am 12.09.2020 11:21
Liebe Community,
es ist zwar noch ein bisschen hin bis Jahresende, aber ich habe trotzdem eine Frage zur Vorabpauschale, zu der ich hier noch keine Antwort gefunden habe.
Wenn ich einen Depotübertrag von Bank 1 zu Bank 2 gemacht habe, bei welcher Bank muss ich dann für das Jahr des Übertrags die Vorabpauschale bezahlen (bzw. wo wird auf den Freibetrag angerechnet)?
Viele Grüße,
Nick
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 12.09.2020 12:08
Punkt 2 ist richtig ![]()
Gruß Crazyalex
am 12.09.2020 16:08
@Crazyalex nicht bezüglich des Freibetrages, wonach er ebenfalls fragte. Freibetrag wird dort angerechnet wo du ihn eingereicht hast, spätestens wird alles mit der Steuererklärung glatt gezogen.
am 12.09.2020 16:13
@Zilch schrieb:@Crazyalex nicht bezüglich des Freibetrages, wonach er ebenfalls fragte. Freibetrag wird dort angerechnet wo du ihn eingereicht hast, spätestens wird alles mit der Steuererklärung glatt gezogen.
Das ist ja wohl selbstredend.................. Da hatte ich jetztz vorausgesetzt, dass der TE soweit mitdenkt ![]()
Gruß Crazyalex
am 12.09.2020 16:14
*räusper* kein Kommentar 😄
12.09.2020 17:59 - bearbeitet 12.09.2020 18:01
Danke euch beiden - ich hatte tatsächlich soweit mitgedacht, klar dass ein Freistellungsauftrag nur da gilt, wo er eingereicht wurde.
Ich hatte das vielleicht etwas missverständlich geschrieben. Ich meinte, bei welcher Bank fällt die Vorabpauschale an (bzw. wird die Pauschale mit einem evtl. eingereichten Freistellungsauftrag verrechnet), und das hat ja @Crazyalex beantwortet... ![]()