am 14.08.2025 17:55
Ich kann mich seit einigen Tagen nicht mehr in mein Depot einloggen.
Der Versuch den Sachverhalt telefonisch zu klären, endete nach einer halben Stunde Wartezeit damit, dass der Mitarbeiter seinen Namen nannte – allerdings unverständlich – dann sehr schnell erklärte, er könne mich nicht hören und dann auflegte.
Der Sachverhalt ist kurios: Ich melde mich wie immer an mit der Zugangsnummer und einer alpha-numerischen PIN (sechsstellig).
Dann erscheint eine Maske, da kann ich wählen zwischen photo TAN- Push und photo TAN Grafik. Ich wähle photo TAN Grafik und erfasse die Grafik mit meinem Smartphone. Dann erscheint eine TAN und diese gebe ich ein. Damit ist der Zugang zu meinem Konto frei. Das funktionierte jahrelang !!!
Seit einigen Tagen aber werde ich zusätzlich aufgefordert auf einer neuen Maske : „Bitte geben Sie aus Sicherheitsgründen Ihre PIN ein.“ Die lässt sich aber nicht in das vorgegebene Feld eingeben, da sie alphanumerisch ist, aber keine Buchstaben eingegeben werden können.
Ich kann dieses Problem nicht verstehen und damit auch nicht lösen. Meine alphanumerische PIN habe ich laut Anweisung von comdirect selbst festgelegt. Jetzt besteht die PIN nur noch aus Ziffern. Wurde das zwischenzeitlich geändert von comdirect ?
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 16.08.2025 11:39
Vielen für Deine Bemühungen. Ich weiß nicht, was ein Passwortmanager macht und ob ich einen habe. Nach meinen Informationen kostet die Änderung einer Zugangs-PIN sehr wohl etwas. Ich habe ein Formular zur Bestellung von Zugangsdaten für das Online-und Telefon-Banking der comdirect ausgefüllt und an die comdirect gesandt.
Dort steht : "Ich bitte um Zusendung einer neuen PIN/Geheimzahl für das Online- und Telefon-Banking (gegen Entgelt gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis )." An einer anderen Stelle habe ich den Betrag Euro 5,90 gefunden.
Dieser Hinweis steht aber nicht bei Entsperrung des Kontos. Könnte sein, dass die Entsperrung eines Kontos kostenlos ist. Aber wer weiß das schon.
am 16.08.2025 11:52
Ja Jenny, wichtig ist, dass eine Bankfiliale vor Ort ist, wie Du aufgeführt hast Sparkasse, Volksbank oder auch die Postbank.
Das weiß man erst zu schätzen, wenn ein Problem auftritt. So wie in meinem Fall oder im Falle unserer Freundin. Ihr Ehemann war verstorben und die Bank - ING - hatte durch die Schufa davon erfahren und das gemeinsame Girokonto gesperrt. Ich betone, das gemeinsame Girokonto.
Nur mit Hilfe der Tochter konnte das Konto wieder entsperrt werden. Die Freundin war durch den Tod des Mannes geschockt und fühlte sich hilflos gegenüber der ING. Sie kam an ihr Geld nicht ran ! Der Versuch eines Freundes - auch so kurz vor 80 Jahre - ihr zu helfen, scheiterte.
Ich werde für mich die Konsequenzen ziehen. Wer besseres Know-how und bessere Nerven hat, der kann ja weiter Internet-Banking machen - auch ohne Bank-Filiale vor Ort.
am 16.08.2025 11:53
Danke !
am 16.08.2025 12:05
@hero44 schrieb:Ja Jenny, wichtig ist, dass eine Bankfiliale vor Ort ist, wie Du aufgeführt hast Sparkasse, Volksbank oder auch die Postbank.
Das weiß man erst zu schätzen, wenn ein Problem auftritt. So wie in meinem Fall oder im Falle unserer Freundin. Ihr Ehemann war verstorben und die Bank - ING - hatte durch die Schufa davon erfahren und das gemeinsame Girokonto gesperrt. Ich betone, das gemeinsame Girokonto.
