am 23.10.2020 13:34
Doch! Ich hätte gerne Details zu den 3 Einzahlungen von @Sirko!
Nicht um die Neugierde zu befriedigen und auch nicht auf 100 € genau, aber zum Einen um hier aufkommenden "Verschwörungstheorien" zu begegnen, zum Anderen, damit sich JEDER einmal selber "plastisch" eine Meinung bilden kann, wie auch schon bei ganz am Anfang stehenden Kundenbeziehungen teilweise seitens der Codi agiert wird.
am 23.10.2020 16:57
am 11.11.2020 21:47
Es geht hier nicht um öffentliche Begründung einer Kündigung, sondern darum, dass DEM KUNDEN überhaupt keine Begründung gegeben wird. Das ist möglicherweise rechtswidriges, jedenfalls aber absolut unseriöses Geschäftsgebaren und wird eine Beschwerde beim Bankenverband nach sich ziehen.
am 11.11.2020 22:33
Hallo, wenn Ihr an einer langfristigen Kundenbindung interessiert seid dann sprecht mit dem Kunden!
Das Konto wurde als Gemienschaftskonto eröffnet und mit 2 x Summe X eröffnet.
Das Konto wurde für Summe X akteviert um in Summe X in Ausland zu überweisen.
Dazu wurde noch Summe Y eingezahlt.
Die Summe X ist für die Anschaffung eines gemeinsamen Eigentumes gedacht und Summe Y für den jährlichen Unterhalt.
Ok, leider kein Schuldenkonto wo Ihr viele Zinsen berechnet könnt.
Und ich denke das sind die ungeliebten Kunden die Geld haben und dieses nur über die Bank verwalten möchten, Bargeld soll aber nach dem Wunsch der Regierung abgeschafft werden.
Daher die Frage was ist der Grund der Kündigung?
Das man Geld auf ein Konto einzahlt und transferiert? Oder keine Zinsen erzeugt?
am 12.11.2020 08:10
Hallo @sirko,
wie bereits an anderer Stelle geschrieben, können wir uns zu den Gründen einer Kündigung nicht äußern. Daher möchte ich um Verständnis bitten.
Gruß
Erik
17.11.2020 18:11 - bearbeitet 17.11.2020 18:17
17.11.2020 18:11 - bearbeitet 17.11.2020 18:17
Und für alle, die sagen "Wenn es dir bei der comdirect nicht gefällt, dann geh' doch zu deiner örtlichen Sparkasse" hier ein Fundstück aus der Finanz-Szene.
Sehr gelungen finde ich die Formulierung "nicht bereit sein, sich auf eine Anlageberatung einzulassen", wobei mich schon interessieren würde, wie diese Beratung bei 90-jährigen Kunden aussieht..Lebensversicherung mit >12 Jahren Laufzeit (wg der Steuer) oder hat die Bank noch alte Lehmann-Zertifikate im Keller?
Stadtsparkasse Düsseldorf droht 90-jähriger Kundin mit Kündigung des Kontos – das ist natürlich eine Schlagzeile wie gemacht für den Boulevard-Newsletter Ihres Vertrauens. Was steckt dahinter? 1.) An der Authentizität der Geschichte gibt es keinen Zweifel – siehe die „Rheinische Post“ von Ende letzter Woche; 2.) Auf Nachfrage beziffert die SSK Düdo die Gesamtzahl der Kunden, denen es wie besagter 90-jähriger Dame erging, auf „rund 800“. 3.) Dabei soll es sich um Kunden handeln, die mehr als 100.000 Euro bei dem Institut deponiert haben, aber nicht bereit sind, sich auf eine Anlageberatung einzulassen. 4.) Was wir uns (und dann auch die SSK Düdo) gefragt haben: Warum erhebt man nicht einfach ein Verwahrentgelt? Resultat: Nach eigenen Angaben hält die Sparkasse das für rechtlich problematisch. Von wegen pacta sunt servanda. Dann also die Kunden lieber rauswerfen.
am 17.11.2020 18:19
Für einen so unqualifizierten Kommentar habe ich leider kein Verständnis ... das ist eine klassische Nebelkerze, denn es geht hier ja nicht um das Thema, öffentlich zu den Gründen einer Kontokündigung Stellung zu nehmen - sondern, dass DEM KUNDEN SELBST KEINE GRÜNDE GENANNT WERDEN!!!
am 17.11.2020 18:22
Schlimm, einfach nur schlimm.
Vielleicht sollte Mann diesem Meyer einmal das Haltbarkeitsdatum von RZB mitteilen.
am 18.11.2020 12:53
Warum muss der Kunde eigentlich keinen Grund der Kündigung nennen, die Bank aber schon ? Sind nicht BEIDE gleichberechtigte Vertragspartner ?
am 18.11.2020 13:16
@Floppy85 schrieb:Warum muss der Kunde eigentlich keinen Grund der Kündigung nennen, die Bank aber schon ? Sind nicht BEIDE gleichberechtigte Vertragspartner ?
In der Theorie, ja. Ich denke aber, niemand wird argumentieren, dass die Machtverhältnisse ausgeglichen ist: Die Bank kratzt im Zweifel deine Kündigung nicht. Den Kunden kratzt eine Kündigung durch die Bank schon, weil im Regelfall ein großer Folgeaufwand entsteht.
Das BGB unterscheidet ja auch nicht ohne Grund zwischen Verbrauchern (§13) und Unternehmern (§14) und räumt den Verbrauchern so einige Sonderrechte ein. Bekanntestes ist sicherlich das Widerrufsrecht im Fernabsatz (§312g).
Wie von mir anderweitig geschrieben: Juristisch hat die Bank natürlich Recht. Ich finde nur, dass hier ebenso eine Verbraucher/Unternehmer-Unterscheidung ins Gesetz gehört.