am 10.03.2023 07:58
Guten Tag,
ich erwarte zeitnah ein Pflichterbe im hohen fünfstelligen Bereich. Da ich hier schon öfter gelesen habe, das Konten aus Prüfgründen (Geldwäsche) gesperrt wurden, möchte ich dem tunlichst aus dem Weg gehen.
Ich habe nur ein Konto und es wäre fatal dieses nicht nutzen zu können.
Betrifft es nur Bargeldeinzahlungen, langt der Verwendungszweck "Pflichterbe" oder muss ich noch bei der Bank etwas einreichen?
Auf eine E-Mail an den Kundenservice von Anfang Januar wurde bis heute nicht reagiert. Das hinterlässt schon einen faden Beigeschmack.
Lieben Gruß
HGG
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 11.03.2023 10:17
@KWie2 Hab mich blöd ausgedrückt. Von dem Konto gehen eben Lastschriften ab. Seit dem hier in der Community wiederholt von Kündigungen und Sperrungen berichtet wurde, hab ich mir bereits ein N26 Konto mit Notgroschen angelegt. Ist ja, im Gegensatz zu hier, kostenfrei.
Allerdings laufen darüber halt keine Lastschriften wie Internet, Miete, etc...
Sorry 🙂
am 18.04.2023 16:59
Update:
Ich habe jetzt endlich die Dokumente unterzeichnet und per E-Mail als PDF-Anhang eingereicht. Ich ahne böses, da ich die gleiche automatisch E-Mail Antwort erhalten habe wie Anfang Januar, auf dessen keine Rückmeldung (bis heute) kam.
Wollte das Thema nur aktuell halten 🙂
am 18.04.2023 19:08
Danke für das Update @HGG !
Ich hoffe und wünsche dir, dass alles glatt läuft!
Für dein Worstcasekonto mit Notgroschen empfiehlt es sich, dort auch alle relevanten Kontoverbindungen zu speichern! Außerdem die Daueraufträge mit Summe und Zahlungsrhythmus zu hinterlegen.
am 18.04.2023 19:13
Was spricht eigentlich dagegen von vornherein den umgekehrten Weg zu gehen?
"Sonderzahlung" von vornherein auf ein neu eröffnetes Giro oder gleich Tagesgeld Konto irgendwo, wenn es dann dauert stört es wenigstens nicht.
Der Transfer vom gleichen Kontoinhaber zu gleichen Kontoinhaber sollte dann ja ein kleineres Problem sein.