am 02.05.2020 12:41
Meine Kündigung (pusch-tan-photo-App-Desaster) per Mail wurde von der Comdirect nicht akzeptiert.
Daher folgende Frage/Hinweis an Menschen denen es ähnlich geht:
Nach § 309 Nr. 13 BGB darf seit 2016 die Schriftform, für egal was, in den AGB nicht mehr verlangt werden.
Übersehe ich etwas?
am 02.05.2020 13:48
AGB Klauseln die das vorsehen sind in Verträgen die nach dem 30. Sept. 2016 abgeschlossen wurden ungültig. Bin mir nicht sicher ob das auch rückwirkend für Altverträge gilt. Darüberhinaus gibt es Ausnahmen von dieser Regel z.b. Arbeits- oder Mietverträge. Eventl fallen Kontoverträge ebenfalls darunter.
am 03.05.2020 00:03
am 03.05.2020 00:07
Danke für den Link. Ich will aber nicht telefonieren. Ich will, dass die comdirect sich an geltendes Recht (solange ich keine neuen Erkentnisse habe muss ich davon ausgehen) hält und meine Kündigung per Mail aktzeptiert.
03.05.2020 00:17 - bearbeitet 03.05.2020 00:18
03.05.2020 00:17 - bearbeitet 03.05.2020 00:18
Was heißt denn per Mail? Einfach an info@comdirect.de geschrieben?
Wenn ja dann wundert es mich nicht. Das könnte ja jeder schreiben.
Oder hast Du das aus Deinem Konto raus geschreiben?
Telefonisch geht auf alle Fälle. Habe in der community gesucht und da gibt es einige Beiträge zu.
am 04.05.2020 10:50
Hallo @auchmalhier,
sofern dein Konto weniger als 500 Euro Bestand aufweist, kannst du auch per E-Mail kündigen. Hier allerdings nicht einfach so per info@comdirect.de, sonst könnte ja wirklich jeder dein Konto kündigen. 😉
Du kannst uns gern eine Mail aus dem Persönlichen Bereich heraus senden oder uns einen unterschriebenen Auftrag eingescannt an info@comdirect.de senden.
Solltest du größere Bestände auf dem Konto haben, benötigen wir zu deiner Sicherheit eine Kündigung im Original per Post.
Viele Grüße
Mario