am 18.08.2020 13:14
Hallo liebe Community,
ich habe ein P-Konto und eine laufende Pfändung. Nun habe ich eine Überweisung erhalten, die zwar im Kontostand verzeichnet ist, aber nicht zur Verfügung steht. Der Eingang war am 15.08. und der Freibetrag wurde nicht überschritten. Kann ich damit rechnen, dass ich in nächster Zeit darauf zugreifen kann?
Gruß
am 18.08.2020 13:32
am 18.08.2020 13:32
Hallo @Di Ma,
herzlich willkommen in unserer Community.
Wenn der Geldeingang die laufende Pfändung übersteigt, kannst du auch auf diesen zugreifen. Zur genauen Klärung wende dich bitte an die Kollegen aus dem Kundenservice unter 04106 - 708 25 00.
Viele Grüße
Mario
am 18.08.2020 13:46
Hallo @ehemaliger Nutzer,
das widerspricht sich doch. Wenn der Geldeingang die Pfändung übersteigt, kann ich selbst dann nur auf die Differenz zugreifen. Ich müsste ja schließlich die Forderung noch erfüllen! Es geht hier um das Problem, dass am Monatsanfang der Kontostand nicht an den Freibetrag herangekommen ist. Wie verhält es sich dann, wenn mitten im Monat eine Überweisung eingeht, die das Guthaben aufstockt, es aber trotzdem nicht über den Freibetrag hebt?
Gruß
am 18.08.2020 14:06
Hallo liebe Community,
die Geschichte hat sich geklärt. Für alle die es interessiert: Wenn am Monatsanfang der Freibetrag bei einem P-Konto durch das verfügbare Guthaben nicht erreicht wird, kann man Einzahlungen tätigen sowie Überweisungen empfangen UND über das Geld verfügen, sofern man damit den Freibetrag nicht übersteigt! Daher kann man die vorhergehende Antwort ignorieren! Die Wertstellung dauert jedoch 24 h.
Gruß
am 30.06.2024 11:34
ich habe 400 euro zu viel auf dem P konto kann ich dann Morgen darauf zugreifen??
Ich hatte das noch nie deshalb Frage ich .
am 30.06.2024 12:50
Am einfachsten wäre es, das P-Konto in ein normales Girokonto umzuwandeln, dann hat man das Problem nicht ... und natürlich wäre es gut, einfach die Pfändung zu begleichen, anstatt einen Weg zu finden, dem Gläubiger sein Geld vorzuenthalten. Es erstaunt mich immerwieder, wieviel Energie die Leute einsetzen, um ihren Verpflichtungen aus dem Weg zu gehen und dann noch darauf zu klopfen, was ihnen angeblich zusteht.
am 01.07.2024 02:48
@Floppy85 schrieb:Am einfachsten wäre es, das P-Konto in ein normales Girokonto umzuwandeln, dann hat man das Problem nicht ... und natürlich wäre es gut, einfach die Pfändung zu begleichen, anstatt einen Weg zu finden, dem Gläubiger sein Geld vorzuenthalten. Es erstaunt mich immerwieder, wieviel Energie die Leute einsetzen, um ihren Verpflichtungen aus dem Weg zu gehen und dann noch darauf zu klopfen, was ihnen angeblich zusteht.
Pfändungsschutzkonten (P-Konten) gibt es, weil der Deutsche Bundestag das so (§ 850k ZPO) beschlossen hat. Die Nutzung von P-Konten kann man Schuldnern doch nicht vorwerfen. Vorwürfe sind - wenn überhaupt - an den Gesetzgeber und an "die Politik" (Regierung, Parteien) zu richten.
am 01.07.2024 06:58
Ja ... das kann man natürlich so sehen, oder man hat sowas wie Eigenverantwortung und Redlichkeit und sorgt dafür, dass man keine Pfändung bekommt bzw. sorgt dafür, dass man sie schnell wieder loswird. Ich will nicht wissen, wieviele Gläubiger ihrem Geld hinterherrennen, weil der Schuldner sagt "Ätzschi-Bätch" ich hab ein P-Konto, ihr könnt mir nichts.
am 01.07.2024 08:22
Los wird man die Schulden durch ein Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenz) nach mittlerweile nur noch 3 Jahren - auch das ist politisch so gewollt.
01.07.2024 08:52 - bearbeitet 01.07.2024 08:53
Naja, wenn der Staat laufend neue Schulden macht und dabei von „ Sondervermögen“ schwafelt…….
Warum sollte der einzelne Bürger seriöser und restriktiver handeln ?😶