am 01.02.2022 14:34
Mir wurden für Januar zu unrecht 4,90 EUR Kontoführungsgebühren abgebucht. Ich hatte einen Geldeingang von deutlich über 700 EUR. Der Geldeingang war eine Gutschrift auf meine DebitKarte von einer Trading Platform dich verwende. Nach einem Anruf des Kundenservice wurde mir mitgeteilt, dass dies nicht die Vorraussetzungen erfülle und nur Überweisungen gelten. Davon sehe ich aber nichts im Preis/Leistungsverzeichnis, da steht nur "Geldeingang über 700 EUR". Ich verstehe dass es nicht zählt wenn ich zwischen 2 meiner eigenen Kontos hin- und her buche, aber dass war hier nicht der Fall.
01.02.2022 14:59 - bearbeitet 01.02.2022 15:03
Karte ist nicht gleich Konto. Davon abgesehen ist es unter dem Punkt "Was bedeutet monatlicher Mindestgeldeingang" klar definiert: https://www.comdirect.de/konto/girokonto.html
Also ist alles korrekt.
01.02.2022 15:01 - bearbeitet 01.02.2022 15:04
@JulianB schrieb:Mir wurden für Januar zu unrecht 4,90 EUR Kontoführungsgebühren abgebucht. ...
Hi @JulianB
da hier im Forum keiner in dein Konto sehen kann und du bei der tel. Hotline nicht weitergekommen bist würde ich dir empfehlen eine Mail an reklamation@comdirect.de zu senden.
(Nachzulesen in den Kontaktmöglichkeiten: Verfahren der Beschwerdebearbeitung)
Gruß Morgenmond
Edith: Hab deinen Post nicht genau gelesen gehabt und muss da @Wüstensand zustimmen: Debitkarte ist nicht Girokonto.
am 01.02.2022 15:26
Ok danke, wäre schön gewesen wenn das auch deutlich bei der "Zustimmung zu den neuen Bedingungen und Preisen" so ausgeschrieben worden wäre, und nicht versteckt in irgendwelchen FAQs. Hab vor mir die Bestätigung zur Zustimmung und da ist monatlicher Mindestgeldeingang nicht definiert. Ich bezweifle dass ich mein Geld zurückbekomme aber so ganz rechtens finde ich das nicht.