am 17.07.2024 09:49
Hallo @Saban78
Hat deine EX-Frau die Kontokündigung auch unterschrieben? Wenn nicht, wird das Konto nicht aufgelöst. Ein Gemeinschaftskonto kann nur mit dem Einverständnis aller beteiligten Personen gekündigt werden. Außerdem kannst du das Kontoguthaben nach der Kündigung nicht einfach auf dein Konto überweisen, da das vorhandene Guthaben allen beteiligten Personen gehört und demnach auf diese aufgeteilt wird. Vielleicht liegt hier das Problem und In dem Moment, wo du versucht hast, das Konto alleine zu kündigen und das Geld nach der Kündigung zu beanspruchen, bist du womöglich sofort gesperrt worden, oder das Konto ist erst einmal stillgelegt worden. Hier mal ein Überblick:
Viel Erfolg
kio
am 17.07.2024 09:50
Tja, wie sagte schon M.Kneip
"Keiner versteht mich" 😉
Oder auch...
"Hab mich selbst verloren & und kann mich nicht mehr finden" 😊
am 17.07.2024 09:56
@Saban78 schrieb:...
anscheinend hast du meine Nachrichten nicht komplett durchgelesen, da meine Teilnehmer Zugang vorher gesperrt wurde,
.....
Klar habe ich deine Ausführungen gelesen, warum diese Unterstellung?!
Eine Kontokündigung ist sofort wirksam!
Also nochmal für alle anderen:
Vor Kündigung oder direkt danach das Geld abräumen!
Ist nicht schwer!
am 17.07.2024 09:58
hallo mein Freund, anscheinend hast du kaum Info über Gemeinschaftskonto, wenn eine Scheidung vorliegt hat die andere Seite mit meine Teilnehmer Zugang mit meiner Einnahmen mit meine Überweisungen mit meiner Lastschriften und Daueraufträge nichts zu tun, weil das alles über meine IBAN meine Teilnehmer Zugang um meine persönliche Bereich läuft, das bedeutet jeder hat eigene Teilnehmer Zugang und persönliche Bereich sowie Überweisungen Lastschriften und Daueraufträge und alles läuft getrennt, ich habe zig mal mit comdirect telefoniert und geschrieben. Dies wurde mir auch so bestätigt, die können sehen, dass das Guthaben über meine Zugang auf mein auf die Konto gelandet ist,die Scheidungsurkunde wurde eigentlich im Jahr 2021 an comdirect eingereicht.
am 17.07.2024 09:59
@Saban78 schrieb:Leider ist die Geschichte nicht ganz so, wie du verstanden hast, ich und meine Exfrau hatten eine Gemeinschaftskonto. Comdirect, verlangte irgendwann persönliche Daten zu aktualisieren, das habe ich meinerseits gemacht. Doch leider meine Exfrau war nicht mehr mit mir zusammen daher hat comdirect ohne eine Post oder Benachrichtigung zu senden nicht ihre, sondern meine Teilnehmer Zugang gesperrt, ohne dass ich es wusste, ohne Warnung ohne Benachrichtigung, als ich versucht habe, die Sache mit comdirect zu klären, sagten die mir meine Exfrau muss die persönliche Daten aktualisieren, über meine Tochter habe ich dies an meine Exfrau mitgeteilt, die persönliche Daten wurden aktualisiert. Doch leider meinte comdirect da wir uns geschieden haben, kann ich sie nicht aus der Gemeinschaftskonto Konto rausnehmen beziehungsweise kündigen, meine Teilnehmer Zugang ist immer noch gesperrt gewesen daher konnte ich das Guthaben weder übertragen noch überweisen. Noch konnte ich die Lastschriften bearbeiten.
genau so sieht die Geschichte aus daher meine Frust.
So ganz haut die Geschichte nicht hin.
Das Problem liegt an eurer mangelnden Kommunikation, nicht bei der Bank! Schreibst du ja selber.
am 17.07.2024 10:00
Ich musste das Konto kündigen nicht weil ich es wollte ich musste, weil ich keine Zugang mehr hatte, weil ich das Geld nicht übertragen überweisen abheben konnte. Also noch mal ich musste kündigen, weil comdirect meine Exfrau von der Gemeinschaftskonto nicht rausnehmen kann.
daher konnte ich das Geld vorher oder nachher nicht abheben, nicht überweisen, nicht übertragen…
am 17.07.2024 10:03
@Kio schrieb:Hallo @Saban78
Hat deine EX-Frau die Kontokündigung auch unterschrieben? Wenn nicht, wird das Konto nicht aufgelöst. Ein Gemeinschaftskonto kann nur mit dem Einverständnis aller beteiligten Personen gekündigt werden.
Diese Aussage ist definitiv falsch. 😫
Das Konto ist ein ODER-Konto.
Lies dir mal die AGB der Comdirect durch
am 17.07.2024 10:04
Hallo @Kio
Es handelt sich mit ziemlicher Sicherheit um ein Oderkonto.
Das kann durchaus einer der Kontoinhaber abräumen.
Die rechtliche Handhabe bleibt da erstmal außen vor.
Ich fasse kurz zusammen: die sind geschieden, reden nur noch übers Kind miteinander, haben aber immer noch ein gefülltes Gemeinschaftskonto, können oder wollen sich aber nicht mehr gemeinsam darum kümmern => Bank ist schuld!
am 17.07.2024 10:05
da meine Mentalität ganz anders aussieht als eure, könnt ihr mich kaum verstehen, wir haben kaum Kontakt mit unserer Exfrau oder Ex Männer. Also ich und meine Exfrau können nicht mehr Freunde sein, etwas unternehmen zusammen trinken oder essen gehen usw. Also sowas gibt’s bei uns nicht. Daher können wir auch kaum Kontakt haben. ihr sollt euch nicht mit mir vergleichen. Bei mir sieht die Sache ganz anders aus. Schreibt bitte nicht das was euch passt.
am 17.07.2024 10:07
@Saban78 schrieb:Um klar auszudrücken, ich habe meine persönliche Daten aktualisiert und da meine Exfrau die persönliche Daten nicht aktualisieren konnte, hat comdirect meine Teilnehmer Zugang gesperrt und seit dem an kann ich nichts mehr machen, weder Geld übertragen oder überweisen noch die Lastschriften oder Daueraufträge bearbeiten, lau comdirect; da ich meine Exfrau von der Gemeinschaftskonto nicht rausnehmen bzw. kündigen kann, muss ich das Konto komplett kündigen und eine neue Einzelkonto eröffnen. Dies habe ich bei Commerzbank gemacht, natürlich habe ich immer noch keinen Zugang auf mein Konto, ich warte immer noch bis comdirect mein Guthaben auf meine neue Konto überweist..
Sorry, aber Lastschriften und evtl. Geldeingänge sind nicht innerhalb der Kontoverbindung zu klären sondern ausserhalb.
Dafür brauchst du keinen Kontenzugang.