Todesfälle haben ihre ganz eigenen Probleme. Der generelle Rat lautet, die Bank erst dann zu informieren, wenn alle wichtigeren Dinge erledigt sind. Es gibt Berichte, daß lokale Sparkassen die Todesanzeigen in der Lokalzeitung auswerten und somit Konten vorzeitig sperren und dies auch an die Schufa o.Ä. melden, bevor die Familie reagieren kann.
Mein aktueller Rat: ein EU-Konto, z.B. bei einer Bank in Österreich, Luxemburg oder online (Revolut, Wise etc). Damit bleibt man auch im Falle des Falles handlungsfähig.
am 17.08.2025 19:43
@hero44 schrieb:Ja Jenny, wichtig ist, dass eine Bankfiliale vor Ort ist, wie Du aufgeführt hast Sparkasse, Volksbank oder auch die Postbank.
Wenn es um die Filiale vor Ort und den persönlichen Ansprechpartner geht, dann lieber nicht auf die Postbank setzen, sondern auf Sparkasse oder Volksbank.
Nach dem, was ich so gehört habe, können die Mitarbeiter in den Postbankfilialen nichts veranlassen, wenn es mal Probleme gibt. Man muss sich dann doch an eine Service-Nr. werden. Außerdem werden nach meinen Beobachtungen immer mehr Postbankfilialen geschlossen.
am 17.08.2025 20:01
@dg2210 schrieb:Todesfälle haben ihre ganz eigenen Probleme. Der generelle Rat lautet, die Bank erst dann zu informieren, wenn alle wichtigeren Dinge erledigt sind.
Genau
@dg2210 schrieb:
Mein aktueller Rat: ein EU-Konto, z.B. bei einer Bank in Österreich, Luxemburg oder online (Revolut, Wise etc). Damit bleibt man auch im Falle des Falles handlungsfähig.
Interessante Idee.
Du meinst, die bekommen den Todesfall im Gegensatz zu deutschen Banken nicht mit?
Das hängt aber doch wohl von der Art der Nutzung des Girokontos ab.
Meistens tritt der Tod ja im Rentenalter ein.
Wenn das Girokonto für den Rentenbezug genutzt wurde, dann bekommt die Bank auch den Sterbefall mit:
Der Rentenbezug hört nicht nur auf (das alleine ist noch nicht "verdächtig": die Rente könnte zukünftig auf ein anderes Konto eingehen), sondern die Rentenversicherung fordert die letzte Rentenzahlung ganz oder teilweise bei der Bank (!) zurück.
Dadurch ist die Bank über den Sterbefall informiert.
Oder findet diese Rückforderung nur gegenüber Banken in Deutschland statt?
18.08.2025 08:42 - bearbeitet 18.08.2025 08:42
18.08.2025 08:42 - bearbeitet 18.08.2025 08:42
@Klever schrieb:
@dg2210 schrieb:
Mein aktueller Rat: ein EU-Konto, z.B. bei einer Bank in Österreich, Luxemburg oder online (Revolut, Wise etc). Damit bleibt man auch im Falle des Falles handlungsfähig.
Wenn das Girokonto für den Rentenbezug genutzt wurde, dann bekommt die Bank auch den Sterbefall mit:
Der Rentenbezug hört nicht nur auf (das alleine ist noch nicht "verdächtig": die Rente könnte zukünftig auf ein anderes Konto eingehen), sondern die Rentenversicherung fordert die letzte Rentenzahlung ganz oder teilweise bei der Bank (!) zurück.
Nur bei Banken, im Geltungsbereich des § 118 Abs. 3 S. 3 SGB VI.
Wegen der bekannten (Lastschrift) Probleme ist ein EU-Auslands-Konto sowieso nicht uneingeschränkt als als Hauptkonto geeignet.