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Nichtveranlagungsbescheinigung - Rückruf

scf
Autor ★★
16 Beiträge

Hallo,

 

ich habe eine grundsätzliche Frage zum NV Rückruf. Wenn ich z.B. in der Mitte des Jahres unerwartet merke, dass ich wahrscheinlich doch über den Freibetrag landen werde und deshalb meine Nichtveranlagungsbescheinigung zurückrufe, führt dann die Comdirect automatisch die Steuern auf die vergangenen Kapitalerträge in dem Jahr ab oder muss ich das dann selbst über die Steuererklärung tun?

 

LG

scf

6 ANTWORTEN

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @scf,

 

wir tendieren dazu, die NV in diesem Fall für das komplette Jahr zu streichen. Vor allen Dingen auch dann, wenn dies explizit von dir gewünscht wird. Das bedeutet, dass die bisher erzielten Erträge vollständig nachversteuert werden. Gegenüber deinem Finanzamt müsstest du dann nichts mehr erklären, da alle Erträge bereits ordnungsgemäß versteuert wurden.

 

Beste Grüße

Jan-Ove

 

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@scf  schrieb:

Hallo,

 

ich habe eine grundsätzliche Frage (...)


Wenn wir schon beim Grundsätzlichen sind: grundsätzlich ist es keine gute Idee, unterjährig am Steuerstatus zu spielen. Die saubere Lösung wäre, das Jahr abzuwarten, dann eine Steuererklärung abzugeben und das Finanzamt entscheiden zu lassen, wie es mit der NV weitergeht.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

scf
Autor ★★
16 Beiträge

Vielen Dank für die Antwort!

MaRö
Experte
82 Beiträge

Hallo zusammen. Kurze Frage zum gleichen Thema:

Wenn die Nichtveranlagungsbescheinung "zurückgezogen" wird: Werden die Steuern direkt unwiederbringlich abgeführt oder hat man einen zeitlichen Puffer, um einen noch vorhanden Freistellungsauftrag anzupassen bzw. werden diese beim Einrichten dann wieder zurückerstattet?

Hintergrund ist, dass bei meinem Sohn das Studium erst im nächsten Jahr beginnt und er nun Vollzeit arbeitet und über den Nichtveranlagungsbetrag kommen wird. Eine Steuererklärung möchte ich ihm aber möglichst ersparen.

Danke und Grüße
Mathias

CurtisNewton
Legende
4.848 Beiträge

@MaRö  schrieb:


Wenn die Nichtveranlagungsbescheinung "zurückgezogen" wird: Werden die Steuern direkt unwiederbringlich abgeführt oder hat man einen zeitlichen Puffer, um einen noch vorhanden Freistellungsauftrag anzupassen bzw. werden diese beim Einrichten dann wieder zurückerstattet?


Der FSA gilt rückwirkend für das laufende Kalenderjahr, die Korrekturbuchung kann dann halt paar Tage dauern.

 


Hintergrund ist, dass bei meinem Sohn das Studium erst im nächsten Jahr beginnt und er nun Vollzeit arbeitet und über den Nichtveranlagungsbetrag kommen wird. Eine Steuererklärung möchte ich ihm aber möglichst ersparen.


Deiner Beschreibung nach

- arbeitet dein Sohn nicht das ganze Jahr über (sonst wäre ja ursprünglich gar keine Nichtveranlagung beantragt worden)

- ist die Funktionsweise der Werbungskostenpauschale nicht bekannt.

 

In beiden Fällen solltest du mal einen Lohnsteuerhilfeverein / Steuerberater konsultieren oder einfach mit dem Sohn zusammen die 10 Minuten zum ausfüllen der Steuererklärung investieren.

 

 

 

 

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"I am a dwarf and I'm digging a hole. Diggy diggy hole, diggy diggy hole. I am a dwarf and I′m digging a hole. Diggy diggy hole, digging a hole" - Wind Rose

Floppy85
Mentor ★
1.373 Beiträge

@MaRö  schrieb:

Hallo zusammen. Kurze Frage zum gleichen Thema:

Eine Steuererklärung möchte ich ihm aber möglichst ersparen.


Ich glaube, es gibt Schlimmeres. Außerdem ist es ein Lernprozess. Man muss mit solchen Dingen lernen umzugehen. Eine Steuererklärung - auch unterjährig - ist keine Masterarbeit.