Zahlung verifizieren koennen muss, finde ich unverständlich. 

 


 

 

Du kannst es unverständlich nennen; ich würde diese Erwartungshaltung als naiv bezeichnen.

 

Die Banken sind gesetzlich lediglich verpflichtet, monatliche Kontoauszüge zur Verfügung zu stellen.

Jede zusätzliche Leistung - z.B. auch die Ausstellung von Duplikaten der Kontoauszüge - kann und wird Gebühren kosten.

 

Da dieses Thema aber nur wenige interessiert oder betrifft, ist/war dies hier nun mein letzter Beitrag zur Sache.

 

Lea01
Autor ★
4 Beiträge

Das ist ja absolut lächerlich.

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