am 27.08.2025 16:18
Hallo,
wenn bei einem Gemeinschaftskonto ein Partner verstirbt, hat der überlebende Partner weiterhin Zugriff auf das gemeinsame Girokonto ?
Gruß
am 27.08.2025 16:25
@Harry_49 schrieb:Hallo,
wenn bei einem Gemeinschaftskonto ein Partner verstirbt, hat der überlebende Partner weiterhin Zugriff auf das gemeinsame Girokonto ?
Gruß
Ja
Das Comdirect ist ein „ Oder- Konto“
Das Gemeinschaftskonto wird im Todesfall auch nicht in ein Nachlasskonto umgewandelt
am 27.08.2025 16:25
Hallo und herzlich willkommen!
Falls ich mich da recht erinnere, gab es diesbezüglich auch schon das eine oder andere Problem - ich habe es aber nicht mehr genau auf der Pfanne.
Tipp: jeder führt ein Einzelkonto um generell liquide zu sein. Zusätzlich kann man ein Gemeinschaftskonto führen - wenn man möchte.
Spätestens wenn der "Papierkram" im Falle eines Todes dann durch ist kommt man auch wieder an das jeweils andere Konto heran.
Besser: Für beide Einzelkonten vorab(also vor dem endgültigen Abtritt - am besten eher sofort) eine Vollmacht - über den Tod hinausgehend - für den jeweiligen Partner erstellen.
Gruß Crazyalex
am 27.08.2025 17:01
Fehler können immer passieren. Darum ist es sinnvoll, den Überschuss auf dem Gemeinschaftskonto auf dein Einzelkonto zu transferieren, bevor du die Bank über den Todesfall informierst.